Rettungsweg

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

koko
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Rettungsweg

Beitrag von koko » 01.07.2011, 16:54

Nach dem Erwerb eines Wohnhauses stellt A fest, das ein neben dem Haus liegender Durchgangsweg der zur Hälfte A bzw. B gehört für ein hinter dem Haus liegenden Baumarkt , der B gehört, als Flucht- und Rettungsweg in der Baugenehmigung für B angeben wurde. Im Baulastenverzeichnis des Hauses von A ist kein Eintrag vorhanden - ebenfalls keiner im Grundbuch. Gibt es ein Gewohnheitsrecht zur Nutzung oder eine andere alternative die B anführen kann, um den Weg weiterhin zu nutzen, ohne eine Eintragung vornehmen zu müssen? Hat B die Möglichkeit, obwohl der Weg in der Baugenehmigung vorgegeben wurde,alternativen zu suchen?



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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 01.07.2011, 18:34

Um als Rettungsweg für eine Baugenehmigung her zuhalten muss man den Weg besitzen oder es muss eine Baulast eingetragen werden. Anderes geht eigentlich kaum.
Des weiteren geht es bei Grundstücksrechten um Grundstücke nicht um Besitzer. Wenn also A und B einen Weg besitzen darf der dieses nicht unbedingt für C nutzen.

Ich würde A raten mal aufs Bauamt zu gehen und ins Baulastenverzeichnis zu sehen, dann auch gleich das Wegerecht einsehen und die Bewilligungsurkunde zum Wegerecht.
Dann den Kaufvertrag des Weges mit B zusammen ansehen zu welchem Zweck die Gemeinschaft gebildet wurde. Oder hat A einen Grundstück
und B ein Grundstück das zusammen den Weg bilden, also zwei halbe Wege?
Baugenehmigung vorgegeben wurde,alternativen zu suchen?
Für was im Brandfall flüchten alle dort wo Platz ist und der Feuerwehr ist das eh egal. Sonst wird ein Flucht- und Rettungsweg nie genutzt.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 01.07.2011, 22:27

Tja - zwie halbe Wege ist korrek.Aber nochmal - auf dem Grundstück von A ist kene Baulast eingetragen und B hat für den restlichen Weg eine Breite von ca. 50 cm.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 02.07.2011, 06:53

Wenn es auf dem halben Weg keine Baulast gibt, kein Wegerecht eingetragen ist, es keinen Vertrag gibt und es auch keinen Grund für ein Notweg gibt.
Dann kann A die bisherige Wegnutzung in angemessener Frist (14 Tage) kündigen und einen Zaun ziehen. Vermutlich reicht es ja zwischen dem halben A-Weg und C einen Zaun zu ziehen.

Ob damit der für was auch immer gebrauchte Notweg entfällt ist nicht Sache von A.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 02.07.2011, 12:59

Tja, es gibt offensichtlich eine Notwendigkeit für diesen Rettungsweg - aber keine Sicherung durch Baulasten etc.!Kann dies bedeuten, das die Baugenehmigung
für den Markt dann hinfällig wird?

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 02.07.2011, 13:11

Das alles ist Sache der Baubehörde, kann gut sein das die Ihrem Fehler nun einfach in eine Duldung wandeln. Daraus kann A aber keinerlei Nutzen ziehen oder Forderungen stellen.
Kaum anzunehmen das nun der Markt abgerissen wird. :-)
A hat doch keinen Nachteil wenn ein Weg in einem Bauantrag als Notweg angegeben wurde obwohl dieser gar nicht zu Verfügung steht.

Normalweise erfährt A davon gar nichts.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 02.07.2011, 14:41

A hat das Haus erworben, um das Objekt zu sanieren und hochwertige ETWs zu errichten.Da der A und B insgesamt jetzt schon schmaler ist, als es das damalige Baurecht vorsah würde durch im Zuge der Sanierungen notwendige Dämmaßnahmen die Breite noch weiter eingeschränkt. Da dies nicht sein darf, ist die Sanierung behindert, und der Wert des Obektes ist aufgrund der Situation stark gesunken. Insofern hat A einen Verlust zu befürchten, sollte hier durch eine Duldung keine Sanierung möglich sein.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 02.07.2011, 14:53

Da der A und B insgesamt jetzt schon schmaler ist,
der Weg ?
Da dies nicht sein darf,
Warum ?

Wenn es keine Belastungen des Grundstücks gibt kann man machen was man will. Einzig die Unterschreitung des Mindestabstands wäre ein Problem, was aber für Dämmarbeiten sicher durchsetzbar ist.

Ich versteh das Problem nicht, wer soll denn Dämmarbeiten verhindern, dafür brauch ich nicht mal eine Baugenehmigung ?

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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 02.07.2011, 15:07

Laut Vorgabe der Feuerwehr muß der Mindestdurchgang lt.damaliger Baugenehmigung 120 cm sein.Es gibt hier eine Sonderregelung, die für den Durchgang 105 cm erlaubt.Wie gesagt, durch die Dämmaßnahmen sinkt die Breite auf ca.80 - 85 cm. Das ist der Knackpunkt.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 02.07.2011, 15:14

Was interessiert denn die Feuerwehr die Dämmungsmaßnahmen, fragt man die nun wenn man in seinem Garten ein Baum pflanzt.

