Leider müssen Sie sich neu anmelden.
Achtung neue Forenregeln:
Nur noch fikive Fälle erlaubt. Also nicht schreiben
" Ich habe folgendes Problem"
sondern
"A hat folgendes Problem mit seinen Nachbarn B"
Klaus
Willkommen
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 50 Gäste