Wegerecht-randalierender Nachbar

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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bubu
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Wegerecht-randalierender Nachbar

Beitrag von bubu » 11.02.2011, 14:26

Hallo,
A hat 2004 ein Grundstück gekauft, welches mit einem Wegerecht belastet ist. A's Nachbar, der das Wegerecht besitzt drangsaliert A seitdem. Er schmiert auf unserem Grundstück rum, parkt unsere Gäste zu, bzw.hupt Gäste von unserem Grundstück, die lediglich nur ihr Auto bepacken und danach die Zufahrt räumen. Ganz neu: A waren im Urlaub und nun mußte A feststellen, daß er einen Strauch-welcher auf unserem Grundstück steht-und auf unserem Grundstück hängt-kurzerhand verschnitten hat, bzw.die Äste wild abgebrochen hat-anscheinend fühlte er sich behindert bei der Nutzung seines Wegerechtes.
Ist es sinnvoll eine Anzeige zu machen? Er soll doch einfach mal Ruhe geben.
Danke im voraus



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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.

In einer Großstadt im Sü.....

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Klaus
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Re: Wegerecht-randalierender Nachbar

Beitrag von Klaus » 11.02.2011, 17:03

Wie parkt man Gäste zu die gerade am eineinladen sind, wohl eher haben die den Weg zugeparkt :-) .
Und warum pflanzt man "Büsche" an den Weg und schneidet dich nicht.
Ist es sinnvoll eine Anzeige zu machen? Er soll doch einfach mal Ruhe geben.
Das ist genau das Gegenteil.

Am betrachtet man den Weg als "fremde Straße" und kümmere sich nicht mehr drum. Egal was passiert. Dann hat man sofort seine Ruhe.

Meine Nachbar haben nach 12 Jahren gemerkt das es keine Probleme gibt wenn man sich weder in den Weg setzt, noch irgendwas in den
Weg stellt. Woher habe ich regelmäßig die Sonntagskaffetafel aufgescheucht.

Uwe

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andy
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Re: Wegerecht-randalierender Nachbar

Beitrag von andy » 12.02.2011, 07:33

Zuparken dürfen beide nicht.
Einladen ist zulässig, wenn es die Ausfahrt nicht verhindert.
"Herumschmieren" klingt nach unzulässig.
Eigenmächtig Sträucher schneiden ist nicht Sache des Berechtigten.
Eine Anzeige bringt nichts, da privatrechtlich - eine Unterlassungklage wäre das Mittel.
Man kann aber auch mit Kanonen auf Spatzen schiessen, daher versucht man es zunächst mal im Guten (Gespräch suchen) und lässt sich selbst auch nichts zu schulden kommen ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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Re: Wegerecht-randalierender Nachbar

Beitrag von Klaus » 12.02.2011, 08:19

Einladen ist zulässig, wenn es die Ausfahrt nicht verhindert.
Beim "Einladen" ist jemand gerade dabei, läuft also hin und her. Stundenlanges Kaffeetrinken bei offenem Kofferraum ist kein Einladen.

Wegen des Strauchs sollte man den Ball flach halten, denn sonst klagt der Berechtigte das nächste mal wenn ein Ast zu lang wird.
Auch müsste man beweisen wer (welche Person) es war, kann ja auch ein Freund gewesen sein.

Uwe
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andy
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Re: Wegerecht-randalierender Nachbar

Beitrag von andy » 12.02.2011, 09:00

Hat keiner vom Kaffeetrinken berichtet, Du ausgenommen ... ;-)
Auch müsste man beweisen ... kann ja auch ein Freund gewesen sein.
Bei mir müssen das auch immer andere sein - dann muss das Tor eben abgeschlossen werden ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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