Im Grundbuch eingetragenes Wegerecht: Eigentümer erneuert den Weg ohne Rücksprache mit dem Nutzer

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Maze111
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Im Grundbuch eingetragenes Wegerecht: Eigentümer erneuert den Weg ohne Rücksprache mit dem Nutzer

Beitrag von Maze111 » 05.01.2024, 16:31

A sind als Nutzer eines Zufahrtswegs im Grundbuch eigetragen.
Hintergrund: Im Rahmen einer Grundstücksteilung erwarben A das neu entstandene Grundstück, das nur über die durch den Eigentümer/Mieter genutzte Zufahrt möglich ist.
Notariell wurde eine 50%ige Kostenteilung für die Herstellung und Unterhaltung vereinbart.
Im Rahmen des Haubaus hatten A 2009 eine befestigte Zuwegung aus verdichtetem Sand und Recyclingmaterial anlegen lassen, um das Grundstück für die Baufahrzeuge und uns erreichbar zu machen. Profitiert hat davon auch der Eigentümer des dienenden Grundstücks, der den Weg auch nutzt. Die Kosten gingen zu 100% zu unseren Lasten.
Vor kurzem hat uns der Eigentümer B informiert, den Weg erneuern lassen zu wollen ohne mit uns Rücksprache über die anfallenden Kosten zu halten und verlangt jetzt 50% Kostenerstattung für die bereits erfolgte Umsetzung, obwohl A der Art der Ausführung nicht zugestimmt hatten und es auch nicht getan hätten, weil die Art der Ausführung (Schotterweg, nicht mit Fahrrad befahrbar) nicht unseren Vorstellungen entspricht. Aus unserer Sicht erfolgte die Erneuerung ohne eine Absprache mit uns und A wurden auch nicht gefragt, ob wir mit der Lösung einverstanden sind und einfach vor vollendete Tatsachen gesetzt.
Nun haben A unsere entstandenen Kosten dagegen gerechnet und den sich ergebenden geringeren Betrag überwiesen.
Damit ist der Eigentümer nicht einverstanden und verlangt die gesamten 50%.
Ist der Anspruch des Eigentümers gerechtfertigt?



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Klaus
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Re: Im Grundbuch eingetragenes Wegerecht: Eigentümer erneuert den Weg ohne Rücksprache mit dem Nutzer

Beitrag von Klaus » 03.02.2024, 13:25

Also ist eigentlich ganz einfach.

B ist der Eigentümer, der kann machen was er will. Und nur der kann den Kostenersatz, der vereinbart wurde, verlangen.
ABER: Der Weg muss der vereinbarten Nutzung entsprechen und üblich sein
Also keine goldene Kacheln das wäre zu teuer. Schotter ist befahrbar, begehbar und man kann sein Rad drüber schieben.

Es liese sich nun streiten ob üblich nicht Teer wäre oder Platten. Als einzige Zufahrt zu einem Wohnhaus durchaus üblich.

Ich vermute mal es gab keine Absprache das B den urprüngliche Weg für beide Parteien anlegt oder B hat sich das erlauben lassen
Ich sehe keine Möglcheit die Kosten zu verrechnen. B wird in einem Prozess wohl unterliegen.

B kann den weg jedoch verbessen und A muss es erlauben. Aber auf eigene Kosten
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Maze111
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Re: Im Grundbuch eingetragenes Wegerecht: Eigentümer erneuert den Weg ohne Rücksprache mit dem Nutzer

Beitrag von Maze111 » 18.02.2024, 12:37

Vielen Dank Klaus für Deinen Kommentar.
Mit Deinem Wissen sind wir jetzt in der Lage uns gegen die ungerechtfertigte Forderung zu wehren.
Schöne Grüße!

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