Benutzung von Privatweg ohne Wegerecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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evane
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Benutzung von Privatweg ohne Wegerecht?

Beitrag von evane » 24.04.2012, 20:52

Hallo,

A ist Eigentümer eines Privatwegs. Wegerecht haben die drei Eigentümer der am Privatweg liegenden Häuser.
Direkt neben dem Privatweg liegt ein nichtbebautes bzw. mit einer Holzhütte bebautes Grundstück. Hierzu gibt es kein Wegerecht, denn die Zufahrt liegt an der öffentlichen Gemeindestraße. Nun möchte dieser Nachbar B, der ja kein Wegerecht hat, in seinen neugebauten Zaun ein Gartentor zum Privatweg einbauen. Als Grund gibt er hierfür an, Besucher, die Schwierigkeiten beim Gehen hätten, könnten dann zu dieser Einfahrt über den Privatweg fahren und von dort aus sein Grundstück betreten. Auf die Frage, wieso seine Besucher nicht auch seine Einfahrt, die ja an der öffentlichen Straße liege, benutzen können, antwortete B, dass Gehbehinderte schließlich Schwierigkeiten hätten, über einen Rasen zu laufen.

Wenn A in der Vergangenheit nicht bereits mehrfach Schwierigkeiten mit diesem Nachbarn gehabt hätten, könnte A über diese Sache schmunzeln und hätte nichts gegen den Einbau dieses Gartentors. So hat er bereits mehrfach den Weg benutzt, um Sachen in seine Gartenhütte zu bringen oder Gäste bis zur Hütte vorzufahren. Seinen eigene Eingangsmöglichkeit benutzt er m.E. nicht, weil er Angst um seinen Rasen hat ...

Wie sollen A uns verhalten?

Vielen Dank für die Hilfe schon mal vorab!



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Klaus
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Re: Benutzung von Privatweg ohne Wegerecht?

Beitrag von Klaus » 24.04.2012, 21:11

Regel hier lesen wäre auch nett !!!! sonst wird mal schnell gesperrt


Ich würde B per Einschreiben Rückschein auffordern den Weg nicht mehr zu benutzen. Des weiteren ein Schild "Privatweg" anbringen.

Danach würde ihn eine Unterlassungserklärung senden die mit einer Geldstrafe für Zuwiderhandlungen belegt ist wenn er den Weg benutzt.
Die soll er abgeben sonst erfolgt eine Klage

Dann würde ich klagen.

Oder "sch... drauf..... statt dessen einfach "Geld" verlangen

Klaus
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evane
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Re: Benutzung von Privatweg ohne Wegerecht?

Beitrag von evane » 24.04.2012, 21:16

Danke für die schnelle Antwort!
Das Schild steht schon länger dort, aber seiner Auffassung nach, ist die Beschilderung irrelevant, wenn es sich um gehbehinderte Besucher handelt.
Eben habe A erfahren, dass er sich die Genehmigung seines Gartentores zum Privatweg von einem der Nutzungsberechtigten eingeholt hat. Nutzt ihm aber nichts, hoffe A , da A ja die Eigentümerin des Weges bin, oder irre ich mich hier?

Klaus
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Re: Benutzung von Privatweg ohne Wegerecht?

Beitrag von Klaus » 24.04.2012, 22:34

Letzte Verwarnung unsere Regeln zu lesen !!!

Man könnte auch eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, die dann aber straf bewährt sein sollte.
Wobei da sicher auf ein Schiedsverfahren hingewiesen wird.

Den "Berechtigen" würde ich erklären das wenn die weiter so ein Quatsch erzählen da ein Tor
auf deren Kosten angebracht wird. :-) Wäre vermutlich das einfachste einen abschliessbaren Pfosten anzubringen.

Wessen Grundstück das ist steht im Grundbuch - Rechte darauf im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis, evtl. in der Liste der öffentlich gewidmeten Strassen der Gemeinde.

Klazs
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