Runde 2 Grunddienstbarkeit bei Gewerbe

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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elvirabecher
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Runde 2 Grunddienstbarkeit bei Gewerbe

Beitrag von elvirabecher » 09.03.2012, 15:27

Ich bewohne das vordere Haus, mein Nachbar wohnt hinter mir, möglich durch ein Fahr/Wege - und Leitungsrecht für Fahrzeuge aller Art.
Nach etlichem hin und her, hat sich herausgestellt, dass der Nachbar ein Einfamilienwohnhaus mit Garage beim Baurechtsamt genehmigen lassen hat.
Er hat es natürlich auch gebaut und nun zu meinem Unmut nicht nur ein Büro, sondern auch eine Prüfstelle eingerichtet.
Somit fahren sämtlich Kunden zur Prüfung über mein Grundstück um in seine Firma zu gelangen.

Nun ist es ja aber so, dass das Gewerbe nie genehmigt wurde, bzw. er nie in seinen Bauanträgen erwähnt hat, ein Gewerbe dort führen zu wollen. Im Baurechtsamt ist kein Gewerbe eingetragen.
Kann man die Dienstbarkeit im Nachhinein so weit dehnen, dass nun auch für Gewerbe der Übertritt gewährt wird?

Wir haben ja das Wegerecht genehmigen lassen, unter dem Aspekt, das es sich um ein Einfamilienwohnhaus handelt, in welchem er lediglich ein kleines Büro betreibt.

Zu allem gegrübel erfahre ich nun, dass die Stadt im Nachhinein ein Gewerbe trotz Wegerechtes genehmigen würde, da der Nachbar ja eine direkte Anbindung an die Straße über mein Grundstück hätte.

PS Rechtsschutzversicherung habe ich Gott sei Dank.



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Einer der Nachbarn beklagt si.....

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Klaus
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Re: Runde 2 Grunddienstbarkeit bei Gewerbe

Beitrag von Klaus » 09.03.2012, 15:57

Die selbe Frage hast du doch schon gestellt und auch eine Antwort bekommen.

Warum kannst du dich nicht an die Regeln halten ? Hier gibt nur A und B und fiktive Fälle.

Ich sperre den jetzt, du kannst am alten weiter diskutieren
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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