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Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein


Haftstrafe nach blutigem Nachbarschaftsstreit

Rentner außer Rand und Band wegen Lärm am Ziegenstall. Die Ziegen wird der Lärm wohl kaum gestört haben aber mit dem 64 Jährigen ging es durch. Er fühlte sich gestört das der 30jährige Nachbars Sohn mit seinem Moped am Ziegenstall vorbei fuhr.

Bildrechte: KS



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Nachbarschaftsstreit mit Corona-Ritter

Da es in Kraichgau niemals Ritter gab ist er der erste Ritter im Ort. Der Nachbarschaftsstreit bestand wohl bereits länger und ist erst jetzt eskaliert.
Der 35-jähriger Mann hatte bereits am Mittwochabend die Haustür eingetreten. Dann jedoch kam der Mann mit der Ritter Rü.....

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Baunachbarklage – Anspruch auf baurechtliches Einschreiten … eröffnete Ermessen sei auch nicht allein deshalb auf Null reduziert, weil die Baurechtsbehörde außer der Verletzung des Nachbarrechts auch die gegenüber dem Nachbarn bestehende Folgenbeseitigungspflicht …

Der Rentner, ein deutscher Staatsangehöriger hat am 22.3 den Mopedfahrer ausgelauert. Er holte ihn vom Moped und verletzte ihn mit einem Messer schwer. Die Staatsanwaltschaft spricht von Heimtücke und klagt wegen versuchten Mordes an.

Mord ist in Deutschland ein von § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) erfasster Tatbestand des materiellen Strafrechts, der mit dem Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht ist. Der versuchte Mord wird grundsätzlich auch wie ein Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft

 


Die Anklage trug vor das der 64-Jährige Täter plötzlich aus einer Hecke auftauchte. Er schlug mit einer Schaufel auf den 30-Jährigen ein und brachte ihn so vom Moped zu Fall. Dann soll er dem Nachbarsohn mit einem Messer in die Brust gestochen, ihm den Helm vom Kopf gezogen um dann in Richtung des Kopfes stechen zu können. Dem Opfer gelang schließlich die Flucht.

Der junge Mann wurde intensivmedizinisch behandelt und war dreieinhalb Monate arbeitsunfähig. Seit dem Vorfall befindet er sich wegen des Traumas in psychologischer Behandlung. Der Angeklagte hatte vor Gericht eine komplett andere Version geschildert und sich selbst als Opfer dargestellt.


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Bisher ist nichts über die Vorgeschichte eines Nachbarschaftsstreits bekannt geworden. Es ist aber anzunehmen das es eine Vorgeschichte gibt. Ein Rentner und ein Jugendlicher mit Moped könnten sich bereits jahrelang mit Mopedlärm und Ziegengestank auf die Nerven fallen. Da beide Parteien sich als Nachbarn nicht aus dem Weg gehen können schaukelt sich so etwas schnell hoch.

Beide Parteien wähnen sich im Recht und das die Justiz bzw. Polizei nichts gegen nervende Nachbarn unternehmen kann und will greifen die Kontrahenten zu den Waffen. Es gäbe oft nur die Lösung beide Parteien aus dem Ort zu jagen.

Man mag sehen wie das Urteil ausfallen wird, es könnte auch ohne Haft ausgehen. Falls keiner der beiden einen Zeugen hat wird es schwer welcher Geschichte man glauben mag.
Daher ist der Streit danach wohl kaum beendet und bei 64/30 ist das biologische Streitende weit entfernt.

KS




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