Wegerecht strapaziert durch ein Gewerbe

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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elvirabecher
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Wegerecht strapaziert durch ein Gewerbe

Beitrag von elvirabecher » 27.02.2012, 19:30

Hallöchen,

habe ein Haus gekauft und leider ein Fahr/Wege und Leitungsrecht für Fahrzeuge aller Art im Grundbucheintrag stehen.

Damit mein Nachbar sein Grundstück erreichen kann, überfährt er 25 Meter meines Weges. Das er das darf ist mir klar, was mir allerdings bei Kauf des Hauses nicht klar war ist, dass er neben seinem Büro im Haus nun auch noch eine kleine Werkstatt mit Hebebühne zur Begutachtung von Kfz betreibt.
Somit habe ich zu jeder Tages und Nachtzeit Verkehr auf meinem Grundstück.
Da meine Kinder nicht ungehindert spielen können, da A stets mit Autos zu rechnen ist und B, weil wir an einer großen Hauptstraße wohnen, möchte ich ein Tor anbringen.
Mein Nachbar droht mir nun mit rechtlichen Schritten, da er und seine Kundschaft zu jeder Zeit ungehindert sein Haus erreichen wollen.
Ich würde lediglich ein Schwingtor ohne Schlösser anbringen, welches von jedermann zu jeder Zeit geöffnet werden könnte.
Kann er mir das einfach verbieten oder steht die Sicherung meines Grundes und meiner Kinder im Vordergrund?

Im Grundbuch steht keine Dienstbarkeit wegen eines Gewerbes, somit muss ich doch von einer rein privaten Nutzung ausgehen und er kann jetzt nix anderes einfach so einfordern, oder?



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Klaus
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Re: Wegerecht strapaziert durch ein Gewerbe

Beitrag von Klaus » 27.02.2012, 20:57

Da er das Gewerbe vor deinem Kauf bereits betrieben habe wird kann du das nicht verhindern. Ein Tor würde es es verhindern.
Oder hat der aus dem Gemüsebeet plotzlich eine Kfz Werkstatt erbaut .


Für deine Kinder solltest du so einzäunen das der Wege eben außen liegt. Deine Kinder-Vorschieb-Ausrede zieht nicht.



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elvirabecher
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Re: Wegerecht strapaziert durch ein Gewerbe

Beitrag von elvirabecher » 28.02.2012, 07:26

Ah, hab mich ungünstig ausgedrückt.

Der Nachbar kaufte sein Grundstück und brachte ein Schild für ein Sachverständigenbüro an.
Ich kaufte danach die bestehende Immobilie vor ihm, wusste also, dass er ein Büro betreiben wird.

Sein Haus ist allerdings erst Monate nach unserem Einzug gebaut worden und dann entstand eben auch eine Garage, in der er eine Werkstatt mit Hebebühne unterbrachte.

Das war mir beim Kauf nicht bewusst, da es ja auch nicht im Grundbuch eingetragen steht.
Sonst müsste ich doch das Wegerecht im Notarvertrag auch für Gewerbe gewähren, oder nicht?
Es steht aber nur lapidar das Fahr/Wege und Leitungsrecht für Fahrzeuge aller Art eingetragen.

Klaus
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Re: Wegerecht strapaziert durch ein Gewerbe

Beitrag von Klaus » 28.02.2012, 08:15

Das Wegerecht gilt für dir Nutzungsart die bei der Eintragung vorhanden war. War da also ein Schild "Sachverständigenbüro" war die Nutzungsart klar erkennbar. Ebenso wird auch der Bebauungsplan das zulassen.

Ein "extra" Eintragung für "gewerbliche Nutzung" ist nicht erforderlich.

Der BGH hat zwar entschieden das ein Tor erlaubt ist weil der Schutz über der Bequemlichkeit steht, ob dies die Behinderung der gewerblichen Nutzung da auch höher steht müsste man noch höchstrichterlich klären. Ich würde sagen NEIN, ein Tor darf nicht. Aber nur zu klage es durch die Instanzen.

Ich würde den Weg von meinem Grundstück trennen und vergessen

Klaus


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