Videoüberwachung
Moderator: Klaus
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- Registriert: 12.06.2008, 09:07
Videoüberwachung
Hallo,
mal angenommen der Zugang zu einem Grundstück ist nur über einen Weg möglich. Eine Gunddienstbarkeit ist vorhanden.
Nun möchte der Eigentümer dieses Weges diesen Weg per Videokamera überwachen und alles aufzeichnen, ohne Zustimmung des Eigentümer des herrschenden Grundstückes, wie kann dieser sich in einer einstweiligen Verfügung wehren? Welche Inhalte wären wichtig?
mal angenommen der Zugang zu einem Grundstück ist nur über einen Weg möglich. Eine Gunddienstbarkeit ist vorhanden.
Nun möchte der Eigentümer dieses Weges diesen Weg per Videokamera überwachen und alles aufzeichnen, ohne Zustimmung des Eigentümer des herrschenden Grundstückes, wie kann dieser sich in einer einstweiligen Verfügung wehren? Welche Inhalte wären wichtig?
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Ausübungsfläche im Wegerecht
Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....
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Re: Videoüberwachung
Ein Lageplan/Foto , auf dem man sieht wie die Kamera aufnimmt, dazu ein Grundbucheintrag.
Das reicht jedem Richter aus .
Klaus
Das kann man nicht wissen ? Spielt aber auch keine Rolleper Videokamera ... und alles aufzeichnen
Das reicht jedem Richter aus .
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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