Baumaßnahmen zumutbar?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Ela2010
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Baumaßnahmen zumutbar?

Beitrag von Ela2010 » 06.08.2011, 21:29

Hallo zusammen,

X hat ein Grundstück gekauft, für das auf einem anderen Grundstück ein allgemeines Wege- und Leitungsrecht eingetragen ist, nennen wir es Grundstück von A. Neben X Grundstück liegt das Grundstück von B, der auf Grundstück A die gleichen Rechte hat wie X .

B und X haben also dasselbe Wege- und Leitungsrecht auf Grundstück A, eingetragen im Grundbuch.

B möchte X nun verklagen wenn ich die Erschließung vornehmen lasse mit dem Argument er käme dann nicht mehr zu seinem Haus wenn der Weg für die Erschließung aufgerissen wird. Der Weg ist ca 100m lang, es gibt keine alternative Route und es wäre nicht zumutbar, dass seine Frau die Einkäufe so weit schleppt und er könnte schwere Werkzeuge nicht so weit tragen. Außerdem müsste er 24h am Tag durch einen Krankenwagen erreichbar sein für den Notfall (er ist nicht krank).

Das sei also sein Recht und deswegen wird er verhindern dass X erschließe.

Ist das so? Das würde ja im Ernstfall bedeuten dass X mein Haus nicht bewohnen kann. Kann das sein?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus
Ela

PS Eine Baugenehmigung ist übrigens schon erteilt.



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Re: Baumaßnahmen zumutbar?

Beitrag von Klaus » 06.08.2011, 22:28

Der Eigentümer des Grundstücks entscheidet ob er X diese Rechte gewähren will. Durch eine Erschließung passiert nichts, das ist ein nur ein Wort. Ich nehmen an X will Leitungen leben.
Das ist in einem Tag erledigt. Bis dahin ist keiner verhungert und der Rettungswagen hat eine Trage mit.

Ein ausreichende Vorwarnung müsste ausreichen sein, und zugige Durchführung. Dauert es länger, Graben auf - Stahlplatten drüber und das kann ewig dauern.

Übrigens erlaubt ein Wege und Leitungsrecht kaum den Bau von neuen Leitungen. Ich würde mal klären ob es keine Baulast gibt, dann könnte die Gemeinde aus eigenem Recht Leitungen leben.

Klaus


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Re: Baumaßnahmen zumutbar?

Beitrag von Ela2010 » 06.08.2011, 22:43

Vielen Dank.

A ist der Besitzer und hat kein Problem mit der Erschließung. B hat die gleichen Rechte wie X auf dem Grundstück von A und pocht auf sein Wegerecht.

Laut Bauleiter dauert eine Erschließung 2 Wochen.

Die Stadt legt aus eigenem Recht zB keine Abwasserkanäle, daher vermute ich dass es keine Baulast gibt. Die Stadt legt nur bis zum Grundstück von A aber nicht hindurch. Aussage: Durch Grundstück A laufen nur Privatkanäle.

In der Dienstbarkeit steht dass X Leitungen verlegen darf, auf Dauer dort belassen und instandhalten darf. Die Stadt hat eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für dieselben Aktionen.

Darf also B X daran hindern, Leitungen zu legen?

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Re: Baumaßnahmen zumutbar?

Beitrag von Klaus » 07.08.2011, 09:18

Nein hat er nicht, es sei denn man würde ihn zu plötzlich einsperren. Es ist ausreichend wenn der Eigentümer rechtzeitig dem Wegerechtnutzer mitteilt wann gebaut wird. Selbstverständlich muss ein Zugang (zu Fuss) vorhanden bleiben.

Natürlich per Einschreiben Rückschein. Man könnte bei Gericht auch eine Schutzschrift hinterlegen damit er keine einstweilige Verfügung erwirken kann.

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Re: Baumaßnahmen zumutbar?

Beitrag von Ela2010 » 07.08.2011, 09:50

Herzlichen Dank! Braucht man für eine Schutzschrift schon einen Anwalt oder könnte man die selbst verfassen?

X würde gerne so lange wie möglich ohne Anwalt auskommen (nicht nur aus Kostengründen sondern auch um sich nicht auf dasselbe Niveau zu begeben).

Dass alles schriftlich so weit wie möglich im Vorhinein angekündigt wird, handhabt X schon jetzt.

Die Wahrscheinlichkeit dass eine einstweilige Verfügung kommt, sollte aber auch recht unwahrscheinlich sein, oder? X hat bisher noch kein Argument gehört, die eine Zufahrtmöglichkeit über 24h rechtfertigen würde, das würde doch ein Gericht ähnlich sehen, oder?

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Re: Baumaßnahmen zumutbar?

Beitrag von Klaus » 07.08.2011, 10:11

Er erklärt das er nicht rausfahren kann und bekommt eine. Alles weitere würde erst in einem Prozess geklärt werden.
Das kann Wochen dauern. Er kann "nur" eine Einstweilige Erwirken - alles andere bringt nichts und dauert länger als die 14 Tage Bauzeit.

Man kann viele ohne Anwalt machen, einfach bei Gericht fragen. Dort gibt es einen Schreibfuzzy der dann hilft.

Kann man den Weg denn nicht "verlegen", abdecken oder sonst wie weiter nutzbar machen, dann wäre das Problem gelöst ohne Nachbarschaftsstreit.

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Re: Baumaßnahmen zumutbar?

Beitrag von Ela2010 » 07.08.2011, 11:39

Danke. Wenn man den Weg verlegen könnte oder zudecken, würde ich hier nicht fragen :-)

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