Gemeinschaftsfläche/ Weg

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Gemeinschaftsweg
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Gemeinschaftsfläche/ Weg

Beitrag von Gemeinschaftsweg » 06.04.2012, 13:36

Hallo,

A legen derzeit unseren Garten an. Das Grundstück ist an der hinteren Grundstücksgrenze von einer ca. 1,5m breiten und 1m hohen Erhöhung umgeben. Diese kann betreten und und zum laufen benutzt werden. Im Notarvertrag ist über ein Wegerecht nichts geregelt. Lediglich in den Detailplänen als Anlage zum Notarvertrag des Grundstückes ist eine Gemeinschaftsfläche eingezeichnet, die von einem der Eckhäuser seitlich vorbei und dann am hinteren Grundstücksrand entlang läuft und somit den Mittelhäusern einen 90cm breite Fläche entlang der äußeren Grenze einräumt um auch von hinten an die Gärten zu kommen. Das Problem ist jetzt, dass auf Grund der Höhenunterschiede der angrenzenden Bebauung, diese 90 cm nicht ebenerdig wie die Gärten liegen. Theoretisch müsste man von den Gärten Stufen nach oben legen, dann wäre ein Begehen möglich. Die auf der Erhöhung vorhandene Fläche ist ja auch eigentlich deutlich breiter, wie die eigentlich eingezeichnete, allerdings eben nicht ebenerdig.

Das restliche Grundstück ist WEG- Eigentum, die einzelnen Häusern haben ein Sondernutzungsrecht an den zu ihrem Haus liegenden Gärten.

Die Frage, die sich A nun stellt ist, ob auf Grund dieser Regelung ausschließlich ein Recht aller Hauseigentümer begründet wird, diese Gemeinschaftsfläche, wie im Plan eingezeichnet zu benutzen, oder ob es ein "Wegerecht" gibt, dass jedem erlaubt an der Fläche, die nach dem Hügel kommt durch die Gärten zu laufen, sich die Gemeinschaftsfläche somit also nach vorne verschiebt .

Bei einem richtigen "Wegerecht" müsste wahrscheinlich im Notarvertrag genaueres geregelt und dies auch klar definiert sein wer welche Rechte und Pflichten besitzt, oder liegen A hier falsch? Bei einer an das Sondereigentum angrenzenden Fläche ergibt sich vermutlich ja kein Recht das nach dem Hügel angrenzende, eigentlich bereits im Sondereigentum liegende Grundstück mitzubenutzen, oder?

Wo würde denn ein richtiges Wegerecht/ Übergangsrecht des Nachbarn eingetragen werden und welche Formvorschriften/ Formulierungen gibt es hierfür.

Vielen Dank und viele Grüße



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Re: Gemeinschaftsfläche/ Weg

Beitrag von Klaus » 06.04.2012, 14:36

Erst mal die Regeln hier lesen !!!

Haben A denn ein Haus mit Grundstück oder sind in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft mit Sondernutzung des Hauses ?

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Gemeinschaftsfläche/ Weg

Beitrag von Gemeinschaftsweg » 07.04.2012, 08:32

Hallo,

das Haus gehört A, aber das gesamte Grundstück gehört allen Eigentümern anteilig gemeinschaftlich (WEG Eigentum). Für die Grundstücke auf denen die Häuser stehen, sowie Stellplätze, Gärten usw. sind Sondernutzungsrechte für A usw. eingetragen.

Klaus
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Re: Gemeinschaftsfläche/ Weg

Beitrag von Klaus » 07.04.2012, 08:47

das Haus gehört A, aber das gesamte Grundstück gehört allen Eigentümern anteilig gemeinschaftlich (WEG Eigentum).
Nicht wirklich. Häuser gibt es nicht, es geht nur um Grundstücke. Also ist das alles eine WEG, daher gibt es kein "Wegerechte im Grundbuch" sondern eine "Teilungserklärung" die alles regelt.

Alles was geregelt wird steht in der Teilungserklärung. Dort ist alles Gemeinschaftseigentum was nicht im Sondereigentum steht.

Klaus
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