Hallo,
mal angenommen der Zugang zu einem Grundstück ist nur über einen Weg möglich. Eine Gunddienstbarkeit ist vorhanden.
Nun möchte der Eigentümer dieses Weges diesen Weg per Videokamera überwachen und alles aufzeichnen, ohne Zustimmung des Eigentümer des herrschenden Grundstückes, wie kann dieser sich in einer einstweiligen Verfügung wehren? Welche Inhalte wären wichtig?
Videoüberwachung
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Nachbarschaftskonflikte: Der beste Sichtschutz zum Nachbarn | Die besten Tipps gegen neugierige Blicke von den Nachbarn
Streit am Gartenzaun: Wie schützen Sie sich vor Nachbars Blicken?
Die Nachbarn suchen Sie sich nicht aus, kommen jedoch regelmäßig mit ihnen in Kontakt. Lugen die Bewohner vom Nachbargrundstück neugierig in den Garten? Ziehen Sie es vor, deren Akti.....
mehr Infos
Re: Videoüberwachung
Ein Lageplan/Foto , auf dem man sieht wie die Kamera aufnimmt, dazu ein Grundbucheintrag.
Das reicht jedem Richter aus .
Klaus
Das kann man nicht wissen ? Spielt aber auch keine Rolleper Videokamera ... und alles aufzeichnen
Das reicht jedem Richter aus .
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste