Werbetafel an Wegerechtsfläche

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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haset
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Werbetafel an Wegerechtsfläche

Beitrag von haset » 19.03.2012, 08:37

Hallo,

A hat auf B ein Wegerecht 3*30m.
B's Besitzer möchte nun seitlich zwischen Wegerechtsfläche und Nachbargrundstück ca 1m von der öffentlichen Staße ein Werbeschild für sein Gewerbe (Gewerbe nicht auf den betr. Grundstücken) aufstellen.
Das Schild wird ca. 1x0,5m groß sein und in ca. 1,5-2m Höhe hängen, der Nachbar hat dort eine ca. 3m hohe Hecke,d.H. keine zusätzliche Sichteinschränkung für die Ausfahrt.
Das Schlid wird auch nur ca. 6cm (Pfostenbreite) in die Wegerechtsfläche hineinragen.
A meint auf "seiner" Einfahrt dürfte B sowas nicht. B ist sich zimlich sicher das dies nicht stimmt.
Oder täuscht sich B da?

Gruß an alle "A's und B's" (-;



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Re: Werbetafel an Wegerechtsfläche

Beitrag von Klaus » 19.03.2012, 09:16

A hat auf B ein Wegerecht 3*30m.
Das ist Quatsch.

A hat das Recht auf dem Grundstücksteil 3*30 m sein Wegerecht auszuüben. Ein Schild behindert ihn dabei nicht.
Ich habe sogar Mülleimer und anderes auf meinem Wegerecht - solange ich durchkommen reicht es aus.

Mach das Schild ( die Pfosten) abnehmbar, damit es kein Bauwerk darstellt. :-)

Falls A noch Fragen hat erkläre das ein Tor angebracht wird, das er nicht nun zahlen darf, sondern auch nach jeder Durchfahrt schließen muss. Darauf wäre dann auch Platz für das Schild.

Anders wäre wenn nur er den Weg nutzen darf - also A auch nicht !!

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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