Kostenteilung bei Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Lotte
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Kostenteilung bei Wegerecht

Beitrag von Lotte » 06.07.2007, 08:02

Hallo,

also A gehört der Weg über den B ein Wegerecht hat. Beide nutzen diesen Weg. Jetzt ist B der Meinung, der Weg müsse jetzt dochmal gemacht werden.
A findet den Weg noch Prima, zumal dieser nur kleine Risse hat und keine Löcher (bis auf eine kleine Anhebung, verursacht durch Baumwurzeln). Sieht halt nur nicht mehr schön aus.
B ist aber der Meinung er würde sich sein Auto kaputt fahren. Darauf meinte A, wenn man langsam fährt kann auch nix passieren.
(Das Auto von A ist wesentlich größer als das von B und A kommt ohne irgendwelche Beschädigungen über diesen Weg).
Zum Thema Kostenteilung meinte B, er will dann aber die Pflastersteine die auch auf seinem Grundstück liegen. A will natürlich die von seinem Grundstück!
Kosten für die Steine wären gleich!
Wer enscheidet????
Gruß
Lotte



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.07.2007, 08:49

Es entscheidet immer der Grundstückseigentümer und zwar über alles und immer.

Der Herrschende (B) muss sich an den Kosten beteiligen. Jedoch nur an den üblichen und in dem Maße wie er den Weg mitbenutzt.

Wenn also eine Teerdecke 1000 Euro kosten und er Terakotta für 10000 Euro legt, zahlt B nur den Anteil an den 1000 Euro.

Wenn A statt nach 20 Jahren (weg kaputt) schon nach 5 Jahr einen neuen Weg will muss B auch nur den Anteil zahlen der nicht über das üliche hinausgeht

Wichtig ist noch das A und B nicht immer 50/50 teilen müssen. Nutzt A den Weg 50 mal am Tag und B nur am Sonntag, dann werden die Kosten anteilig geteilt.

Klaus

P.S. Ob ein größeres Auto mehr Schaden anrichtet ?? Wohl ist der Weg dann nicht sachgemäss erstellt worden

Lotte
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Beitrag von Lotte » 06.07.2007, 20:15

Danke,

wegen dem Auto...mit groß meine ich ehr, dass das Auto von A neuer ist (das soll jetzt bloß nicht großkotzig klingen) und ihm ist der Wagen nicht zu Schade um über den Weg zu fahren.

Als Beispiel: A fährt einen neuen Jeep und B einen alten VW Transporter.
Also vom Gewicht her beide gleich. Außerdem fährt A vieleicht 2-3x am Tag über den Weg. B so um die 10-15x + Besucher und diverse Zusteller.

Aber A ist eh der Meinung, dass der Weg ok ist, was ihm auch viele bestätigen.

Lotte

Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.07.2007, 21:00

Wie man den Weg findet spielt da keine Rolle. Ein Fachmann kann den Weg beurteilen. Ist es kaputt dann muss eine neuer her, ist er nicht kaputt dann eben nicht.

Die Kosten können danach verteilt werden wie der Weg genutzt wird. Ob man nun die Anzahl der Fahrten zählt ist eher schwer zu beweisen.
Einfacher wäre es wenn der eine ein Einfamilienhaus hat und der andere eine Tankstelle.

Genaues wird wohl ein Richter klären müssen. Der bestimmt einen Gutachter der bemisst wie kaputt der Weg ist.

Die Frage ist ob es sich lohnt, denn dei Verfahrenkosten werden höher als der Wert eines neuen Weges. Denn es kommt ja keinesfalls ein Urteil raus sonder nur eine Quote und nach der bemessen sich dann auch die jeweiligen Verfahrenkosten.

Klaus

andy
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Beitrag von andy » 09.07.2007, 06:40

Nicht immer gleich klagen (lassen), erst einmal argumentieren.
Mit B kann man ja noch reden, scheint mir.

In einem früheren Thread ist irgendwo ein Urteil des BGH genannt, dass zwei ausgefahrene Fahrspuren auf natürlichem Untergrund bereits als (unterhaltungswürdige) "Anlage" sieht. Bis ein befestigter Weg zu einem solchen wird, dürfte viel Zeit vergehen. Solange nicht die Verkehrssicherheit (Stolperfallen, tiefe Schlaglöcher etc.) in Frage steht - kleinere, optische Schäden, haben B nicht zu interessieren und B hat hier auch gar nichts zu fordern. Bs Alternative zur jetzigen qualitativen Ausführung wäre also ein 'Feldweg' ... das sollte B wissen ... ;-)

Kleinere Schäden können meist kostengünstig repariert werden, ohne gleich alles neu zu pflastern. Wenn letztendlich neu gepflastert wird, würde _ich_ das prinzipiell nicht in der Wunschausführung von B machen ... der soll schon weiterhin merken, dass er auf fremden Grund unterwegs ist. Einigen kann man sich nat. immer.

Ansonsten gilt, was Klaus bzgl. Kostenverteilung, teure Qualität etc. ausführt.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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