Nachbarschaftsstreit wg. Hausverkauf, Grunddienstbarkeit
Moderator: Klaus
Nachbarschaftsstreit wg. Hausverkauf, Grunddienstbarkeit
Hallo,
folgender Fall: A und B haben vor Jahren jeweils in Grenzbebauung ein Haus gebaut(Doppelhaushälfte).Beide Häuser haben aus optischen Gründen zum jeweiligen anderen Haus einen Dachüberstand. Die Dachrinne zwischen beiden Hausdächern wird gemeinsam genutzt. Über diese Tatsache besteht ein damals geschlossener Nutzungsvertrag auf Lebzeiten zwischen A und B und deren Kinder.
Zur Entwässerung zweier jeweils auf dem eigenen Grundstück von A und B gelegenen Gastanks wurde auf der Grundstücksgrenze ein Schacht mit Hebeanlage gebaut. Dieses Wasser wird von B durch ein Rohr in dessen Kanalanschluß entwässert.
Nun hat A vom Hausverkauf B erfahren.B verweigert jede Kommunikation . B hat jetzt A angedroht, bei einem Verkauf
den Dachüberstand, den Schacht und die Ableitung in den Kanal und eine dann zu installierenden Stromzähler als Grunddienstbarkeit notariell eintragen zu lassen.
Meine Frage: Darf B hier einfach eine Grunddienstbarkeit erzwingen, obwohl ein Nutzungsvertrag brzgl. der Dachüberstände etc. vorliegt? Desweiteren, reicht für den auf der Grundstücksgrenze liegenden Schacht(von beiden Seiten erreichbar) nicht eine einfache Baulast aus???
Was wird die Eintragung der Grunddienstbarkeiten in Abt. II kosten, wonach richten sich die Notargebühren???
Grüße, mima
folgender Fall: A und B haben vor Jahren jeweils in Grenzbebauung ein Haus gebaut(Doppelhaushälfte).Beide Häuser haben aus optischen Gründen zum jeweiligen anderen Haus einen Dachüberstand. Die Dachrinne zwischen beiden Hausdächern wird gemeinsam genutzt. Über diese Tatsache besteht ein damals geschlossener Nutzungsvertrag auf Lebzeiten zwischen A und B und deren Kinder.
Zur Entwässerung zweier jeweils auf dem eigenen Grundstück von A und B gelegenen Gastanks wurde auf der Grundstücksgrenze ein Schacht mit Hebeanlage gebaut. Dieses Wasser wird von B durch ein Rohr in dessen Kanalanschluß entwässert.
Nun hat A vom Hausverkauf B erfahren.B verweigert jede Kommunikation . B hat jetzt A angedroht, bei einem Verkauf
den Dachüberstand, den Schacht und die Ableitung in den Kanal und eine dann zu installierenden Stromzähler als Grunddienstbarkeit notariell eintragen zu lassen.
Meine Frage: Darf B hier einfach eine Grunddienstbarkeit erzwingen, obwohl ein Nutzungsvertrag brzgl. der Dachüberstände etc. vorliegt? Desweiteren, reicht für den auf der Grundstücksgrenze liegenden Schacht(von beiden Seiten erreichbar) nicht eine einfache Baulast aus???
Was wird die Eintragung der Grunddienstbarkeiten in Abt. II kosten, wonach richten sich die Notargebühren???
Grüße, mima
Artikel lesen
Ein Detektiv kann ermitteln
Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.
Wie finde ich den besten Detektiv ?
Dir Detekteien o.....
mehr Infos
Re: Nachbarschaftsstreit wg. Hausverkauf, Grunddienstbarkeit
Warum sollte B eine Grundbucheintragung verlangen können. Sobald B weg ist besteht der Vertrag nicht mehr.
Ich sehe keine Grund warum man mitmachen sollte, oder irgendwas zu bereden hätte.
Einfach ignorieren.
Klaus
Ich sehe keine Grund warum man mitmachen sollte, oder irgendwas zu bereden hätte.
Einfach ignorieren.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Nachbarschaftsstreit wg. Hausverkauf, Grunddienstbarkeit
Hallo Klaus,
da der Entwässerungschacht auf der Grundstücksgrenze liegt, gehört er hälftig jeder Partei Miteigentum.
Wir wollten nur klären, was damit und dem Nutzungsvertrag bezgl. der Dachüberstände ist, darüber sollte der Nachkäufer
unserer Meinung nach ausreichend informiert werden, da wir uns nicht in den Verkauf involvieren lassen wollen und eine gute
neue Nachbarschaft mit dem Nachkäufer anstreben.
Grüße, Mima
da der Entwässerungschacht auf der Grundstücksgrenze liegt, gehört er hälftig jeder Partei Miteigentum.
Wir wollten nur klären, was damit und dem Nutzungsvertrag bezgl. der Dachüberstände ist, darüber sollte der Nachkäufer
unserer Meinung nach ausreichend informiert werden, da wir uns nicht in den Verkauf involvieren lassen wollen und eine gute
neue Nachbarschaft mit dem Nachkäufer anstreben.
Grüße, Mima
Re: Nachbarschaftsstreit wg. Hausverkauf, Grunddienstbarkeit
Noch ein Nachtrag:
Was ist , wenn B weg ist, was kann der Nachkäufer verlangen?????
Mima
Was ist , wenn B weg ist, was kann der Nachkäufer verlangen?????
Mima
Re: Nachbarschaftsstreit wg. Hausverkauf, Grunddienstbarkeit
Hallo,
Noch ein Zusatz : B hat A angedroht, der Nachkäufer würde die Eintragung verlangen, an deren Kosten sich A dann hälftig
beteiligen müßte.
(Zwischen A und B besteht Verwandschaft).
A wollte nur mit B klären, welche Möglichkeiten und finanzielle Nachteile A durch den Verkauf von B entstehen könnten.
Man hätte zusammen Lösungen und Möglichkeiten einem Nachkäufer anbieten können, dieser will bestimmt auch nicht für solche Lapalien horrendes Geld ausgeben.
Grüße, Mima
Noch ein Zusatz : B hat A angedroht, der Nachkäufer würde die Eintragung verlangen, an deren Kosten sich A dann hälftig
beteiligen müßte.
(Zwischen A und B besteht Verwandschaft).
A wollte nur mit B klären, welche Möglichkeiten und finanzielle Nachteile A durch den Verkauf von B entstehen könnten.
Man hätte zusammen Lösungen und Möglichkeiten einem Nachkäufer anbieten können, dieser will bestimmt auch nicht für solche Lapalien horrendes Geld ausgeben.
Grüße, Mima
Re: Nachbarschaftsstreit wg. Hausverkauf, Grunddienstbarkeit
Solange er nicht mit dem Weltuntergang drohtB hat A angedroht, der Nachkäufer würde die Eintragung verlangen, an deren Kosten sich A dann hälftig
beteiligen müßte.
Zu welchen Zweck, sollte A irgendwas machen, es gibt keinen Grund einer Änderung.Man hätte zusammen Lösungen und Möglichkeiten einem Nachkäufer anbieten können
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Nachbarschaftsstreit wg. Hausverkauf, Grunddienstbarkeit
Hallo Klaus,
Danke, Du hast mir weitergeholfen,
Grüße, Mima
Danke, Du hast mir weitergeholfen,
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