Wegerecht mit Hindernissen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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hinterlieger007
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Wegerecht mit Hindernissen

Beitrag von hinterlieger007 » 03.04.2012, 07:28

Mal angenommen ein Wegerecht wurde vor 25 Jahren über 3m auf Eigentümers (A) Fläche eingetragen, dort war zu der Zeit aber schon am Rand eine Grenzhecke, sodass diese augenscheinlich vollständig , ca. 50cm, die Durchfahrtsbreite (darf B nutzen) schmälert.
Nun stellt sich beim Einmessen zufällig heraus, dass diese Hecke schief läuft, also ab der Hälfte vollständig nicht auf der Wegesfläche sondern auf dem angrenzenden Grundstück steht (Eigentümer C). Dieser Grund Eigentümer C könnte ja mit "seiner" Hecke machen was er möchte, sie z.B. ausgraben und entsorgen oder kann C oder A sie auch nach dem Ausgraben versetzt auf die B gehörende bisher befahrbare Wegesfläche pflanzen? Nach dem Motto: da am Rand war schon immer eine Hecke....



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Klaus
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Re: Wegerecht mit Hindernissen

Beitrag von Klaus » 03.04.2012, 07:48

Lustige Idee :-)

Auf meinem Grundstück kann ich alles Entfernen,
Es sei denn es wäre ein "Überbau eines Gebäudes" das ich dann nicht abreisen darf.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

hinterlieger007
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Re: Wegerecht mit Hindernissen

Beitrag von hinterlieger007 » 03.04.2012, 08:57

Entfernen: OK. Wie sieht es aber mit der "Neuanlage" auf der bisherigen zum befahren genutzten Wegefläche aus? Darf A oder C dies, muss B damit einverstanden sein? Immerhin muss B die Wegesfläche anlegen und unterhalten sowie eine evtl. Hecke ( gem. Eintragung) unterhalten....

Klaus
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Re: Wegerecht mit Hindernissen

Beitrag von Klaus » 03.04.2012, 09:02

Ich kenne die Vereinbarung nicht, aber auf eine Wegefläche gehört keine Hecke. Daher ist eine Neuanlage weder nötig noch muss Sie vom Berechtigte geduldet werden.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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