Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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uli.st48
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Wegerecht

Beitrag von uli.st48 » 20.05.2012, 12:27

Hallo zusammen,
A, B, c und D wohnen nebeneinander in der angegebenen Reihenfolge an einer privaten Stichstraße. Allen gehört jeweils das entsprechende Stück Straße vor seinem Haus bzw. über die länge seines Grundstückes. C hat ein Wege und Fahrrecht bei B.
B hat nun das Stück Straße von A gekauft, dort ist nun ein Wege und Fahrrecht nur für A eingetragen.
B fragt nun erweitert sich das wegerecht das C für das stück Straße von B hat nun auch auf das zugekaufte von A.
C möchte nun sein Haus abreißen und neu bauen, in wie weit muß B über sein Grundstück trotz Wegerecht solche Maßnahmen ( Schwerlastverkehr, beschädigung der unbefestigten Straße )zulassen ?
Muß B über das zugekaufte stück Straße, wo kein eingetragenes Wegerecht für C besteht überhaupt zulassen ?



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Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....

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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 20.05.2012, 13:01

Das ein "Stück" verkauft wird ändert nichts an den Wegerechten !

Muß B über das zugekaufte stück Straße, wo kein eingetragenes Wegerecht für C besteht überhaupt zulassen ?
Verwirrend !?!?!

Könnte der Weg beschädigt werden muss ein Schutz angebracht werden, einstehen Schäden diese ersetzt werden.

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Re: Wegerecht

Beitrag von uli.st48 » 20.05.2012, 13:18

Hallo Klaus, vielen Dank für die schnelle Antwort. du hast sicher recht wenn Du schreibst Großzügigkeit schafft Freunde. Das geht auch seit Jahrzenten Gut, C besitzt überhaupt kein eingetragenes wegerecht und es klappt prima.
Nun gibt es aber bei dem Stück was A an B verkauft hat nur ein Wegerecht für A. Der Neubesitzer C meint allerdings das er überall Wegerecht hat, ohne das es auf dem ersten Stück ( ehemals A jetzt B eingetragen ist ) eingetragen ist.
Ps. Wenn man meint für sich selbst gelten keine Regeln ist das nicht freundlich.

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Re: Wegerecht

Beitrag von Klaus » 20.05.2012, 13:26

Der Neubesitzer C meint allerdings das er überall Wegerecht hat, ohne das es auf dem ersten Stück ( ehemals A jetzt B eingetragen ist ) eingetragen ist.
Nicht "Besitzer" haben Wegerechte sondern "Grundstücke" - das steht im Grundbuch, das sollte man mal nachlesen
Also hat Grundstück C eines bei Grundstück A und Grundstück B, dann ist es egal wer was kauft.

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