Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....
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Ein Anwohner läuft Tag für Tag die Straßen ab und sucht Falschparker. Der Park-Sheriff macht dabei Fotos von den Parksündern und zeigt jeden einzelnen an. Dabei notiert er die Standorte, die Tatzeiten und weitere Fahrzeugdaten.
Einer der Nachbarn beklagt sich nun öffentlich über den Sheriff und dessen Unterstützung durch das Ordnungsamt. Er gibt an das bestimmt schon hundert Verwarnungen auf Initiative des Sheriffs gegeben haben muss. Der Anwohner hat Zweifel an der Beweiskraft. Denn nach seiner Meinung zeigen diese Bilder nicht die Parkzeiten, sondern nur das Halten.
Damit hat ein Anwohner bereits Glück dessen Verfahren wurde eingestellt.
Da er nun den Sheriff den Tip gegeben hat wird diese wohl die Parkzeiten in seine Anzeigen schreiben, wenn er das nicht schon getan hat,
Das Ordnungsamt jedenfalls gibt an das sie nur Anzeigen verfolgen in denen Datum, Tatort, Vorwurf des Parkverstoß, sowie Fotos mit Kennzeichen und Fabrikat nachgehen. Daneben muss sich aber auch der Zeige zu erkennen geben, der Notfalls als Zeuge zu Gericht geladen wird.
Dabei sind auch Angaben zu machen ob das Fahrzeug nun geparkt, gehalten oder gefahren ist. Also ein Zeitraum der Tat. Ein Bild ist dagegen nicht immer nötig.
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....
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Ein 68 Jähriger Anwohner jedenfalls hat such gegen den Bußgeld Bescheid gewehrt. Er war erfolgreich und das Verfahren wurde eingestellt. Warum genau ist unbekannt.
Genaugenommen muss das Ordnungsamt den Anzeigen nachgehen und Strafzettel erlassen. Nur in Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden. So wenn der Zeuge unglaubwürdig ist. Die Tatsache das es sich um einen Parkplatz-Sheriff handelt, der alle nervt, reich nicht aus um die Verfahren nicht zu eröffnen.
Also Vorsicht, es scheint immer mehr solcher Sheriffs zu geben, parken Sie lieber richtig.