Wegerecht vs. Notwegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Michel
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Wegerecht vs. Notwegerecht

Beitrag von Michel » 05.03.2012, 18:42

Hallo Diskussionsteilnehmende,

angenommen es handele sich hier um 2 Grundstücke, V und H. H wie hinten hat einen Weg über das Grundstück von V wie vorne. Im Grundbuch Abt. 2 von V stünde nun:
"1 Belastung von (H) 1a08qm:
Fußpfadlast siehe Serv. Buch xxx
Mitübertragen am 2. Juli 1936.
Nr. 1 bei Neufassung der Abteilung eingetragen am xx.xx.2007."
Also eine Eintragung aus den Zeiten der Servituten und Schütterlinschrift :D

Grundstück V wurde 2007 verkauft (Grundbucheintrag 2007). H nutze "seinen" Weg fleißig jeden Tag.

Jetzt würde V diese Wegerecht in Frage stellen und behaupten, es wäre (nur) ein "altrechtliiches Notwegerecht". Er redet nun u.A. davon, eine jährlilche Notwegrente zu fordern. Außerdem möchte V den Wegverlauf zu Ungunsten von H ändern. Der Wegverlauf wäre in dieser Lage bereits auf Plänen von 1898 eingezeichnet.

Meine Fragen hierzu:
Wäre die EIntragung nun ein Not- oder ein stinknormales Wegerecht (ohne weiteren Bedingungen) als Grunddienstbarkeit im heutigen Sinne?
Wie könnte V hieraus ein (altrechtliches) Notwegerecht herausdeuten?
Wenn dies doch ein Notwegerecht wäre, könnte der neue Besitzer V jetzt (nach vielen Jahrzehnten) auf einmal eine Notwegrente von H fordern (wider Recht und Glauben bzw. Gewohnheitsrecht)?
Könnte V den Verlauf des historischen Verlauf des Weges nach eigenem Gusto ändern?

Vielen Dank im Voraus und auf gute Argumente hoffend
Michel



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Re: Wegerecht vs. Notwegerecht

Beitrag von Klaus » 05.03.2012, 19:16

Wenn die Eintragung bereits im Grundbuch steht ist das ein Wegerecht - da gibt keine Kohle.
"altrechtliiches Notwegerecht" damit meit er wohl eines das vor Entstehung der Grundbuchs entstand, das ist hier ja nicht der Fall des es steht ja im Grundbuch extra drin.

Der Wegeverlauf kann geändert werden, der V zahlt alle Kosten , auch auf anderen Grundstücken.
Eine Grund braucht es dabei schon. Er kann der Weg nicht hundert Meter durch den Wald legen.

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Re: Wegerecht vs. Notwegerecht

Beitrag von Michel » 05.03.2012, 23:05

Hallo,

vielen Dank für die Denkanstösse. Auch ich vermutete hier ein bereits bestehendes Wegerecht, zumindestens würde ich es als Laie so lesen. Jetzt sollte mir das Argumentieren leichter (und bestimmter) fallen. Und nein, kein Wald, bloß ca. 15 m lang wäre der Weg gewesen.

Jetzt wäre die nächste Aufgabe, dem V die Änderung des Weges finanziell "einzuprügeln". Hierzu muß ich wohl etwas detailierter ausholen:
V hätte das Grundstück 2007 gekauft und bebaue es nun. Im Baugesuch würde der alte, leidlich-gerade Weg für V's Bauvorhaben umgelegt: Länger und um ein zwei 90°-Ecken. Bitte von H, den alten Weg doch so zu belassen, würden ignoriert.

H lege dagegen Einspruch beim Bauamt Einspruch ein. Im korrigierten, dann genehmigten Bauplan würde der neue Weg jetzt schnurgerade und (!) wegen Brandschutzordnung mit mindestens 1,25 Breite geplant.

V schäume nun vor Wut. Er wöllte nun den neuen Zaun entlang der "neuen" Linie setzen, es verblieben dann ein paar Bäume und Gesträuch entlang des alten Bretterzaunes, Aushub, Bauschutt, Müll und der eben der alte Zaun. V sage nun, er müsse den neuen Bereich "nur zur Verfügung stellen". Allein die Räumung würde für H nach einer groben Schätzung um die 5 bis 6000€ kosten. Das Bauamt meine dazu, das wäre Privatsache zwischen H und V.

H wäre nun der Meinung, der neue 1,25-m-breite Weg wäre ja durch das Bauvorhaben von V veranlasst und V müsse den Durchgang auf der "neuen" Fläche ermöglichen. V möchte nichts davon wissen und bringe jetzt das Argument mit dem "Notwegerecht" und "Notwegerente", vermutlich um H einzuschüchtern.

Es bleibt spannend :)
Michel

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Re: Wegerecht vs. Notwegerecht

Beitrag von Klaus » 06.03.2012, 08:38

Alles durcheinander

Brandschutzordnung ist wie die Baugenehmigung Sache der Baubehörde. Machen die was ok, H hat da aber nichts zu melden.

Der H hat nur einen Weg zu verlangen den er begehen kann. Da dieser vorhanden ist hat H nichts zu tun. Verlegt V den Weg dann zu seinen Kosten.

Den Unterhalt des Weges kann V von H anteilig der Nutzung verlangen - nicht den Bau.

Gibts es keinen Weg dann muss auch keiner gebaut werden, ebenso wenn der Weg seit 30 zugebaut wäre.

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Re: Wegerecht vs. Notwegerecht

Beitrag von Michel » 06.03.2012, 21:24

Hallo Klaus,

der alte Weg besteht ja weiterhin und ist funktionsfähig. V stelle nun den neuen Zaun entlang der Linie des neuen Weges und sage, H solle den besagten Kram abräumen und sich den neuen Weg herrichten. H mache nichts und benutze weiter den bisherigen Weg, mit dem er ja zufrieden war.

Szenario 1: Der alte Zaun (von V) bräche zusammen. Hat H für seinen Weg eine Verkehrsicherungspflicht?

Szenario 1a: Was passiere, wenn sich ein Dritter auf dem Weg verletzen würde. Wer haftet - V oder H? H halte wie bisher den Weg instand und komme den üblichen Winterdiensten nach.

Szenario 2: Einer der alten Bäume stürze um und beschädige das Haus von D (Daneben). Wer hafte für den Schaden?

Szenario 3: Wegen dem Müll hinter dem alten Zaun beschweren sich Nachbarn beim Ordungsamt. Wer müsse für die Entsorgung hier für (Sondermüll?) sorgen?

Szenario 4: V verlange wegen der Erweiterung des Weges (jetzt eine grössere Fläche als bisher im Grundbuch angegeben) eine Entschädigung von H. H fühlt sich ja in der Sache moralisch unschuldig und wollte nur den alten Weg so behalten. Und wie sähe es hier aus, wenn H doch einmal die ganze Fläche nutzen würde?

mfg Michel

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Re: Wegerecht vs. Notwegerecht

Beitrag von Klaus » 06.03.2012, 21:50

1. Was hat ein Zaun mit der Nutzung eines Weges zu tun ?
1a. Es haftet der dessen Besuch fällt.
2+3 egal
4 da gibts nix
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