Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....
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Der Rentner, ein deutscher Staatsangehöriger hat am 22.3 den Mopedfahrer ausgelauert. Er holte ihn vom Moped und verletzte ihn mit einem Messer schwer. Die Staatsanwaltschaft spricht von Heimtücke und klagt wegen versuchten Mordes an.
Mord ist in Deutschland ein von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasster Tatbestand des materiellen Strafrechts, der mit dem Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist. Der versuchte Mord wird grundsätzlich auch wie ein Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft
Der Rentner, ein deutscher Staatsangehöriger hat am 22.3 den Mopedfahrer ausgelauert. Er holte ihn vom Moped und verletzte ihn mit einem Messer schwer. Die Staatsanwaltschaft spricht von Heimtücke und klagt wegen versuchten Mordes an.
Mord ist in Deutschland ein von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasster Tatbestand des materiellen Strafrechts, der mit dem Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist. Der versuchte Mord wird grundsätzlich auch wie ein Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft
Die Anklage trug vor das der 64-Jährige Täter plötzlich aus einer Hecke auftauchte. Er schlug mit einer Schaufel auf den 30-Jährigen ein und brachte ihn so vom Moped zu Fall. Dann soll er dem Nachbarsohn mit einem Messer in die Brust gestochen, ihm den Helm vom Kopf gezogen um dann in Richtung des Kopfes stechen zu können. Dem Opfer gelang schließlich die Flucht.
Der junge Mann wurde intensivmedizinisch behandelt und war dreieinhalb Monate arbeitsunfähig. Seit dem Vorfall befindet er sich wegen des Traumas in psychologischer Behandlung. Der Angeklagte hatte vor Gericht eine komplett andere Version geschildert und sich selbst als Opfer dargestellt.
Bisher ist nichts über die Vorgeschichte eines Nachbarschaftsstreits bekannt geworden. Es ist aber anzunehmen das es eine Vorgeschichte gibt. Ein Rentner und ein Jugendlicher mit Moped könnten sich bereits jahrelang mit Mopedlärm und Ziegengestank auf die Nerven fallen. Da beide Parteien sich als Nachbarn nicht aus dem Weg gehen können schaukelt sich so etwas schnell hoch.
Beide Parteien wähnen sich im Recht und das die Justiz bzw. Polizei nichts gegen nervende Nachbarn unternehmen kann und will greifen die Kontrahenten zu den Waffen. Es gäbe oft nur die Lösung beide Parteien aus dem Ort zu jagen.
Man mag sehen wie das Urteil ausfallen wird, es könnte auch ohne Haft ausgehen. Falls keiner der beiden einen Zeugen hat wird es schwer welcher Geschichte man glauben mag.
Daher ist der Streit danach wohl kaum beendet und bei 64/30 ist das biologische Streitende weit entfernt.