Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

andy
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Re: Wegerecht

Beitrag von andy » 28.12.2010, 22:30

Die Ausrede " ich hab nen Kasten Bier im Kofferraum" reicht aus. Wobei man keinerlei Frage oder Auskunftsrechte hat.
Wenn jeder eine Ausrede hat, wird das Tor eben abgeschlossen. Dann regelt sich das von alleine auf ganz wenige Besucher, die dann zum Fahren eingelassen werden ... :-)
Auch muss man zwischen "Instandhaltungskosten" und "Erstellungskosten" unterscheiden.
Wenn es zur Verkehrssicherung erforderlich ist, war der BGH (Unterhaltsurteil) schon andeutungsweise nicht abgeneigt, dass auch Erstellungskosten dazu gehören. Was für ein Tor gilt, dürfte auch für einen befestigten Weg gelten.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

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goerdi
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Re: Wegerecht

Beitrag von goerdi » 29.12.2010, 00:17

na dann koennet man den weg so einengen (breite) das nix mehr ist mit rangieren

gruss gerd

Klaus
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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 29.12.2010, 10:07

Wenn jeder eine Ausrede hat, wird das Tor eben abgeschlossen. Dann regelt sich das von alleine auf ganz wenige Besucher, die dann zum Fahren eingelassen werden
Eher albern :-)

Der Berechtigte lässt herein wen er meint. Man könnte nun klagen, dann erklärt der Eingefahrene eben die Ausrede. Nur wenn der Berechtigte so doof wäre "meine Gäste fahren zu parken rein" zu erklären könnte man die Unterlassung fordern.....
na dann koennet man den weg so einengen (breite) das nix mehr ist mit rangieren
Das geht ..... Das kann man generell tun, jedoch geht das das Theater mit den Sachbeschädigungen los....

Klaus
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goerdi
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Re: Wegerecht

Beitrag von goerdi » 29.12.2010, 11:12

Naja wenn einer gegen meine 20 EUR betonpfosten faehrt werd ich ihm keine wegen sachbeschaedigung reinwuergen... denn wenn der Pfosten hin ist ist an seiner karre ein noch viel groesserer Schaden :-)
Es geht ja nur darum seinen Freiraum "auszuschoefen" bzw. zu interpretieren sowas nennt man dann auch sanfte gewalt.
Umgekehrt wird das ja wohl eh nix... (das derjenige der die pfosten aufgestellt hat verklagt wird)

btw: es hat mal einer fertiggebracht sein auto oben am berg ohne handbremse abzustellen (so etwa 30 meter von mir weg) die karre ist dann in meine sandsteinfindlingsmauer gerollt.. danach am sandstein hat ein kleines stueck (10 cm ) gefehlt... aber seine karre war totalschaden :-)


gruss gerd

Nighty
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Re: Wegerecht

Beitrag von Nighty » 29.12.2010, 11:44

Hallo goerdi,
B findet die Idee mit dem Betonpfosten nicht schlecht, hat dann aber selber Probleme aufs Grundstück zu kommen :mrgreen:
B hat schon versucht mit A zu reden, bisher ohne Erfolg.
A benutzt die Zufahrt mit zwei Autos, eins um zu seinem Haus zu kommen und eins parkt im Garten. Aber mal gucken, wo ein Pfosten eingebaut werden kann :twisted:
B sucht sich nun Hilfe beim Anwalt, mal sehn.
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß

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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 29.12.2010, 14:27

B sucht sich nun Hilfe beim Anwalt, mal sehn.
Der sagt bis zu Mandatserteilung: Ich bin Ihrer Meinung
Kurz vor dem ersten Termin: Der Gegner hat gute Argumente
Im Termin: Wir sollten uns Vergeichen
Falls man weitermacht: Wir sollten in der zweiten Instanz.........

Raus geschmissenes Geld ! Lieber hier im Forum mal etwas lesen.......

