Zufahrt dauerhaft verloren???

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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kapitjoerg
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Zufahrt dauerhaft verloren???

Beitrag von kapitjoerg » 26.05.2010, 15:30

Hallo!
Nun ärgern A sich bereits seit vielen Jahren über seine Nachbarn. Durch Zufall habe A dieses tolle Forum gefunden und da A sich keinen Rat mehr weis, hofft A, bei Euch ein paar hilfreiche Tips zu bekommen.

Schilderung der Sachlage:
A's Eltern haben vor etwa 35 Jahren ein altes Bauernhaus erworben. Dieses wurde 1790 erbaut und hatte eine eigene Zufahrt zur Bundesstraße. Beim Kauf wurde nicht das ganze Grundstück erworben sondern nur der hintere Teil mit Garten und Haus. Im Bereich zwischen Bundesstraße und unserem Grundstück wurde eine Reihenhaussiedlung errichtet.
Da die alte Zufahrt verlegt werden musste um unsere Erschliessung zu sichern (dort stehen jetzt 5 Reihenhäuser), wurde VOR den Reihenhäusern von der neuen Erschliessungsstraße der Neubausiedlung eine Zufahrt entlang der Haustürseite der 5 Reihenhäuser errichtet, welche bis an unser Grundstück geht und dort endet.
Viele Jahre ging das auch problemlos, bis sich einige Nachbarn über den Durchgangesverkehr(A's betreiben eine kleine Praxis) zunehmend gestört fühlten und durch Zickzack-Parken das Durchfahren versuchten zu unterbinden.
Nach Zahlreichen Gerichtsverfahren und etlichen grauen Haaren(Gerichtsstreit über 12 Jahre) hatte A's Vater die Nase voll und hat eine steile Hangwiese, welche rückseitig an unser Grundstück endet, angepachtet und dort eine Schotterzufahrt(etwas 1 Km Umweg bis zur Hauptstraße) in Serpentinen den Berg hinunter gebaut um eine alternative zu schaffen.
Dies war wohl ein Fehler.
Im folgenden Urteil des OLG Hamm wurde die Notwendigkeit der Nutzung der alten Zufahrt nicht mehr gesehen, da ja (laut gutachterlicher Auskunft der Stadt, welche dem Gericht vorliegt) der Schotterweg über die Wiese als Gut ausgebaute 2-spurige Straße betitelt wird und somit eine alternative Zufahrt vorhanden ist. WIE BITTE???
Begutachtung der Örtlichkeit wurde für nicht nötig befunden, da ja die Info der Stadt vorliegt. Die ewigen Rechtsstreite leid hat A's Vater nichts mehr unternommen und nutzt den katastrophalen Weg nun bereits viele Jahre.
Im letzten Winter war der Weg mal wieder 4 Monate UNBEFAHRBAR (Witterungsbedingt ) und A's musste die Einkäufe durch kniehohen Schnee mit der Schubkarre 1 KM weit bis zum Haus bringen.
Ist sowas in Deutschland rechtlich zulässig? Die erschließung ist quasi nicht gegeben und die Situation ist nun bereits seit 14 Jahren so. Da das OLG die alte Zufahrt ja endgültig dicht gemacht hat(10.000 DM Geldstrafe bei Zuwiderhandlung oder Nutzung der alten Zufahrt Fußläufig oder per Auto) bin ich doch sehr entsetzt.
Leider wurde beim Bau der Zufahrt "vergessen", das Wegerecht in die Grundbücher der Reihenhäuser einzutragen, sodaß vor der Feldwegaktion stets ein Notwegerecht griff. Die alte Zufahrt(etwa 40m lang) wurde damals zwar für Uns gebaut, jedoch gehört der jeweilige Abschnitt vor den Reihenhäusern zum jeweiligen Reihenhaus(nicht öffentlich!).
Gibt es denn eine Chance, die alte Zufahrt wieder nutzen zu können?
Über einen medizinischen Notfall oder ein Feuer oder sonstige unvorhersehbare Situation möchte A's gar nicht nachdenken....!
Dann können A's gleich einen Rettungshubschrauber verständigen.
A's hofft, das Problem ist etwas anschaulich geworden.
Bin echt am verzweifeln.
Gruß und D*A*N*K*E
Jörg



Artikel lesen
Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 26.05.2010, 19:13

Also Rettungswagen und Polizei werden immer kommen, notfalls laufendie in den 13 Stocks eines Hochhauses da wird die Wiese hier nicht das Problem sein.

Man hat erst versäumt sich bei der Teilung des Grundstücks ein Wegerecht zu sichern. Dann hatte man ein "Notwegerecht" das aber kaum für eine gewerbliche Nutzung genutzt werden kann. Daher wohl entsprechende Urteile.

Nun beseitigt man die Not selbst. Man würde nun selbst wenn man den Weg nicht mehr pachten kann nur ein Notwegerecht über das bisher gepachtete Grundstück bekommen.

Ich sehe nur die Möglichkeit den Weg anständig auszubauen und Firmen mit der Räumung zu beauftragen. Also eher ein technisches Problem.
Ist sowas in Deutschland rechtlich zulässig? Die erschließung ist quasi nicht gegeben
Wenn man ein Grundstück so teilt das man es nicht nutzen kann hat man Pech. Jauft man ein solches "Restgrundstück" hat man eben nur Notrechte. Beseitigt man dann die Not hat man auch das verloren.

