Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
Moderator: Klaus
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- Registriert: 21.12.2011, 09:12
Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
Hallo,
A und B sind jeweils Eigentümer einer Doppelhaushälfte eines Doppelhauses.
Davor befindet sich eine gepflasterte Fläche, die beiden zum Überfahren dient,
um in die beiden quer zur Grundstückseinfahrt orientierten Garagen (jeweils auf
der vom Nachbarn entfernten Seite befindlich) zu gelangen.
A ist Eigentümer der vor seiner Haushälfte liegenden Grundstücksfläche,
B ist Eigentümer der vor seiner Haushälfte liegenden Grundstücksfläche.
Beide Grundstücke sind mit einer Grunddienstbarkeit belastet, die jeweils dem anderen
das Fahrrecht zum Zwecke der Zufahrt zur Garage auf dem berechtigten Grundstück zuspricht.
Problem:
Sobald Gäste zu A kommen und auf dessen Grundstücksteil halten (Grundstück von A, das B zur
Ein- und Ausfahrt nutzen darf) ihr Auto be- und entladen oder nur mal kurz ihre Kinder aussteigen
lassen wollen, schnauzt B diese aufs Übelste an, dass sie hier nicht halten dürften (auf der Seite von A!!!).
Und zwar JEDEN, selbst Handwerker, die schwere Sachen ausladen müssen!
Dabei ist es aber so, dass B in diesem Moment nie auch nur Anstalten macht, aus der Garage aus- oder
einfahren zu wollen.
1. Frage:
Mit welchem Recht darf sich B so aufführen?
2. Frage:
Darf A einer Person C das Halten auf der Grundstücksseite von A gestatten, die es C erlauben, sein Auto kurz zu be- und entladen, bzw. Insassen aussteigen zu lassen, wenn offensichtlich in dieser Zeit Person B nicht die Garage verlassen oder in diese einfahren möchte?
3. Frage:
Dürfte A auch Person D, die zu Besuch ist, gestatten auf der Grundstücksseite von A zu parken, so lange es gewährleistet ist, dass Person D bei A ist und sofort wegfährt, wenn B sich meldet und aus der Garage aus- oder einfahren will?
Vielen Dank schon einmal für für jede Hilfe!
A und B sind jeweils Eigentümer einer Doppelhaushälfte eines Doppelhauses.
Davor befindet sich eine gepflasterte Fläche, die beiden zum Überfahren dient,
um in die beiden quer zur Grundstückseinfahrt orientierten Garagen (jeweils auf
der vom Nachbarn entfernten Seite befindlich) zu gelangen.
A ist Eigentümer der vor seiner Haushälfte liegenden Grundstücksfläche,
B ist Eigentümer der vor seiner Haushälfte liegenden Grundstücksfläche.
Beide Grundstücke sind mit einer Grunddienstbarkeit belastet, die jeweils dem anderen
das Fahrrecht zum Zwecke der Zufahrt zur Garage auf dem berechtigten Grundstück zuspricht.
Problem:
Sobald Gäste zu A kommen und auf dessen Grundstücksteil halten (Grundstück von A, das B zur
Ein- und Ausfahrt nutzen darf) ihr Auto be- und entladen oder nur mal kurz ihre Kinder aussteigen
lassen wollen, schnauzt B diese aufs Übelste an, dass sie hier nicht halten dürften (auf der Seite von A!!!).
Und zwar JEDEN, selbst Handwerker, die schwere Sachen ausladen müssen!
Dabei ist es aber so, dass B in diesem Moment nie auch nur Anstalten macht, aus der Garage aus- oder
einfahren zu wollen.
1. Frage:
Mit welchem Recht darf sich B so aufführen?
2. Frage:
Darf A einer Person C das Halten auf der Grundstücksseite von A gestatten, die es C erlauben, sein Auto kurz zu be- und entladen, bzw. Insassen aussteigen zu lassen, wenn offensichtlich in dieser Zeit Person B nicht die Garage verlassen oder in diese einfahren möchte?
3. Frage:
Dürfte A auch Person D, die zu Besuch ist, gestatten auf der Grundstücksseite von A zu parken, so lange es gewährleistet ist, dass Person D bei A ist und sofort wegfährt, wenn B sich meldet und aus der Garage aus- oder einfahren will?
