Wegerecht durch Baugrube verhindert

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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asrael
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Wegerecht durch Baugrube verhindert

Beitrag von asrael » 16.02.2011, 15:41

Hallo,

ich bin neu hier und möchte folgenden Schverhalt darstellen:

Ein Grundstück wurde geteilt. A und B kaufen das hintere Grundtück, C behält das vordere, welches an der Straße liegt. Damit A und B ihr Grundtück erreichen können, wurde ein Wegerecht (Geh- und Fahrtrecht, 3m breit) im Grundbuch eingetragen. Auf beiden Grundstücken sollen Häuser gebaut werden, A und B sollten zuerst beginnen, da C noch keine Baugenehmigung hatte.

A und B bauen hinten ein Doppelhaus, wo zur Zeit noch am Keller gebaut wird. C hat nun mit einer Frist von 3 Tagen mitgeteilt, dass seine Baugrube ausgehoben wird und sich der Weg nach hinten somit auf 1m Breite verringert. Damit können die Bauarbeiten hinten für die Zeit bis zur Fertigstellung des Kellergeschoßes von C nicht fortgesetzt werden, was eine Wartezeit von ca. 2 Monaten bedeutet und mit erheblichen Kosten für A und B verbunden ist.

Gespräche, in denen um zwei Wochen Aufschub gebeten wurde, weil dann für eine gewisse Zeit keine großen Autos mehr kommen müssen und der schmale Weg für die Bauarbeiter ausreichen würde, haben nichts gebracht. C ist der Meinung es wäre eben Pech für A und B.

Dass C für seine Baugrube das Wegerecht einschränken muss ist allen Beteiligten klar. Die Frage ist, ob A und B es in dieser Form hinnehmen müssen? Haben sie nicht zumindest ein Mitspracherecht über den Zeitpunkt? Muss C ggfls. für die Kosten, die A und B entstehen aufkommen?

Vielen Dank im voraus!!!

asrael



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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andy
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Re: Wegerecht durch Baugrube verhindert

Beitrag von andy » 16.02.2011, 22:53

Das ist nicht so einfach.

Denn aus dem Wegerecht selbst kann man nicht ableiten, was C WANN darf, und wann nicht.
Einerseits darf der C die Ausübung des Rechts nicht (dauernd) verhindern, andererseits ist ihm zuzugestehen, dass er sein Grundstück bebaut und gestaltet, wobei temporäre Einschränkungen von A und B geduldet werden müssen - wenn es denn nicht anders geht.

Der Zeitpunkt von C mag ungünstg gewählt sein, vielleicht hat es auch seinen Grund.
Dadurch entsteht A und B wohl ein Schaden.
C wird seinen Schaden dagegen halten, wenn er jetzt zwei Wochen (od. länger ?) auf A und B warten muss, und ein Richter rechnet diese Schäden dann unter den Parteien auf. Da hat letztendlich jeder was davon und bleibt bestimmt auf einen Teil-Schaden sitzen - plus Gerichtskosten.

Ja, dann kann man sich sicher vorher günstiger einigen.
Ansonsten können A und B, sobald C den Weg einschränkt, zum zuständigen Amtsgericht gehen und eine "einstweilige Verfügung" (s. z.B. Wikipedia) beantragen - keinen Mist erzählen, wird sonst zum Bumerang. C wird dagegen Widerspruch einlegen. Mit Sicherheit steht dann alles und jedes, bis weiter verhandelt wird.
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Re: Wegerecht durch Baugrube verhindert

Beitrag von jp10686 » 22.02.2011, 18:28

Da habe ich etwas Mühe mit dieser Argumentation.
Kann aus dem blossen Respektieren bzw. Nicht-Behindern einer bestehenden Dienstbarkeit ein Schaden für den Belasteten abgeleitet werden? Wohl nicht ...
Sonst kann ich gemäss dieser Logik ja auch Schadenersatz dafür verlangen, dass ich als Belasteter das Wegrecht gewähren muss - sonst könnte ich nämlich auf dem Wegrecht parken.
Ausserdem wusste der ja vorher, dass da ein Wegrecht war.

