Grunddienstbarkeit

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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frido
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Grunddienstbarkeit

Beitrag von frido » 06.03.2012, 14:53

X planen ein Grundstück mit Bungalow in zweiter Reihe zu kaufen: dieses Gebäude B wurde bisher über die gleichen Leitungen wie das Vorderhaus A versorgt.
Nun steht mit einem Kauf auch eine umfangreiche Medientrennung an. Von der Strasse aus vor Gebäude A bis zum Gebäude B sind das aber über 100 m. Nach
Informationen von einem Nachbarn hat aber der rechts von dem Gebäude B liegende Nachbar eine Grunddienstbarkeit auf seinem Grundstück C weshalb er
diese Stelle nicht überbauen darf und welche nur ca. 20 m von Gebäude B liegt.
Für eine Kaufentscheidung ist es für X nun wichtig ob X auch eine Grunddienstbarkeit erwirken könnte und X sich über das Grundstück C anschliessen könnte,
was einen deutlich niedrigeren Kostenaufwand bedeuten würde und wovon zur Zeit für X eine Kaufentscheidung abhängt.
Zuletzt geändert von frido am 06.03.2012, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.



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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Re: Grunddienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 06.03.2012, 15:18

X planen ein Grundstück mit Bungalow in zweiter Reihe zu kaufen
Das ist ein Fehler ! Wenn aber doch sollte ein solches Grundstück wesentlich billiger sein als eines mit Zugang zu einer Straße.
Wie würde Ihnen vorne ein Tor gefallen das Sie nach jeder Durchfahrt schließen müssen ?
X auch eine Grunddienstbarkeit erwirken könnten und uns über das Grundstück C
auf fremden Grundstücken kann man "nichts" erwirken

Selbst auf dem Grundstück A darf man nichts verlegen oder bauen ?!?!

Lies mal etwas im Forum und such dann ein besseres Haus !

Klaus
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frido
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Re: Grunddienstbarkeit

Beitrag von frido » 06.03.2012, 15:23

Der Kaufpreis für Grundstück B ist sehr niedrig.
Und über Grundstück A hat Grundstück B ein Wegerecht und darf auch neue eigene Leitungen legen.
Aber der Weg dahin ist über 100 m lang, daher die Überlegung für X über das Nachbargrundstück C zu gehen welches
nur 20 m entfernt liegt.

Klaus
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Re: Grunddienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 06.03.2012, 15:35

Wegerecht und darf auch neue eigene Leitungen legen.
Sicher, denn das erlaubt weder ein Wegerecht noch ein Leitungsrecht. Man darf auch keine Wege bauen mit einem Wegerecht.

Es gibt keinen Grund warum ein andere Nachbar erlauben sollte Leitungen zu legen, dadurch sinkt der Preis seines Grundstücks und wer will das.

Lies im FORUM, du hast keine Ahnung was ein "gefangenes Grundstück" bedeutet.

Du Unterhaltskosten des Weges zahlst du auch !! (teilweise)
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