Baulast erzwingen?
Moderator: Klaus
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Baulast erzwingen?
Wie sie auf der anliegenden Zeichnung sehe, hat das Grundstück A ein eingetragenes Wegerecht über das Gundstück 14. Der Weg 15 gehören A und C je zur Hälfte. C möchte jetzt das Haus neubauen und braucht laut Bauaufsichtsbehörde von A für das Wegegrundstück 15 eine Baulast zum Befahren und Gehen und Leitungen verlegen.
Frage: Darf A die Baulast verweigern? Ist es möglich die Baulast gerichtlich zu erstreiten, weil A ja auch bei C ein Wegerecht auf dem Grundstück 14 hat ?
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Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
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Re: Baulast erzwingen?
Meist ist es Problemlos möglich das man für ein Wegerecht das man hat auch eine Baulast bekommen kann, wenn der Inhalt der selbe ist.
Klaus
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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