Klaus
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Beitrag von kapitjoerg » 26.05.2010, 21:36

Danke für die Antwort.
Das Wegerecht war wohl mal gesichert(Info von etwa 1980) aber dann ist dubioserweise alles schriftliche abhanden gekommen. Die Anwohner der NEubausiedlung sind größtenteils bei der Stadt selbst angestellt bzw mit denen Verwandt. Die Praxis ist erst Jahre nach dem Kauf eröffnet worden. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Siedlung errichtet und auch die Zufahrt umgelegt. Die alternative über die Wiese gab es damals noch nicht.
Da wir momentan ja über den Schotterweg fahren müssen, was nie als endgültige Lösung gedacht war, hoffe ich immer noch auf eine Lösung, bei der wir unsere alte Zufahrt wieder nutzen können. Ein Feuerwehrmann sagte mir mal, das solange das alte Tor noch vorhanden ist, dies im Notfall als Rettungsweg genommen wird. Da wir aber diesen legal nicht nutzen dürfen, was würde Rettungstechnisch passieren wenn wir das alte Tor zumauern würden und somit gar keine zufahrt mehr hätten? Die gepachtete Wiese hat über 30% Gefälle. Da die Fläche quasi unbefahrbar war hat mein Vater mit der Schubkarre und Schaufel einen Schotterweg in Serpentinen angelegt um mit dem Allradwagen hoch zu kommen.
Selbst wenn die Wiese, welche nicht mal uns gehört sondern nur gepachtet ist, nun als Zuweg genutzt wird, ist es wirtschaftlich und baulich UNMÖGLICH, dort was vernünftiges zu schaffen, was auch im Winter zu nutzen ist. Dazu ist die Fläche nicht breit genug.
Gibt es höhere Instanzen als das OLG? Da es für einen Widerspruch nach so langer Zeit wohl viel zu spät ist, wäre nur, ein neues Verfahren zu eröffnen an höherer Instanz.
Was würde passieren wenn unser Grundstück durch Erbfolge geteilt wird und somit nur noch das alte Haus, welches ja nicht direkt über die neue Schotterpiste erschlossen ist, wieder eigenständig wird. Habe ich als Erbe dann eine Chance, die alte Zufahrt wieder zu reaktivieren? Es stehen insgesamt 4 Gebäude auf unserem Grundstück, alle seit dem OLG-Urteil nicht mehr erschlossen(Schotterpiste zählt für mich nicht).
Die Garagen sowie der Bereich vor dem alten Haus sind seit dem Urteil nicht mehr mit dem PKW zu erreichen. Einzige Anbindung wäre über die alte Zufahrt.
Da muß es doch eine Möglichkeit geben.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 26.05.2010, 21:53

Ein "Wegerecht" verschwindet nicht, das steht im Grundbuch. Einen Auszug daraus bekommt man normalerweise beim Kauf. Aus den Grundbuchakten "verschwindet" der auch nicht sondern er wird gelöscht.
Also das Grundbuch einsehen, dann das Baulastenverzeichnis.
Notfalls beim Vorbesitzer mal recherchieren.

Rettungstechnisch ist das Gejammer nicht auszuhalten. Es leben Leute im 35 Stock die auch gerettet werden. Die Feuerwehr wird schon Mittel finden und denen ist es schei... egal ob der Weg nun offiziell oder illegal wäre.

Ohne ein eigenes Wegerecht bleibt nur der Notweg. Da man die Not durch eine geeignetere Anbindung beendet hat besteht sie nicht mehr. Nun wird jeder Richter den bisher durch die eigene Nutzung akzeptierten Weg diesen als zukünftigen Weg wieder nutzen. Also wird ein neuer Notweg auch dort abgelegt werden.

Ich würde den Pachtvertrag mit angemessener Frist vom Verpächter kündigen lassen und auf ein Notwegerecht über den alten Weg klagen.
Man sollte aber auch tatsächlich keine Weg mehr haben.

Das Grundstück hatte eine Erschließung bevor es geteilt wurde. Es ist nicht Sache des Staates selbst verursachten Mist zu korrigieren.

Und einen Anwalt suchen der dazu Lust hat

K.
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ubier
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Re: Zufahrt dauerhaft verloren???

Beitrag von ubier » 17.06.2013, 15:38

Die Anfrage ist zwar schon etwas älter, das Thema aber immer noch aktuell. Mit der Zuwegung auf dem gepachteten Grundstück liegen die Voraussetzungen für ein Notwegerecht nicht mehr vor. Bei Änderung der Sachlage (Beendigung Pacht) kann ein Notwegerecht aber wieder neu entstehen.

Das OLG Karlsruhe hat in einem gewerblichen Fall ein saisonales Notwegerecht angenommen, da die Alternativroute witterungsbedingt unstreitig nicht befahrbar war (OLG KA, 4 U 68/97). Bei der vorstehenden Schilderung wäre das sicher auch hier denkbar.

jp10686
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Re: Zufahrt dauerhaft verloren???

Beitrag von jp10686 » 17.06.2013, 20:41

Man könnte ja versuchen, sich in den besseren Weg einzukaufen, statt das Geld in selbst gebauten Schotterpisten und Anwaltshonoraren anzulegen.
"Viele Jahre ging das auch problemlos, bis sich einige Nachbarn über den Durchgangesverkehr(A's betreiben eine kleine Praxis) zunehmend gestört fühlten"
Dann wäre das durch das Wegrecht sowieso nicht abgedeckt gewesen - Zuweg zu Wohnhaus ist nicht Zufahrt zu einem Gebäude mit viel Publikumsverkehr. Was war denn das für ne kleine Praxis und was verursacht die für Verkehr? Wenn da jeden Tag einer kommt wäre das ja wohl noch kein Grund für einen Aufstand gewesen.

Ihr habt offenbar auch einen geduldigen Pächter - wenn ich eine Wiese verpachte und der Pächter fängt da an Strassen zu bauen gäbe das Ärger. Mit mir.

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