Übertragungsfehler Grundbuchamt - welche Möglichkeiten?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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grundweg
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Übertragungsfehler Grundbuchamt - welche Möglichkeiten?

Beitrag von grundweg » 22.04.2012, 07:06

Ein Hof besteht aus Wohngrundstück und Ackerland (zwei Flurstücke: 3 und 4). Der Acker (Flurstück 4) wurde vom damaligen Eigentümer vor 10 Jahren an einen Bauern verkauft. Ca. 5 Jahre später erwarb ein anderer Käufer von demselben Eigentümer das Wohngrundstück (Flur 3).

Das Ackerland hatte eine Zuwegung (Wirtschaftsweg). Dieser Wirtschaftsweg ist als eigenes Flurstück (Nr. 6) ausgewiesen und als Miteigentümer war der Veräusserer eingetragen. Beim Verkauf des Ackers an den Bauern wurde das Miteigentumsrecht an den Weg nicht eingetragen. Es verblieb beim Eigentümer und danach erging es an den Käufer des Wohngrundstücks. Der Acker wurde hierdurch zu einem gefangenen Grundstück. Zu dem Fall schreibt das Grundbuchamt dem Käufer des Wohngrundstückes folgendes:

"Im Kaufvertrag des Bauern (Ackerland) wurde nicht erwähnt, dass der Eigentümer von Blatt (Flurstücke 3 und 4) als Miteigentümer in Blatt (Blattnummer des Wirtschaftsweges) gebucht ist und somit auch Miteigentümer des Flurstücks (Flurnummer des Wirtschaftsweges) der Gemarkung A-Dorf ist."

Inwieweit konnte der Bauer als Käufer bzw. sein Notar damals überhaupt diesen Fakt ermitteln, wenn davon auszugehen ist, dass der Käufer es vorher tatsächlich nicht wissen konnte (der Ursprungseigentümer fuhr über den Hof auf seinen Acker).

Die Justitzangestellte vom Grundbuchamt erklärte, dass dies ein Versäumnis des Käufers ist, da dieser sich hierüber vorher erkundigen muss. Ich frage mich nur, wie dies in der Praxis geschehen soll, wo doch auch einige Wirtschaftswege an ganz anderen Orten unmöglicherweise ohne Bezug von Grundeigentum existieren.

So hat der Käufer des Wohngrundstückes beispielsweise durch diesen Erwerb eine handvoll Wege "miterworben", dessen Flurstücksnummern geschweige noch deren Lage er kennt. Das Grundbuchamt konnte auch nicht erklären, wo der Käufer des Wohngrundstückes Miteigentum an Wegen hat.

Ist es rechtens, wie sich das Grundbuchamt hierzu positioniert? Und trägt die Schuld wirklich der Käufer (Bauer - Ackerland)?

Dem Käufer des Wohngrundstückes wäre es nur recht, wenn er eine amtliche Änderung der Miteigentümerverhältnisse am Flurstück 6 - Wirtschaftsweg (Tausch: Bauer Ackerland rein, Käufer Wohngrundstück raus) erwirken könnte, da es zig Miteigentümer gibt und somit das Problem vorprogrammiert ist, wenn er alle anschreiben müsste.

Wie ist hier die Rechtslage?
Danke! Grundweg



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Klaus
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Re: Übertragungsfehler Grundbuchamt - welche Möglichkeiten?

Beitrag von Klaus » 22.04.2012, 09:13

Man erwirbt kleine "Grundstücke" zufällig "mit". Im Kaufvertrag steht die Grundstücksnummer die man gekauft hat. Im Katasteramt ist die Lage des gekauften Grundstück drin. Und anhand der Grenzsteine kann man das in der Natur finden
Dieser Wirtschaftsweg ist als eigenes Flurstück (Nr. 6) ausgewiesen und als Miteigentümer war der Veräusserer eingetragen.
Solange das nicht verkauft wird bleibt er das auch.

Ich versteh das Problem nicht und auch nicht wo es einen Übertragungsfehler gibt.

Das "gefangene" Grundstück bekommt den Weg als Notweg des es immer schon nutzte.

Hatten wir die Frage nicht schon !?!? Kommt mir so bekannt vor.

Übrigens: Wir über ein Grundstück ein Notweg geführt so wird er das auch nach dem Verkauf.

Klaus
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