Videoüberwachung
Moderator: Klaus
Videoüberwachung
Hallo zusammen, A hat auf Seiner Zufahrt zu seinem Anwesen = ca 35 m lang eine Kameraüberwachung installiert! A hatte schon 2X einen Einbruch in die Garage! Der Nachbar B fühlt sich bedroht, da er mit einem Wegerecht dieses, A Grundstück beherrscht! Kann B sich dieser Kamerabeobachtung erwehren - welche Gründe müßte B vorbringen?
Danke aus Oldenburg
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Der richtige Maß ist oft ein geben und nehmen.
Denn gerne folgt die Rache auf die durch zechte Nacht mit einem Rasenmäher zu erlaubten Zeiten morgens um 7 Uhr. Der Unterschied ist das dieser Lärm durchaus erlaubt ist, auch wenn andere da gerne noch schlafen......
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Re: Videoüberwachung
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Da der Weg mit einem Wegerecht belastet ist kann man es, ebenso wie den öffentlichen Raum nicht überwachen.
A sollte die Kamera so Installieren das Sie nur die Garage filmt, ohne den Weg. Da die nur zur Beweissicherung dient kann man sie auch "in der Garage" montieren.
Die Kosten für ein verlorenes Verfahren können mehrere tausend Euro betragen.
Da der Weg mit einem Wegerecht belastet ist kann man es, ebenso wie den öffentlichen Raum nicht überwachen.
A sollte die Kamera so Installieren das Sie nur die Garage filmt, ohne den Weg. Da die nur zur Beweissicherung dient kann man sie auch "in der Garage" montieren.
BGB 1004 hilf meist, Persönlichkeitsrecht wäre auch noch waswelche Gründe müßte B vorbringen
Die Kosten für ein verlorenes Verfahren können mehrere tausend Euro betragen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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