Schneeberäumung bei Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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brain
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Schneeberäumung bei Wegerecht

Beitrag von brain » 01.03.2007, 09:03

B besitzt ein Wegerecht von A. In diesem wurde vereinbart, dass B 2/3 der Zufahrt vom Schnee beräumen muss und A dementsprechend 1/3.
So muss nun B auch Schee beräumen, welcher auf der Zufahrt des Grundstücks von A liegt.
Kann jetzt B den auf der Zufahrt von A beräumten Schnee auf das Grundstück von A befördern oder muss B den Schnee auf sein Grundstück ablegen?



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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen

In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.

 

Als nun der Sohn des Hinterlegers.....

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Rainer
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Beitrag von Rainer » 01.03.2007, 11:03

Wenn der geräumte Schnee nicht auf der mit dem Wegerecht belasteten Fläche selbst gelagert werden kann, weil dann z.B. die Durchfahrt zu schmal wird, muß der jeweils Schneeräumende den Schnee auf seinem eigenen Grundstück lagern.

Aus dem Wegerecht folgt nicht das Recht, Schnee auf dem weiteren Grundstück des Eigentümers (des belasteten Grundstücks) zu lagern.

brain
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Beitrag von brain » 01.03.2007, 12:58

A hat theoretisch genug Fläche um den geräumten Schnee auf seinem Grundstück aufnehmen zu können. Es nervt A nur wenn der Schnee auf seinem Grundstück höher als ca 50cm liegt.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.03.2007, 15:31

Na wenn nichts vereinbart wurde dann wird der Schnee rechts und links des Weges gelagert. Ist ja der Schnee des Grundstücksbesitzers. Ob der nun in der Fläche oder im Haufen liegt kommt ja aufs selbe raus.
Sonst hätte man in der Wegerechtsvereinbarung vereinbaren müssen das der Herrschend der Weg räumt in in seinen Haus lagert, bis Sommer ist.

Klaus

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