Wie könnt A denn darauf jeden fragen zu müssen ?

Wenn auf dem Grundstück keine Rechte lasten setze ich einen Zaun und gut ist.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 25.07.2011, 16:51

Gibt es im zivilrfechtlichen den Befriff "Notweg" und kann er hier angewandt werden (d.h.ohne das eine Baulast eingetragen ist,wird hier so getan als ob eine Baulast eingetragen wäre - d.h.kein Zaun!)?

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 25.07.2011, 17:33

Nein, ein Notweg ersetzt einen Zugang zu einem gefangenem Grundstück. Hier geht es um einen Rettungweg der nur für die Nutzung nötig ist. Benutzt man das Grundstück nicht mehr als Baumark dann ist die Not beendet.

Sonst stell ich mir ein Boot en Garten und will einen Notseeweg bis zu Ostsee

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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 08.08.2011, 17:48

Nun - auch wenn es nervt:mir ist verboten worden, meine Fassade, die innerhalb der Gasse (Rettungsweg)liegt zu dämmen - und zwar mit der Aussage:"sie überschreiten eine Baulinie mit dem aufbringen der Dämmung". Nun hat es ja im Juni eine Veränderung des §23 a Nachbarschaftsgesetz in NRW gegeben, die es ausdrücklich erlaubt, für Dämmungen eine Überschreitung der bisherigen Mindestabstände vorzunehmen. Gilt dies auch für eine Baulinie?

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 08.08.2011, 18:01

Und WER hat A das verboten. Wenn ich mein Haus auf meinem Grundstück dämme frage ich niemanden, es sei denn ich hab jemand ein Recht wie Baulast, Wegerecht gewährt.
  • Das Nachbarrecht gilt zwischen den Nachbarn
  • Das Baurecht zwischen öffentlicher Hand und Grundbesitzer.
Die Feuerwehr hat keine Recht. Ohne Baulast, Wegerecht oder sonst was entsteht nicht deswegen ein Recht weil einem Supermarkt eine Feuerzufahrt fehlt.

Bring doch mal etwas Licht in deine Geschichte.,

Klaus
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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 18.08.2011, 16:12

Da bin ich wiedeer - meine Erklärung ist zwar von mir versandt worden,taucht aber hier nicht als Beitrag auf.Heißt das, das sie im Nirwana des Internets verschütt gegangen ist? Nun egal - aber bei aller Klärung eurerseits (Danke vielmals!) scheint dieses Problem nicht so eindeutig sein, da sich jetzt ein Ministerium mit der Sache beschäftigt.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 18.08.2011, 18:21

Solange der Papst nichts sagt. Ein "Ministerium" wird nach langen ....... Warten, NIX machen, denn ein "Ministerium" ist nicht zuständig.
Sowas ist Sache der "Gemeinde". Mit der kann man einen Rechtsstreit anfangen bis ein Richter entscheidet. Aber sich einen "Minister" um den Bauch binden hält nur warm.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 08.12.2011, 12:47

Tja - und dann, nach fast einem Jahr und dem Frust, das der Nachbar diesen Bereich weiterhin als Flucht -und Rettungsweg nutzt, ohne das eine Baulast existiert schreibt die Stadt, das aufgrund des §19 Bauordnung Land NRW die Gasse nicht mehr verkehrssicher ist wenn ich meinen Teil zustelle und freigehalten werden muß. Ist das nicht eine stille Enteignung?

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 08.12.2011, 14:15

diesen Bereich weiterhin als Flucht -und Rettungsweg nutzt
Was ist passiert : Brand oder Rettungseinsatz :-)
Ist das nicht eine stille Enteignung?
Nur Papier - einfach mal einen "Bescheid" abwarten.

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Re: Rettungsweg

Beitrag von koko » 09.12.2011, 17:59

Aussage des Bauamtes: Alte Gassen zwischen den Häusern dienten den Nachbarn gemeinsam zur Erreichung der hinteren Höfe, daher ist es klar, das dieser Weg (1,10m breit) nicht auf meiner Seite vollgestellt werden darf, da ja der Nachbar sein Grundstück dann nicht mehr betreten kann!!!!!!!!!!!!Weiterhin ergibt sich hieraus, das der "Rettungsweg" vom Nachbarn genutzt werden kann, da ewr ja ein Zugangsrecht zum Grundstück hat!!!!!!!!!!Ich kapier gar nichts mehr!

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Re: Rettungsweg

Beitrag von Klaus » 09.12.2011, 18:11

Aussage des Bauamtes:
da ja der Nachbar sein Grundstück dann nicht mehr betreten kann!
+
hinter dem Haus liegenden Baumarkt
Erzähl mal wie das passt

Das wäre aber eine zivilrechtliche Angelegenheit und der Nachbar müsst ein Notwegerecht einfordern. Ist das echt der einzige Zugang zu "gesamten" Hinteren Grundstück.

An sonst "Aussage des Bauamts" ist kein Bescheid. Das ist das Geschwätz des Menschen der da sitzt.
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