Uwe
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Re: Wegerecht

Beitrag von Nighty » 29.12.2010, 14:34

Hi Klaus,
hast ja Recht, ich hoffe A u B können sich einigen.
Eine Frage habe ich noch.
B kann den Besuchern von A doch den Zutritt der Einfahrt verweigern, weil A doch einen eigene Zufahrt zu seinem Haus hat?
Oder sehe ich das falsch ?
Auch wenn die Besucher von A was anliefern, geht doch alles über deren Zufahrt ?
Gruß u Dank
Nighty

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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 29.12.2010, 16:11

B hat das mit dem Wegerecht immer noch nicht verstanden.

ER KANN IMMER DEN WEG NUTZEN, völlig egal wie viele andere Wege er hat.

Den Zugang/fahrt verweigern kann man nicht, man hat auch keinerlei Auskunftsrechte oder Anhalterechte.
Man würde lediglich ein Verfahren gewinnen bei dem der Gegner erklären würde zum Parken einzufahren.
Das ist sinnlos.

Wie wäre es denn mit Geld bieten und Kosten einfordern.......

Klaus
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Re: Wegerecht

Beitrag von Nighty » 29.12.2010, 16:37

Im Grundbuch steht nichts über Kosten,
also bleibt B auf den Kosten sitzen

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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 29.12.2010, 16:44

Es gibt ein BHG Urteil der das genau Gegenteil sagt. Unterhaltskosten werden anteilig verteilt.
Lies doch mal etwas im Forum.

Uwe
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Re: Wegerecht

Beitrag von Nighty » 29.12.2010, 17:19

Hallo,

vielen Dank für Geduld,
B ist eine Frau,
die kann und will es nicht verstehen :D
Melde mich wenn es was neues gibt.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr

Gruß

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Re: Wegerecht

Beitrag von andy » 30.12.2010, 13:30

Eher albern
Der Berechtigte lässt herein wen er meint.
Gar nicht albern. Wenn das Recht missbraucht wird, wird abgeschlossen, und der berechtigte Eigentümer schnell die Lust verlieren jedem Besuch aufzuschliessen. Regelt sich von alleine :-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 30.12.2010, 13:38

Ich würde vorschlagen wir ziehen zusammen. Das wird lustig.

Da man weder kontrollieren, noch erraten kann wer berechtigt ist weil er was für den Haushalt liefert wird das keinen Erfolg haben.

Aber nur zu.

Klaus
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Re: Wegerecht

Beitrag von andy » 30.12.2010, 22:07

Verstehe ich jetzt nicht, Deinen Einwand.
Der berechtigte Eigentümer entscheidet mit seinem Schlüssel für's Tor, wen er für berechtigt hält.
Aus seiner Bequemlichkeit heraus dürfte das nur noch ein Bruchteil der bisherigen Besucher sein, die er dann einfahren lässt.

PS: Wenn wir zusammenziehen würden, kämen wir möglicherweise gut miteinander klar - weil jeder wüsste, wie es funktioniert, und wie nicht, wie es sein könnte, aber nicht sein muss, wenn ... :-)
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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 30.12.2010, 22:22

Der berechtigte Eigentümer entscheidet mit seinem Schlüssel für's Tor, wen er für berechtigt hält.
Der Berechtigte bekommt einen Schlüssel vom Eigentümer, den überlässt er jedem den er reinfahren lassen will.
Je nach allgemeiner Parkplatzsituation und Aggressionspotential kann das auch schlimmer werden

Der Eigentümer ist sowieso Berechtigt...

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Re: Wegerecht

Beitrag von andy » 30.12.2010, 22:58

... den überlässt er jedem den er reinfahren lassen will.
Ja, klar, wer den Schlüssel hat, fährt berechtigt rein.
Aber es ist eine recht umständliche Hantiererei.
Dürfte sich daher kurzfristig auf die wirklich berechtigten Fälle beschränken.

Mehr Schlüssel als Fahrzeuge der Bewohner gibt es nicht.
Nachmachen, da Sicherheitsschloss, (eigentlich) unmöglich.
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