Videoüberwachung

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Zaunkönig
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Videoüberwachung

Beitrag von Zaunkönig » 11.02.2012, 11:43

Hallo zusammen, A hat auf Seiner Zufahrt zu seinem Anwesen = ca 35 m lang eine Kameraüberwachung installiert! A hatte schon 2X einen Einbruch in die Garage! Der Nachbar B fühlt sich bedroht, da er mit einem Wegerecht dieses, A Grundstück beherrscht! Kann B sich dieser Kamerabeobachtung erwehren - welche Gründe müßte B vorbringen?
Danke aus Oldenburg



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KS

Der richtige Maß ist oft ein geben und nehmen.

Denn gerne folgt die Rache auf die durch zechte Nacht mit einem Rasenmäher zu erlaubten Zeiten morgens um 7 Uhr. Der Unterschied ist das dieser Lärm durchaus erlaubt ist, auch wenn andere da gerne noch schlafen......

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Klaus
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Re: Videoüberwachung

Beitrag von Klaus » 11.02.2012, 11:56

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Da der Weg mit einem Wegerecht belastet ist kann man es, ebenso wie den öffentlichen Raum nicht überwachen.
A sollte die Kamera so Installieren das Sie nur die Garage filmt, ohne den Weg. Da die nur zur Beweissicherung dient kann man sie auch "in der Garage" montieren.
welche Gründe müßte B vorbringen
BGB 1004 hilf meist, Persönlichkeitsrecht wäre auch noch was

Die Kosten für ein verlorenes Verfahren können mehrere tausend Euro betragen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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