Übertreiben wir es doch mal..

Wer kennt das nicht. Der eine Nachbar hat ein Windspiel an der Tür, der nächsten einen plätschernden Brunnen und der übernächste eine scheppernde Windmühle. Alles einzeln wunderschön und idyllisch.

Windspiel



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Danke, lieber Nachbar

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Haftung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Nachbarn – Schadensersatz oder Ausgleichspflicht? … jedoch darüber hinausgehend den verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. Das Urteil des BGH vom 09. Februar 2018 – V ZR 311/16 setzt hier neue Maßstäbe für die Haftung …

Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosigkeit und böse Blicke. Um den Rechtsweg zu bestreiten fehlt einem selber die Muse, das Geld oder schlicht die Zeit. Man ist sich auch nicht sicher das ein Richter das als genug Störung empfindet und man auch gewinnt,

Was also tun. Selbstjustiz. Das Windspiel abscheiden, den Brunnen mit Spüle lärmmindernd oder die Windmühle abfackeln. Das wirkt nur kurz denn alle Nachbarn werden größer und lauter nachrüsten. Nach dem Motto jetzt erst recht.

 


Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosigkeit und böse Blicke. Um den Rechtsweg zu bestreiten fehlt einem selber die Muse, das Geld oder schlicht die Zeit. Man ist sich auch nicht sicher das ein Richter das als genug Störung empfindet und man auch gewinnt,

Was also tun. Selbstjustiz. Das Windspiel abscheiden, den Brunnen mit Spüle lärmmindernd oder die Windmühle abfackeln. Das wirkt nur kurz denn alle Nachbarn werden größer und lauter nachrüsten. Nach dem Motto jetzt erst recht.

 


Wie wäre es denn wenn man selber das selbe macht. Statt des Windspiels hängt man eine größer Anzahlt an Kuhglocken, Konservendosen und Krempel auf einen Mast direkt an die Grenze. Damit es auch scheppert, dreh und schwenkbar gelagert. Soll ja die bösen Geister verjagen. Fragt nun der Nachbar was das soll, erklärt man das Kinder, Nichten oder Freundeskinder das gebastelt haben weil Sie das andere Windspiel so schön fanden. Wenn dann müssten beide Nachbar es entfernen, dann kann man den Kinder erklären es sei verboten weil der Krach die Nachbarn stört.

Man selber stellt es natürlich steht ab wenn man draußen sitzt.


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Baunachbarklage – Anspruch auf baurechtliches Einschreiten … eröffnete Ermessen sei auch nicht allein deshalb auf Null reduziert, weil die Baurechtsbehörde außer der Verletzung des Nachbarrechts auch die gegenüber dem Nachbarn bestehende Folgenbeseitigungspflicht …

Den Brunnen kann man mit Gartenschlauch und Druckpumpe so bastelt das das Wasser meterhoch spritzt bis es wieder im Wasserfass landet. Dort eine klapperndes ziel und fertig ist das Mobile. Ferngensteuer oder per Zeitschaltuhr. Sagt der Nachbar was schlage Sie vor das nun bei einen Infrarotsensor errichten die die Pumpen nur startet wenn Menschen im Garten sind und eine Zeitschaltuhr die das Nachts verhindert.

Ist das Zuviel Mühe. Dann nehmen sie das Handy und nehmen den Krach der Nachbarn auf. Die Aufnahme in ein Abspielgerät mit Verstärker. Gut im Garten verstecken und per Funksteuerung immer wieder starten. Nach dem Motto: da hat wohl noch einer so ein Windspiel oder Brunnen. Böse ist es wenn man von zwei stellen abspielen kann und immer wieder wechselt. Das ist schwer zu orten.

Rache muss sein.

KS







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