Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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uli.st48
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Wegerecht

Beitrag von uli.st48 » 20.05.2012, 12:27

Hallo zusammen,
A, B, c und D wohnen nebeneinander in der angegebenen Reihenfolge an einer privaten Stichstraße. Allen gehört jeweils das entsprechende Stück Straße vor seinem Haus bzw. über die länge seines Grundstückes. C hat ein Wege und Fahrrecht bei B.
B hat nun das Stück Straße von A gekauft, dort ist nun ein Wege und Fahrrecht nur für A eingetragen.
B fragt nun erweitert sich das wegerecht das C für das stück Straße von B hat nun auch auf das zugekaufte von A.
C möchte nun sein Haus abreißen und neu bauen, in wie weit muß B über sein Grundstück trotz Wegerecht solche Maßnahmen ( Schwerlastverkehr, beschädigung der unbefestigten Straße )zulassen ?
Muß B über das zugekaufte stück Straße, wo kein eingetragenes Wegerecht für C besteht überhaupt zulassen ?



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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 20.05.2012, 13:01

Das ein "Stück" verkauft wird ändert nichts an den Wegerechten !

Muß B über das zugekaufte stück Straße, wo kein eingetragenes Wegerecht für C besteht überhaupt zulassen ?
Verwirrend !?!?!

Könnte der Weg beschädigt werden muss ein Schutz angebracht werden, einstehen Schäden diese ersetzt werden.

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Re: Wegerecht

Beitrag von uli.st48 » 20.05.2012, 13:18

Hallo Klaus, vielen Dank für die schnelle Antwort. du hast sicher recht wenn Du schreibst Großzügigkeit schafft Freunde. Das geht auch seit Jahrzenten Gut, C besitzt überhaupt kein eingetragenes wegerecht und es klappt prima.
Nun gibt es aber bei dem Stück was A an B verkauft hat nur ein Wegerecht für A. Der Neubesitzer C meint allerdings das er überall Wegerecht hat, ohne das es auf dem ersten Stück ( ehemals A jetzt B eingetragen ist ) eingetragen ist.
Ps. Wenn man meint für sich selbst gelten keine Regeln ist das nicht freundlich.

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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 20.05.2012, 13:26

Der Neubesitzer C meint allerdings das er überall Wegerecht hat, ohne das es auf dem ersten Stück ( ehemals A jetzt B eingetragen ist ) eingetragen ist.
Nicht "Besitzer" haben Wegerechte sondern "Grundstücke" - das steht im Grundbuch, das sollte man mal nachlesen
Also hat Grundstück C eines bei Grundstück A und Grundstück B, dann ist es egal wer was kauft.

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