Wie weit kann mann das wegerecht ausweiten.

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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deejay
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Wie weit kann mann das wegerecht ausweiten.

Beitrag von deejay » 09.11.2011, 14:21

Hallo

meine Frage ist wie weit kann mein Nachbar sein Wegerecht ausweiten ?
Folgender Sachverhalt
A hat 2006 ein Haus mit Grundstück gekauft, mit einer hinteren Einfahrt auf der A das Wegerecht hat.
A Grundstück mit Haus war früher mal ein größeres Grundstück welches bis 2003 mit einem kleineren Betrieb
bebaut war jetzt wurde das Grundstück in 4 Kleinere unterteilt und einen weg auf dessen jeweils eine grunddienstbarkeit in Sinne des gehen
und fahrens eingetragen ist allerdings keine Breite. 2 Grundstücke waren bereits mit zwei Reihenhäuser bebaut 2 nicht.
Nun Gut, jetzt ist A zu Ohren gekommen das auf meinen Nachbargrundstück 6 fertigteilgaragen errichtet werden sollen und vermietet werden.
A hat was dagegen, da das Grundstück mitten in einem Häusercarree liegt und ein ganze Grünfläche verschwindet und eine mörderliche Lärmbelästigung droht.
Darum habe A den Weg gekauft, um das Wegerecht zu kontrollieren. Im notarvertrag steht nur, zum gehen und fahren des jeweiligen Eigentümers, und es ist keine breite
eingetragen wie breit der weg sein muss, nur das darauf gefahren un gegangen werden darf. Als A das Haus gekauft haBe waren jeweils ein EFH geplant.
Jetzt meine Frage was kann A tun um diese Garagen zu verhindern, kann A Baufahrzeugen das befahren verweigern. oder wie weit kann der besitzer das wegerecht ausweiten.

MFG deejay



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Klaus
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Re: Wie weit kann mann das wegerecht ausweiten.

Beitrag von Klaus » 09.11.2011, 14:46

Das Wegerecht erlaubt die Nutzung in der Art wie sie im Grundbuch bzw der Bewilligungsurkunde steht. Steht da 4 Wohnhäuser, dann entsprechend was für 4 Wohnhäuser üblich ist. Ein Tankstelle oder ein Flughafen kann man damit genauso wenig betreiben wie ein Parkhaus. Diese Ausweitung wird man kaum erlauben müssen.

Ein paar Garagen für die Eigentümer der genannten Grundstücke kann man kaum verbieten. Auch nicht wenn die dann doch an Fremde vermietet werden.

Die übliche Breite eines Fahrrecht ist 3-3,5 Meter.

Klaus
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deejay
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Re: Wie weit kann mann das wegerecht ausweiten.

Beitrag von deejay » 09.11.2011, 19:29

hallo
diese ansicht wird wohl stimmen wenn man das heutige baurecht berücksichtigt, wer neu baut hat neue stellplätze zuschaffen.
wenn ich aber einigen ausführungen glauben kann ,und derren meines Anwalt, kann man egentlich nicht so einfach die nutzungbedingungen verändern.
wie hier schon mal erwähnt wenn das grundstück eine grünfläche ist bzw ein acker, und will sie kaufen und bebauen, kann ich nicht einfach darauf hoffen das die weggerechte ausgeweitet werden. als ich das haus gekauft habe, war ich auf der Stadt und habe gefragt was auf den anderen grundstücken geplant ist. laut aussage dieser 2 eigenheime.
würde man jetzt hingehen und aus diesen 2 EFH`s 12 Garagen machen würde es mein grundstück drastisch abwerten. schon aus zwei gründen ist es heuchelei sich hinzustellen, von Seiten der stadt, jede industriebrache die sie mit fördergeldern abreisen und in grünflächen verwandelnals gut zu befinden und sich dann auf die schultern klopfen wenn sie ausversehen was richtiggemacht haben, aber im nächsten moment so etwas genehmigen, was grünflächen zerstört und den rückzugsraum von mensch und tie rnegativ beeinflusst, owohl mehere ausweischmöglichkeiten bestehen. gehts es hier nur um geld ( Gebüren) oder hat das wohnklima auch ein recht, dann könnte ich auch sagen wenn mein Nachbar sein auto mit ins bett nehmen darf, ist die energiepolitik der bundesregierung zwecks atomenergie auch bloss ein witz.

mfg

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Re: Wie weit kann mann das wegerecht ausweiten.

Beitrag von Klaus » 09.11.2011, 20:33

Beitrag entsprechend den Regeln ändern, wird sonst gesperrt !!
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deejay
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Re: Wie weit kann mann das wegerecht ausweiten.

Beitrag von deejay » 10.11.2011, 13:40

ich glaub ich bin blöd
finde keinen beitrag ändern button.
bzw was stört.

mfg

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Re: Wie weit kann mann das wegerecht ausweiten.

Beitrag von Klaus » 10.11.2011, 13:46

einfach neu eingehen - als Antwort - ich lösch dann den Falschen
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