Mitgliedsinformation
Moderator: Klaus
Mitgliedsinformation
Hi Klaus,
über manche Deiner Antworten bin ich entsetzt. Ich dachte, dass ich hier klare Antworten erhalte und nicht solche, dass man bei Aldi eikauft und des Nachbars Baum wegäzt. Wer bist Du, ain Alleswisser?
Wenn ich eine ernste Frage stelle, möchte ich auch eine ernste Antwort und kein rumgeeiere.
über manche Deiner Antworten bin ich entsetzt. Ich dachte, dass ich hier klare Antworten erhalte und nicht solche, dass man bei Aldi eikauft und des Nachbars Baum wegäzt. Wer bist Du, ain Alleswisser?
Wenn ich eine ernste Frage stelle, möchte ich auch eine ernste Antwort und kein rumgeeiere.
Artikel lesen
Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste