Beleuchtung
Moderator: Klaus
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- Registriert: 12.06.2008, 09:07
Beleuchtung
Hallo,
A hat ein Wegerecht mit der Pflicht die Kosten für Unterhaltung und Errichtung auf einer Fläche die B gehört.
Nutzer: A (10%), B (20%) und Mieter von B (70%).
Muss A beim Anlegen des Weges auch für eine Beleuchtung der Fläche sorgen und Lampen aufstellen und Kabel im Weg und zu seinem Haus verlegen und den Strom / Betrieb dafür bezahlen?
Variante 1: Bei Dunkelheit ist es stockdunkel, d.h. keine mit- Beleuchtung von der Straße.
Variante 2: Bei Dunkelheit ist es es etwas beleuchtet von der Beleuchtung von der Straße.
A hat ein Wegerecht mit der Pflicht die Kosten für Unterhaltung und Errichtung auf einer Fläche die B gehört.
Nutzer: A (10%), B (20%) und Mieter von B (70%).
Muss A beim Anlegen des Weges auch für eine Beleuchtung der Fläche sorgen und Lampen aufstellen und Kabel im Weg und zu seinem Haus verlegen und den Strom / Betrieb dafür bezahlen?
Variante 1: Bei Dunkelheit ist es stockdunkel, d.h. keine mit- Beleuchtung von der Straße.
Variante 2: Bei Dunkelheit ist es es etwas beleuchtet von der Beleuchtung von der Straße.
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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen
In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.
Als nun der Sohn des Hinterlegers.....
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Re: Beleuchtung
Nö, es sei denn das ist vereinbart.
Warum will A denn den Weg anlegen den B und sein Mieter zu 90% nutzen.
Würde nur ein "Weg" vereinbart reicht Schotter und Kies.
Klaus
Warum will A denn den Weg anlegen den B und sein Mieter zu 90% nutzen.
Würde nur ein "Weg" vereinbart reicht Schotter und Kies.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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