Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbarn

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Vidu
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Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbarn

Beitrag von Vidu » 16.01.2012, 18:03

Hallo zusammen,

anbei folgender Fall:

6 Häuser in einer Reihe mit einer gemeinsamen Straße. Gemeinsames, 1/6 Wegerecht, mit der Möglichkeit zum be- und entladen.
Nachbar A wohnt ganz hinten und kann über die gemeinsame Straße auf sein Grundstück fahren, dort parkt er dann auch.

Nachbar B (fünftes Haus der Reihe) hält dies für unrechtens, ein parken wäre nur erlaubt wenn alle Nachbarn dem zustimmen würden. Nachbar B sieht hier das Recht zum be- und entladen gestört, denn wenn Nachbar A sein Grundstück verlassen möchte, müsse Nachbar B sein zum be- bzw. zum entladen "geparktes" Auto wegfahren (z.B. Nachbar B hat Heimwerker da Ihr Auto entladen, während Nachbar A mit seinem Fahrzeug zur Arbeit/Einkaufen etc. fahren möchte). Dies könne nicht sein.

Hat B recht?
Wielange darf B, A blockieren mit der Vorgabe zu be- bzw. zu entladen?
Haben die gemeinsamen Anteilhaber des Wegerechtes überhaupt ein Mitspracherecht was A parktechnisch tun darf?

Danke Vorab ;)

VG
Vidu



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar

Beitrag von Klaus » 16.01.2012, 18:34

Was genau steh im Wegerecht ?
Wielange darf B, A blockieren mit der Vorgabe zu be- bzw. zu entladen?
angemessen :-)
Haben die gemeinsamen Anteilhaber des Wegerechte überhaupt ein Mitspracherecht was A parktechnisch tun darf?
A kann auf seinem Grundstück machen was er will

Klaus
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Vidu
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Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar

Beitrag von Vidu » 16.01.2012, 19:23

Was kann B denn meinen mit "Durchfahrts/Parkrecht" welches man schriftlich von allen 6 Eigentümern unterschrieben haben muss?

Und hat A die Möglichkeit unkompliziert auf einen Paragraphen zu verweisen oder vielleicht die Stadt um eine kurze Stellungnahme zu bitten?

Klaus
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Re: Parken auf eigenem Grundstück - Be- entladen bei Nachbar

Beitrag von Klaus » 16.01.2012, 19:56

Im Grundbuch und in der Bewilligungsurkunde zum Grundbucheintrag steht alles drin.
Und hat A die Möglichkeit unkompliziert auf einen Paragraphen zu verweisen oder
Auf den Grundbucheintrag
vielleicht die Stadt um eine kurze Stellungnahme zu bitten?
das ist Zivilrecht - die machen da nichts
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