Wegerecht! Was darf man und was nicht?
Moderator: Klaus
Wegerecht! Was darf man und was nicht?
MoinMoin
Folgende fiktive Situation:
A kauft ein Haus inkl. Grundstück. A wird vom Vorbesitzer über das Wegerecht des B auf diesem Grundstück hingewiesen.
B hat Wegerecht über das Gründstück von A (inkl. Grundbucheintrag), weil kein direkter Zugang zur Strasse.
B kurz nach Einzug einen Holzzaun aus der als Begrenzung diente, weil der laut Aussage von B auf seinem Gründstück stehe.
A wollte Anhand von Begrenzungsteinen die rechtmäßigkeit des Zaunabbaus prüfen und stellt fest das es keine mehr gibt.
Die Grundstücke von A und B laufen ca 50m parallel zueinander ohne Begrenzung. Zwischen Haus von B und Grenze liegt auf fast kompletter länge nur einen ca 1,5m breiter Grünstreifen.
B nutzt sein Wegerecht um hintenrum in seinen Carport zu fahren.
B hat derzeit 4 PKW die dieses Wegerecht nutzen. In den Carport von B passen aber nur 1 PKW. Kommen zeitgleich andere PKW´s (B) und wollen Parken beginnt meist eine "größere" Umpark-Aktion über das Gründstück von A.
A besitzt auch 2 PKW´s die wohl manchmal B am ausparken behindern, jedoch niemals das Wegerecht komplett blockieren (hier gehts um cm).
Die Einfahrt zum Gründstück A liegt direkt an einer Bundesstrasse. A würde,wenn möglich, einen Zaun und Tor aufstellen lassen um die Kinder von der viel befahrenen Strasse fern halten zu können.
Fragen dazu:
Gibt es eine "genormte" Größe oder Korridor für Wegerechte ( Einfahrt zum Carport/Garage zb) die man freihalten muß bzw die B nutzen darf ?
Für wieviel PKW´s gilt dieses Wegerecht? Nur für B ? Oder auch für Besucher von B ?
Darf B und deren Besucher auf ganzer Länge auf der Gründstücksgenze Wegerecht beanspruchen oder dort parken ?
Wie sollte A nun vorgehen um dem unfreiwilligen "Grundstückssharing" einhalt gebieten zu können? Steine neu setzen lassen? Anwalt?
Vielen Dank
Folgende fiktive Situation:
A kauft ein Haus inkl. Grundstück. A wird vom Vorbesitzer über das Wegerecht des B auf diesem Grundstück hingewiesen.
B hat Wegerecht über das Gründstück von A (inkl. Grundbucheintrag), weil kein direkter Zugang zur Strasse.
B kurz nach Einzug einen Holzzaun aus der als Begrenzung diente, weil der laut Aussage von B auf seinem Gründstück stehe.
A wollte Anhand von Begrenzungsteinen die rechtmäßigkeit des Zaunabbaus prüfen und stellt fest das es keine mehr gibt.
Die Grundstücke von A und B laufen ca 50m parallel zueinander ohne Begrenzung. Zwischen Haus von B und Grenze liegt auf fast kompletter länge nur einen ca 1,5m breiter Grünstreifen.
B nutzt sein Wegerecht um hintenrum in seinen Carport zu fahren.
B hat derzeit 4 PKW die dieses Wegerecht nutzen. In den Carport von B passen aber nur 1 PKW. Kommen zeitgleich andere PKW´s (B) und wollen Parken beginnt meist eine "größere" Umpark-Aktion über das Gründstück von A.
A besitzt auch 2 PKW´s die wohl manchmal B am ausparken behindern, jedoch niemals das Wegerecht komplett blockieren (hier gehts um cm).
Die Einfahrt zum Gründstück A liegt direkt an einer Bundesstrasse. A würde,wenn möglich, einen Zaun und Tor aufstellen lassen um die Kinder von der viel befahrenen Strasse fern halten zu können.
Fragen dazu:
Gibt es eine "genormte" Größe oder Korridor für Wegerechte ( Einfahrt zum Carport/Garage zb) die man freihalten muß bzw die B nutzen darf ?
Für wieviel PKW´s gilt dieses Wegerecht? Nur für B ? Oder auch für Besucher von B ?
Darf B und deren Besucher auf ganzer Länge auf der Gründstücksgenze Wegerecht beanspruchen oder dort parken ?
Wie sollte A nun vorgehen um dem unfreiwilligen "Grundstückssharing" einhalt gebieten zu können? Steine neu setzen lassen? Anwalt?
Vielen Dank
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Re: Wegerecht! Was darf man und was nicht?
Also durch lesen hier im Forum hätte man das locker erlesen können.
1. Die Grenzen einfach neu vermessen lassen, dann ist man sicher.
2. die Breite des Wegerechts sind bei ein Gehrecht 1-1,5 bei einen Fahrrecht 2,5-3,5 m. Bei einem "Wohnhaus".
3. Er kann den ganzen Tag "umparken", es sei denn das macht er aus reiner Schikane
4. er dürfen nur sowie Fahrzeuge rein wie drinnen Platz haben
5. Besucher nur wenn Sie was bringen (was man aber eh nicht kontrollieren kann.
6. Selbstverständlich kann man ein Tor errichten
Übrigens tragen die Parteien die Kosten "anteilig", also man ne Liste machen wer wie oft den Weg nutzt. Die Kosten des Weges, des Tores, des Unterhalts kann man umlegen. .
Klaus
1. Die Grenzen einfach neu vermessen lassen, dann ist man sicher.
2. die Breite des Wegerechts sind bei ein Gehrecht 1-1,5 bei einen Fahrrecht 2,5-3,5 m. Bei einem "Wohnhaus".
3. Er kann den ganzen Tag "umparken", es sei denn das macht er aus reiner Schikane
4. er dürfen nur sowie Fahrzeuge rein wie drinnen Platz haben
5. Besucher nur wenn Sie was bringen (was man aber eh nicht kontrollieren kann.
6. Selbstverständlich kann man ein Tor errichten
Übrigens tragen die Parteien die Kosten "anteilig", also man ne Liste machen wer wie oft den Weg nutzt. Die Kosten des Weges, des Tores, des Unterhalts kann man umlegen. .
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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