Baulast - Zufahrt vs. Zugang

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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heindor
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Baulast - Zufahrt vs. Zugang

Beitrag von heindor » 12.04.2011, 21:17

Nachbar A hat ein Grundstück, über dessen Zufahrt auch die Garage von Nachbar C befahren wird. Nachbar B und C haben ein gemeinsames Grundstück (nach WEG), das über einen Fußweg erreichbar ist, der sich auf dem gemeinsamen Grundstück befindet. Dieser ist ca. 1 m oberhalb der Zufahrt, da das Gelände ein starkes Gefälle hat.
Nachbar A besteht darauf, dass sein Weg nur für den Zugangsverkehr zur Garage von Nachbar C verwendet werden darf, nicht aber für den Zugang (zu Fuß) zum Haus von Nachbar B oder C. Nachbar B hat den Fußweg durch den Bau einer Garage seit 6 Monaten versperrt. Darüber ist zwischen Nachbar A und B ein heftiger Streit ausgebrochen, da der Zugang zu den Häusern B und C nun jeweils über die Zufahrt passiert (inklusive Lieferverkehr). Dies führt nun dazu, dass Nachbar A einen Zaun vor die Garage von Nachbar C setzen will, um den Zugang zu den Häusern von Nachbarn B und C zu verhindern.

In diesem Zusammenhang 2 Fragen

1) Ist es möglich eine Baulast auf die Zufahrt zu beschränken und den Zugang zu verbieten
2) Darf Nachbar A einen Zaun mit Tor vor die Einfahrt zur Garage von Nachbar C bauen und diesem die Kosten für das Tor belasten, bzw. darf er sogar die Einfahrt ganz versperren, wenn Nachbar C kein Tor bezahlen will.

Die Baulast lautet wie folgt:

Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks A verpflichtet sich, zu dem Grundstück B/C innerhalb einer Fläche (dargestellt in der beigefügten Abzeichnung der Flurkarte) eine(n) solche(e) Zufahrt/xxxxxx zu gewähren, dass der von der auf diesem Grundstück befindlichen baulichen Anlage auszugehende Zu- u. Abgangsverkehr u. der für den Brandschutz erforderliche Einsatz von Feuerlösch- u. Rettungsgeräten jederzeit ordnungsgemäß u. ungehindert möglich ist.



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Klaus
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Re: Baulast - Zufahrt vs. Zugang

Beitrag von Klaus » 13.04.2011, 07:42

Aus der "Baulast" kann man keine Rechte für BC ableiten hier sind nur die der Gemeinde geregelt. Gibt es kein Wegerecht oder eine zivilrechtliche Vereinbarung wird es schwer. Also mal ins Grundbuch schauen.
Im Umkehrschluss kann A auch nichts verlangen. Ob die Gemeinde gegen den Verstoß gegen die Baulast vorgeht ist eine andere Sache. Das müsste man anzeigen.

Gibt es ein Wegerecht mit selbem Text dann dürfen wie gefordert nur Fahrzeuge den Weg passieren. Auch müssen sich BC an den Kosten eines Tores beteiligen. Je nach Nutzungs werden diese Kosten geteilt.
Den Weg versperren, bis bezahlt wird nicht gehen. Er kann das Geld einklagen, ihr könnte den Weg freiklagen.....

Klaus
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heindor
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Re: Baulast - Zufahrt vs. Zugang

Beitrag von heindor » 14.04.2011, 22:27

Danke für die schnelle Antwort. Das allgemeine Verständnis zwischen den Nachbarn A,B und C war bisher, dass die Baulast massgeblich ist. Ist eine Baulast grundsätzlich nur auf die Gemeinde bzw. den Kreis bezogen? Es gibt eine privatrechtliche Vereinbarung mit Nachbarn A, die ähnlich wie die Baulast formuliert ist. Wie kann Nachbar C sicherstellen, dass die Zufahrt tatsächlich abgesichert ist? Muss dies im Grundbuch dokumentiert werden oder reicht der privatrechtliche Vertrag aus?

andy
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Re: Baulast - Zufahrt vs. Zugang

Beitrag von andy » 15.04.2011, 06:36

Wenn der privatrechtliche Vertrag keinen Einzug ins Grundbuch gehalten hat, ist er angemessen kündbar.
Insofern keine Sicherheit.
Ein "sichernden" Eintrag ins Grundbuch bekommt man nur, wenn beide beteiligten Parteien zustimmen.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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