Videoüberwachung
Moderator: Klaus
Videoüberwachung
Hallo zusammen, A hat auf Seiner Zufahrt zu seinem Anwesen = ca 35 m lang eine Kameraüberwachung installiert! A hatte schon 2X einen Einbruch in die Garage! Der Nachbar B fühlt sich bedroht, da er mit einem Wegerecht dieses, A Grundstück beherrscht! Kann B sich dieser Kamerabeobachtung erwehren - welche Gründe müßte B vorbringen?
Danke aus Oldenburg
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Ausübungsfläche im Wegerecht
Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....
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Re: Videoüberwachung
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Da der Weg mit einem Wegerecht belastet ist kann man es, ebenso wie den öffentlichen Raum nicht überwachen.
A sollte die Kamera so Installieren das Sie nur die Garage filmt, ohne den Weg. Da die nur zur Beweissicherung dient kann man sie auch "in der Garage" montieren.
Die Kosten für ein verlorenes Verfahren können mehrere tausend Euro betragen.
Da der Weg mit einem Wegerecht belastet ist kann man es, ebenso wie den öffentlichen Raum nicht überwachen.
A sollte die Kamera so Installieren das Sie nur die Garage filmt, ohne den Weg. Da die nur zur Beweissicherung dient kann man sie auch "in der Garage" montieren.
BGB 1004 hilf meist, Persönlichkeitsrecht wäre auch noch waswelche Gründe müßte B vorbringen
Die Kosten für ein verlorenes Verfahren können mehrere tausend Euro betragen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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