andy
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Re: Wegerecht durch Baugrube verhindert

Beitrag von andy » 23.02.2011, 20:48

Das Prinzip: der belastete Eigentümer erlaubt etwas, nämlich sein Grundstück zu benutzen, wird dafür i.d.R. entschädigt (Wertausgleich), verzichtet aber sonst auf nichts. Inbesondere nicht, sein Grundstück selbst zu benutzen. Und wenn es denn nun mal nicht anders geht, so kann daher auch das Wegerecht - tempörär, nicht auf Dauer - eingeschränkt werden, z.B. wenn er baut, tatsächlich auch schon im kleinen Rahmen zum ein-und ausladen der Einkäufe. Weniger zum Parken.
Der Schaden des belasteten Eingetümers besteht evtl. darin, dass der Bauunternehmer gerade jetzt Zeit hat die Baugrube auszuheben, und später nicht, oder teuerer ... was weiss ich.
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Klaus
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Re: Wegerecht durch Baugrube verhindert

Beitrag von Klaus » 23.02.2011, 22:49

Ich würde einmal eine andere Frage in den Raum stellen.

Muss der Weg überhaupt behindert werden. Es ist sicher technisch möglich das anders zu machen. Daher würde man mit einer einstweiligen Verfügung ohne Probleme erreichen das der Weh durchgehen nutzbar ist. Üblicherweise werden Stahlplatten verlegt die den Druck verteilen.

Die andere Frage wäre:

Wie kommen die Hinterlieger darauf das Sie den Weg mit schweren Baumaschinen befahren dürfen. Das Wegerecht ist sicher für ein Wohnhaus eingetragen worden. Das schließt schwere Maschinen zum Bau der Häuser nicht mit ein. Auch die können technisch andere Varianten wählen.

Man sollte sich an den Tisch setzen und A klar machen das man mit Gerichten auch deren Bau behindern kann.

Der Weg vor Gericht beendet wohl beide Baustellen, länger als nur 4 Wochen.

Klaus
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Re: Wegerecht durch Baugrube verhindert

Beitrag von goerdi » 23.02.2011, 23:32

Klaus hat geschrieben: Wie kommen die Hinterlieger darauf das Sie den Weg mit schweren Baumaschinen befahren dürfen. Das Wegerecht ist sicher für ein Wohnhaus eingetragen worden. Das schließt schwere Maschinen zum Bau der Häuser nicht mit ein.
Klaus
Ich geh mal davon aus das im ersten post wo erwaehnt wurde das es sich um ein grunstueck handelt wo ein wohnhaus gebaut werden soll schlisst das wegerecht mit ein das man ueberhaupt die moeglichkeit zum bau hat...
sprich wenn noch kein wohnhaus existiert, muss ja erst mal eines gebaut werden

gruss gerd

Klaus
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Re: Wegerecht durch Baugrube verhindert

Beitrag von Klaus » 24.02.2011, 08:39

grunstueck handelt wo ein wohnhaus
Wenn das im Grundbuch oder der Bewilligungsurkunde geregelt ist ? Wenn auf zwei Wiesengrundstücken ein Wegerecht eingetragen wurde und erst Jahre später aus Acker Bauland wurde dann kann man das Wegerecht nicht nutzen.

Uwe
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andy
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Re: Wegerecht durch Baugrube verhindert

Beitrag von andy » 24.02.2011, 16:44

Muss der Weg überhaupt behindert werden. Es ist sicher technisch möglich das anders zu machen. ...
Wenn ich schreibe ... "wenn es denn nun mal nicht anders geht" ... gehe ich davon aus, dass es auch technisch anders nicht möglich ist.
Ist es anders möglich, und vom Aufwand her durchaus zumutbar, dann natürlich anders.

Wenn das Haus genau 3 m Abstand zum Nachbarn haben soll, und das Wegerecht auch in diesem 3 m verläuft, ist nichts mit gewichtsverteilen - falls die Baugrube noch 1,5 m stehen lässt ... ;-)
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