Beleuchtung

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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hinterlieger007
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Beleuchtung

Beitrag von hinterlieger007 » 30.11.2011, 21:45

Hallo,

A hat ein Wegerecht mit der Pflicht die Kosten für Unterhaltung und Errichtung auf einer Fläche die B gehört.
Nutzer: A (10%), B (20%) und Mieter von B (70%).

Muss A beim Anlegen des Weges auch für eine Beleuchtung der Fläche sorgen und Lampen aufstellen und Kabel im Weg und zu seinem Haus verlegen und den Strom / Betrieb dafür bezahlen?

Variante 1: Bei Dunkelheit ist es stockdunkel, d.h. keine mit- Beleuchtung von der Straße.

Variante 2: Bei Dunkelheit ist es es etwas beleuchtet von der Beleuchtung von der Straße.



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Klaus » 30.11.2011, 22:38

Nö, es sei denn das ist vereinbart.
Warum will A denn den Weg anlegen den B und sein Mieter zu 90% nutzen.

Würde nur ein "Weg" vereinbart reicht Schotter und Kies.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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