Kurz vor Hauskauf mit Wegerecht,Nachbar komisch

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Dieneuennachbarn
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Kurz vor Hauskauf mit Wegerecht,Nachbar komisch

Beitrag von Dieneuennachbarn » 27.11.2011, 14:34

Hallo,

bevor ich hier zu schreiben vermag ,habe ich versucht genug Informationen einzuholen,allerdings so recht zutreffendes habe ich nicht gefunden .Also muss ich doch fragen


B möchten gerne eine Doppelhaushälfte kaufen (b) die ein Wege und Fahrt recht hat.
Nun haben B erfahren dass A darauf besteht dass das Tor was die Zufahrt versperrt stets geschlossen bleiben soll .
Ferner wurden B von dem Besitzer B informiert das A im Winter kein Schnee schippt und B somit nicht ungehindert auf und ab fahren könnten :shock:
B hat auch gesagt dass A es untersagt hat auf seinem Grundstück zu stehen während man das Tor öffnet,angeblich wegen Abgase .Quasi sollte B das Haus kaufen muss B erst zum Tor watscheln ,Tor aufmachen zum Auto zurück, durch fahren Tor schließen ?? Darf A sowas verlangen??

B wollen das Tor gar nicht haben,können wir darauf bestehen dass es abgeschafft wird?

Dann ist eine Max. Breite von 3 Metern eingetragen ,es sind nur 2,50 tatsächlicher Weg alles sehr eng und wenn meine Frau mit dem Zweitwagen hoch fahren würde dann steht der Wagen ca. 1 Meter auf dem Grundstück von A.
B haben gefragt ob das A recht ist dieser verneinte mit der Begründung dass das Fahrzeug dann direkt vor seiner Tür steht ,kann der das verbieten?

Wir möchten dieses Hinterhaus sehr gerne haben weil es ein schönes Haus ist jedoch kann B mir nicht vorstellen dass der Nachbar sich Tore hinstellen kann wie er lustig ist ,kein Schnee schippen muss und mir verbieten kann auf seinem Grundstück (Fahrtrecht) zu stehen ...B habe doch auch Rechte oder ?

Danke für Eure Mühe mir zu Antworten
Dieneuennachbarn



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Klaus
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Re: Kurz vor Hauskauf mit Wegerecht,Nachbar komisch

Beitrag von Klaus » 27.11.2011, 15:02

Willst du mein Haus, ich habe genau so eins. :-)

Also ein Wegerecht erlaubt genau genommen nur die Durchfahrt über den vorhandenen Weg. Da aber A ein Tor errichtet hat, muss er sicher hinnehmen das man das "bei" der Durchfahrt öffnet und danach schließt. Den Wagen auszumachen verursacht mehr Schadstoffe, aber kann man ihn anlassen.

Das Tor muss man bei "JEDER" Durchfahrt sofort wieder schließen.

Den Weg von Schnee und Dreck befreien darf man aber auch, wenn einen das stört. A kann den Weg unterhalten lassen und die Kosten nach Nutzung umlegen. Muss er aber nicht, er kann auch alles liegen lassen. Meiner kehr sogar den Schnee des restlichen Grundstücks in den Weg :-)
Dann ist eine Max. Breite von 3 Metern eingetragen ,es sind nur 2,50 tatsächlicher Weg alles sehr eng und wenn meine Frau mit dem Zweitwagen hoch fahren würde dann steht der Wagen ca. 1 Meter auf dem Grundstück von A.
Die Breite hat ja nichts damit zu tun wie groß die Fläche auf dem B Grundstück ist. Kann man dort nicht halten ist das Fahrrecht nicht möglich - also keine Einfahrt erlaubt.
B möchten gerne eine Doppelhaushälfte kaufen (b) die ein Wege und Fahrt recht hat.
FINGER WEG -VERGISS ES - Nur KAUFEN WENN es wesentlich Billiger ist - Ihr habt doch bereits Streit bei der Besichtigung mit dem Nachbar.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Dieneuennachbarn
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Re: Kurz vor Hauskauf mit Wegerecht,Nachbar komisch

Beitrag von Dieneuennachbarn » 27.11.2011, 21:45

Hallo Klaus,

ich Danke für die schnelle Antwort ,recht lukrativ ist das Haus schon .
Der vielleicht neue Nachbar B ist zugegebener Maßen erst giftig geworden als Asagte das Tor möchte ich abschaffen :oops:
Dann hat er gesagt ,das Tor bleibt wird bei jeder durchfahrt verschlossen und wenn A rausfahre soll ich nicht auf die Idee kommen auf seinem Grundstück zu halten um das Tor zu öffnen :roll:

Da A hier tatsächlich Beiträge gefunden hab in denen es ähnlich stand,also quasi A muss erst Tor aufmachen dann kann ich raus fahren bekam ich es mit der Angst zu tun .

Im Grundbuch stehen auch weiter keine Pflichten also A muss nicht für pflastern oder säubern zahlen ,dort steht nur Grunddienstbarkeit Geh-Fahrt -Leitungsrecht.

Das Fahrt-Recht hat B seit 7 Jahren solange er da wohnt nicht genutzt ,war ihm zu blöde immer Tor auf Tor zu ,deshalb will A es ja weg nehmen lassen .

Kann A eigentlich noch ein zweiter Tor hinbauen zur meiner Seite hin??? A glaube dann lassen wir es wirklich mit dem Haus .

A Frau ist ja der Meinung A habe den vielleicht neuen Nachbarn damit verärgert als A sagte das Tor muss weg :mrgreen:

Gruß
Michael

Klaus
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Re: Kurz vor Hauskauf mit Wegerecht,Nachbar komisch

Beitrag von Klaus » 27.11.2011, 22:37

Im Grundbuch stehen auch weiter keine Pflichten also A muss nicht für pflastern oder säubern zahlen
Das hat der BGH entschieden, Selbst das Tor hätte A zahlen müssen wenn B das verlangt (anteilig)

Klaus

REGELN LESEN !! A und B, nicht ICH BIN A, nur fiktive Fälle
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