Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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maxi20052001
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Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?

Beitrag von maxi20052001 » 23.01.2012, 22:22

Grundstückseigentümer A und B haben jeweils ein Wegerecht für den "jeweiligen Eigentümer" im Grundbuch eingetragen. Nun verweigert die Mutter des Eigentümers B den Mietern von Eigentümer A, dieses Wegerecht zu nutzen mit der Begründung, das Wegerecht gelte nur für den Eigentümer des Grundstücks, nicht jedoch für die Mieter! Da die Situation immer weiter eskaliert, die Mieter von Grundstück A sogar körperlich angegriffen wurden und jetzt ein riesiges Schild "Betreten Verboten" von Eigentümer B auf den Weg gestellt wurde, wollten wir uns erkundigen, ob das Wegerrecht tatsächlich nur für den Eigentümer gelten könnte, bevor wir rechtliche Schritte gegen Eigentümer B und seine Mutter einleiten?
Über eine kurze Antwort wären wir sehr dankbar!



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Klaus
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Re: Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?

Beitrag von Klaus » 23.01.2012, 23:01

Das "Wegerecht" gilt selbstverständlich für Bewohner, Besucher und Lieferanten. Jedoch nicht zwingen ein Fahrrecht, das gilt nur für die Bewohner, Besucher nur wenn Sie was zu Haushalt bringen.

Da hier Eile geboten ist würde ich bei Gericht eine strafbewehrte einstweilige Verfügung zu beantragen.

Es sei denn es gibt andere Wege ist Haus, dann ein Schiedsverfahren + Klage.

Das Wegerecht steht im " Grundbuch " ?

Meine war davon überzeugt das ab 22 Uhr Nachtruhe besteht, und man nicht durch darf :-)
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maxi20052001
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Re: Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?

Beitrag von maxi20052001 » 24.01.2012, 13:54

Ja das Wegerecht steht im Grundbuch.
Das Wegerecht bezieht sich in diesem Fall auf den Zugang zum See.
Wir sind quasi Besitzer eines Hauses, was am See liegt und müssen, um zum See zu gelangen das Grundstück des Nachbarn B überqueren. Da es sich bei unserem Haus um ein Mehrfamilienhaus handelt und wir selbst nicht dort wohnen, haben wir die Wohnungen extern vermietet. Die Mieter sollen natürlich ebenfalls zum See gelangen können, da das natürlich mit die exklusive Lage unseres Hauses ausmacht.

Sollte sich nun heraus stellen, dass Eigentümer B recht hat und nur der Eigentümer diesen Weg nutzen dürfte, ware das eine enorme Qualitätsminderung für unsere Mieter und damit natürlich auch schlecht für uns.

Und wenn (wovon wir auch ausgegeangen sind) die Mieter selbstverständlich auch den Weg nutzen können, so ist die momentanige Lage ebenfalls eine riesige Qualitätsminderung für uns, und für unsere Mieter auf Dauer unzumutbar.
Die Mieter haben mittlerweile ein eigenes Verfahren gegen die Mutter von Eigentümer B laufen, aber wir denken, dass wir unabhängig selbst auch klagen müssten, da sie uns ja mit diesem Verhalten schadet und es bei einer Neuvermietung beispielsweise sehr schwierig ist, neue Mieter zu finden, wenn die Ausgangssituation so gravierend unangenehm ist. Da wir aber bislang wirklich Zweifel hatten, dass die Vorwürfe des Eigentümers vielleicht zutreffen könnten, blieben wir bis lang zunächst untätig. Daher ist es für so eine einstweilige Verfügung wahrscheinlich schon zu spät :-(

Vorab schon mal vielen Dank, für die so schnelle Rückmeldung.

Klaus
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Re: Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?

Beitrag von Klaus » 24.01.2012, 14:09

"Zugang zum See" ????

Eine Wegerecht erlaubt das "ÜBERQUEREN" eines Grundstücks um ein anderes Grundstück zu betreten.
In dem Fall wäre es also nur erlaubt wenn man direkt ins Wasser springt.

Kein "schauen wird mal den See an" und stehen doof am Ufer rum :-)
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maxi20052001
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Re: Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?

Beitrag von maxi20052001 » 25.01.2012, 09:18

Ja genau, es ist ein Badesee und das Wegerecht ist dafür da, dass der "Eigentümer" schwimmengehen, sowie den Bootssteg erreichen kann.

Klaus
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Re: Dürfen Mieter das Wegerecht auch nutzen?

Beitrag von Klaus » 25.01.2012, 09:31

Dann ist das ok. Alle Bewohner und Besucher dürfen den Weg zum See nutzen. Aber nur drüber laufen und rein ins Wasser. Abtrocknen dann wieder bei euch

Wessen Steg ist das, wenn das Ufer dem Nachbarn gehört
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