Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege Landwirtschaft
Moderator: Klaus
Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege Landwirtschaft
Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege zur landwirtschaftlichen Nutzung
Ich brauche mal ein paar schlaue Hinweise zum o.g. Thema:
A ist Miteigentümer eines Wirtschaftsweges in A Ort, hat dort aber gar keine Flächen in der Nähe bzw. auch seine Voreigentümer nicht. Überhaupt scheinen eher „pauschal“ alle Dorfbewohner da einen Grundbucheintrag zu haben.
Nun aber A Frage: Wer nimmt eigentlich grundbuchliche Änderungen vor, wenn ein „neuer“ Dorfbewohner (z.B. durch Kauf eines alten Hauses) hinzukommt? Offenbar sind es ja nicht die Eigentümer, die darüber befinden und den „Neuen“ aufnehmen, sondern eher das Amt? A wurde jedenfalls in alle umliegenden Wege aufgenommen und bin grundbuchlich Miteigentümer - ohne mein Zutun.
Konkret habe A die Frage deswegen gestellt, da es einen Käufer im selben Ort gibt, der keinen Eintrag erhalten hat. Dieser Käufer hat nur Ackerfläche erworben. Nun fehlt ihm die Zufahrtsmöglichkeit, da er nicht im Wirtschaftsweg Miteigentümer ist. Gerne würde A ihm helfen, diese über einen der Wege (in denen A bereits Miteigentümer bin) zu erlangen.
Wer hat da Erfahrungen oder kann mir mit Tipps weiterhelfen, an wem ich mich da konkret wenden müsste.
Danke.
wegwaarte
Ich brauche mal ein paar schlaue Hinweise zum o.g. Thema:
A ist Miteigentümer eines Wirtschaftsweges in A Ort, hat dort aber gar keine Flächen in der Nähe bzw. auch seine Voreigentümer nicht. Überhaupt scheinen eher „pauschal“ alle Dorfbewohner da einen Grundbucheintrag zu haben.
Nun aber A Frage: Wer nimmt eigentlich grundbuchliche Änderungen vor, wenn ein „neuer“ Dorfbewohner (z.B. durch Kauf eines alten Hauses) hinzukommt? Offenbar sind es ja nicht die Eigentümer, die darüber befinden und den „Neuen“ aufnehmen, sondern eher das Amt? A wurde jedenfalls in alle umliegenden Wege aufgenommen und bin grundbuchlich Miteigentümer - ohne mein Zutun.
Konkret habe A die Frage deswegen gestellt, da es einen Käufer im selben Ort gibt, der keinen Eintrag erhalten hat. Dieser Käufer hat nur Ackerfläche erworben. Nun fehlt ihm die Zufahrtsmöglichkeit, da er nicht im Wirtschaftsweg Miteigentümer ist. Gerne würde A ihm helfen, diese über einen der Wege (in denen A bereits Miteigentümer bin) zu erlangen.
Wer hat da Erfahrungen oder kann mir mit Tipps weiterhelfen, an wem ich mich da konkret wenden müsste.
Danke.
wegwaarte
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Parkplatzidioten
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....
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Re: Gemeinschaftlich genutzte Wirtschaftswege Landwirtschaft
Bitte REGELN lesen (A und B)
Kann es sein das der Weg einfach öffentlich gewidmet ist - also eine öffentlicher Weg in Privatbesitz
Egal: Über die Erteilung einer, wie auch immer, Nutzung erteilen die Eigentümer. Ist ein Weg öffentlich gewidmet darf die öffentlichkeit drüber.
Bitte nochmal recherchieren was denn wie genau geregelt ist.
Klaus
P.S: REGELN BEACHTEN
Der Weg ist doch eine Fläche ?!?!A ist Miteigentümer eines Wirtschaftsweges in A Ort, hat dort aber gar keine Flächen in der Nähe bzw. auch seine Voreigentümer nicht
Da die Menge Dorfbewohner nicht existiert kann das nicht sein. Die Berechtigen stehen im Grundbuch und dort kommen nur welche rein wenn die Eigentümer beim Notar waren.Überhaupt scheinen eher „pauschal“ alle Dorfbewohner da einen Grundbucheintrag zu haben.
Kann es sein das der Weg einfach öffentlich gewidmet ist - also eine öffentlicher Weg in Privatbesitz
Egal: Über die Erteilung einer, wie auch immer, Nutzung erteilen die Eigentümer. Ist ein Weg öffentlich gewidmet darf die öffentlichkeit drüber.
Bitte nochmal recherchieren was denn wie genau geregelt ist.
Klaus
P.S: REGELN BEACHTEN
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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