Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.
Moderator: Klaus
-
Klaus
- Site Admin
- Beiträge: 4754
- Registriert: 17.02.2007, 16:18
Beitrag
von Klaus » 08.11.2011, 09:03
Die Grunddienstbarkeiten sind nach Rängen in das Grundbuch eingetragen. Muss ich mich wohl mal beim Anwalt erkundigen.
Ist eher wegen Finanzierungen wichtig
Selbstverständlich kann der Eigentümer auch bei der erstellung des Weges eine "Entwässerung" verlangen, so was gehört zu einem Weg.
Abwassergebühren spart man nur wenn das Belagsmaterial wasserdurchlässig ist.
Bei A Weg fließt das Wasser nach Recht in das Loch das durch Weg und Erhöhung entstanden ist.
Irgendwie ist A besonders uneinsichtig.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
mehr Infos
-
Nelson
- Beiträge: 62
- Registriert: 28.10.2011, 20:42
Beitrag
von Nelson » 08.11.2011, 09:12
Da ist kein Loch entstanden. Das Gelände ist doch komplett abschüssig. Wenn eine Entwässerung vorgeschrieben sei, müsste dann doch aber B für die Unterhaltung aufkommen, oder? Wäre ja auf seinem Grundstück.
Wen meinst Du denn mit A? Der ist doch raus. Geht hier um B und C. Bin verwirrt...
Zuletzt geändert von
Nelson am 08.11.2011, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
-
Klaus
- Site Admin
- Beiträge: 4754
- Registriert: 17.02.2007, 16:18
Beitrag
von Klaus » 08.11.2011, 09:17
Es geht um den "Weg". Versiegelt man ein Grundstück dann muss man für einen Ablauf sorgen, das könnte man bei dem Belag hier auch verlangen.
Man kann erkennen das das Wasser des Weges in das "Loch" auf dem rechten Grundstück läuft.
Auf normalem Rasen entsteht kein Wasserüberschuss, der versichert.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
-
Nelson
- Beiträge: 62
- Registriert: 28.10.2011, 20:42
Beitrag
von Nelson » 08.11.2011, 09:43
naja, das alleine sieht B ja anders. Er behauptet, das Wasser seines Grundstückes würde sich in dem Loch sammeln. C hingegen meint, das stimme nicht. Der Weg könnte also mit Ökopflaster ausgestattet werden, das versickert dann alles? Selbst, wenn es durch den Geländeverlauf eine Senke geben würde?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 50 Gäste