Ausgang Wegerecht versetzt - darf der Nachbar das?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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netternachbar
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Ausgang Wegerecht versetzt - darf der Nachbar das?

Beitrag von netternachbar » 23.04.2012, 20:10

Hallo,

ich hab folgende Frage:

Nachbar B hat einen neuen Zaun gesetzt und das ursprüngliche Wegerecht versetzt. Der Ausgang zum Nachbargrundstück befindet sich jetzt ca. 6 Meter von dem alten Ausgang entfernt. Laut Flurkarte, die A beim Kauf ausgehändigt wurde, ist das Wegerecht an seinem ursprünglichen Ort eingezeichnet. (dort hat der Nachbar einen Parkplatz für seinen Hänger eingerichtet)

Auf die Frage, ob das überhaupt gemacht werden dürfte, antwortete mein Nachbar, dass das Wegerecht laut Kaufvertrag gleichwertig versetzt werden dürfe. Meine Frage: Darf er das wirklich? Ist das Wegerecht im Grundbuch klar definiert, also das man erkennt, wo der Weg langlaufen muss?

Für uns ergeben sich mit dem neuen Ausgang Probleme, da A einen neuen Weg pflastern müssen, wenn A unsere Mülltonnen auf die Straße fahren wollen...

Anzumerken wäre noch, dass der Nachbar das Wegerecht vor unserem Kauf versetzt hat.

Ich freue mich über Antworten.

Gruß



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Klaus
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Re: Ausgang Wegerecht versetzt - darf der Nachbar das?

Beitrag von Klaus » 23.04.2012, 21:33

Also bitte doch mal unsere Regeln hier beachten

Der Weg war also bereits versetzt als gekauft wurde. Dann war das mit dem alten Eigentümer ausgemacht. Ein Wegerecht kann auch versetzt werden.
Darf er das wirklich? Ist das Wegerecht im Grundbuch klar definiert, also das man erkennt, wo der Weg langlaufen muss?
Na das wir dein Fremder in einem Forum doch nicht wissen.

Ich würde doch erst mal ins Grundbuch schauen und auch das Baulastenverzeichnis einsehen - man sollte schon wissen welche Rechte man hat.
Anzumerken wäre noch, dass der Nachbar das Wegerecht vor unserem Kauf versetzt hat.
Dann hätte man doch den VK mal fragen können warum der Weg nicht nutzbar ist

Klaus
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