Vielen Dank schon einmal für für jede Hilfe!
Zuletzt geändert von NachbarsNachbar am 21.12.2011, 10:57, insgesamt 5-mal geändert.
Artikel lesen
Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
mehr Infos
Re: Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
Bitte die Regeln hier mal lesen !
Die Antwort verbirgt sich im Wort "Fahrrecht". Es ist nicht bestattet zum B und Endladen auf der Wegefläche zu halten. Past das Auto nicht in die
Garage dann ist selbst die Überfahrt nicht mehr erlaubt. Das gilt auch für Besuch, Handwerker oder sonst wen.
Ein "Parken" auf Zuruf geht gar nicht.
Man hat nur das Recht das eingetragen wurde: Ein Fahrrecht, zum Zwecke der Überfahrt, wenn man sein eigenes Grundstück damit erreichen kann.
Klaus
Die Antwort verbirgt sich im Wort "Fahrrecht". Es ist nicht bestattet zum B und Endladen auf der Wegefläche zu halten. Past das Auto nicht in die
Garage dann ist selbst die Überfahrt nicht mehr erlaubt. Das gilt auch für Besuch, Handwerker oder sonst wen.
Ein "Parken" auf Zuruf geht gar nicht.
Man hat nur das Recht das eingetragen wurde: Ein Fahrrecht, zum Zwecke der Überfahrt, wenn man sein eigenes Grundstück damit erreichen kann.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wo stehen diese denn?
Sollte ich dagegen verstoßen haben ... sorry!
Gruß, Chris
Ich habe jetzt schon eine Weile nach Regeln gesucht, sie aber leider nicht finden können.Klaus hat geschrieben:Bitte die Regeln hier mal lesen !
Wo stehen diese denn?
Sollte ich dagegen verstoßen haben ... sorry!
Gruß, Chris
Re: Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
Habe es jetzt geändert und die Personen durch A, B und Person C ersetzt. Danke für den Hinweis!
Habe ich das richtig verstanden: A dürfte nicht einmal selbst auf seiner eigenen Grundstückshälfte halten,
um sein Auto zu be- und zu entladen?
Oder welche Rechte hat A auf seinem eigenen Grundstück?
Habe ich das richtig verstanden: A dürfte nicht einmal selbst auf seiner eigenen Grundstückshälfte halten,
um sein Auto zu be- und zu entladen?
Oder welche Rechte hat A auf seinem eigenen Grundstück?
Re: Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
Auf dem eigenen Grundstück darf man selbstverständlich machen was man will. Da es aber belastet ist muss man den Weg frei machen sobald der Berechtigte drüber will. Daher kann man Be und Entladen - und der Berechtigte muss dann eben kurz warten.
Übrigens gilt das Fahrrecht nicht für "Besucher" es sei denn die bringen etwas.
Klaus
P.S. Ein bisschen im Forum lesen, da stehen die meisten Sachen schon beantwortet!
Übrigens gilt das Fahrrecht nicht für "Besucher" es sei denn die bringen etwas.
Klaus
P.S. Ein bisschen im Forum lesen, da stehen die meisten Sachen schon beantwortet!
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Re: Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
Genau darum ging es mir: Wenn Person C (Gast von A) für A etwas bringt und dieses ausladen will,Klaus hat geschrieben:Übrigens gilt das Fahrrecht nicht für "Besucher" es sei denn die bringen etwas
darf C dann auf das Grundstück von A fahren (ohne dabei das von B zu benutzen) und dort nur zum Be- und Entladen
halten?
Gruß, Chris
Re: Nachbar mit Fahrrecht spielt sich auf
ÜBER das Grundstück von B darf man fahren, auf dem belasteten Teil von A darf er auch Be- und Entladen (das ist wenn man am Auto arbeitet - nicht der Kaffee danach).darf C dann auf das Grundstück von A fahren (ohne dabei das von B zu benutzen) und dort nur zum Be- und Entladen
halten?
Be- und Entladen ist nicht das "Aussteigen der Mitfahrer".
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