Regelung für Vereinbarung zum GR/FR/LR gesucht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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MiaMia
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Regelung für Vereinbarung zum GR/FR/LR gesucht

Beitrag von MiaMia » 25.05.2012, 09:18

Hallo zusammen,

A haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft, auf dem ein GR/FR und LR für ein Hinterlieger-Grundstück liegt (den Weg nutzen aber beide). Da A das Forum bereits intensiv gelesen habe weiß A , dass viele jetzt die Augen verdrehen werden :roll: ...aber jetzt ist es eben so.

Das Geh- und Fahrrecht sowie Leitungsrecht wurde bisher nur im Notarvertrag (mit der Stadt) vereinbart. Es muss jetzt noch ins Grundbuch eingetragen werden. Außerdem steht im Notarvertrag, dass eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den beiden Grundstücke geschlossen werden muss.

Generelle Fragen dazu:
- welche Inhalte sollten aus Eurer Sicht vorab zwingend geklärt bzw. eingetregen werden? A fallen spontan ein: Leitungen nur unterirdisch, hälftige Aufteilung an Weganschaffungs- und Unterhaltskosten, schonende Nutzung des Weg- und Fahrrrechts. Was fehlt noch? Versicherungsrechtliche Dinge vielleicht?
- was kann davon ins Grundbuch eingetragen werden und was wird privatrechtlich zwischen den Nachbarn vereinbart?
- Kann die Vereinbarung zwischen den Nachbarn als Anlage mit in den Grundbucheintrag aufgenommen werden?
- Hat jemand vielleicht sogar eine Vorlage für eine solche privatrechtliche Vereinbarung oder einen Vorschlag für den Grundbucheintrag?

Falls jemand Erfahrungen hat, wäre es toll, wenn er darüber berrichten kann.

Herzlichen Dank vorab! :D

Mia

PS: Ich habe die Regeln gelesen, aber ich hoffe, in diesem Fall, ist es ok, dass ich nicht von "A" und "B" spreche, da es lediglich um generelle Relungen geht?!



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Parkplatzidioten

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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Re: Regelung für Vereinbarung zum GR/FR/LR gesucht

Beitrag von Klaus » 25.05.2012, 09:54

Witze Reihenfolge

Eigentlich wird mit dem "Notarvertrag" der wohl der Kaufvertrag ist bereits der Inhalt des Grundbucheintrags beauftragt. Der lautet meist eh nur "Geh- und Fahrrecht sowie Leitungsrecht" . Da hier bereits geschrieben wird das es ein Geh- und Fahrrecht sowie Leitungsrecht gibt - ist das wohl gelaufen.

Da es bereits einen Kaufvertrag gibt, sowie die Eintragung ins Grundbuch bereits geschehen ist, gibt es keinen Grund einer weiteren Eintragung oder gar einen zivilrechtlichen Vereinbarung

Geh- und Fahrrecht sowie Leitungsrecht regelt bereits alles

Was man leider eh nicht regeln kann, ist Frieden mit den nächsten 50 Eigentümer der Grundstücke. Die zivilrechtliche Vereinbarung endet bei jedem Grundstückseigentümerwechsel - ist also in der Pfeife zu rauchen.

Hat A gekauft , dann gilt was im Grundbuch steht. Das da im Kaufvertrag mit der Stadt steht das man einen Vertrag zwischen den Grundstücken schließen soll - interessiert den Käufer des anderen Grundstücks eh nicht. Ich würde mal ins Grundbuch schauen ob es da ein Wegerecht gibt. Die Stadt wird kaum Eeinschränkungen zulassen, sonder nur Geh, Fahr und Leitungsrecht - sonst wäre das Hinterliegerstück nie zu verkaufen. Man hat ja nicht vereinbart irgendwas einzutragen was der Käufer will, sonder nur das ein Geh- und Fahrrecht sowie Leitungsrecht eingetragen wird. Also gibts da kaum was zu entscheiden

Es wird eh bereits eine "Baulast" auf dem Weg liegen - mal das Baulastenverzeichnis ansehen

Am einfachsten ist es den Weg ab zu Zäunen und nie wieder anzusehen.


Klaus

Das mit A und B ------ soll verhindern das wird über "persönliche Fälle" reden - da es soo viele Mimosen gibt.
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Re: Regelung für Vereinbarung zum GR/FR/LR gesucht

Beitrag von MiaMia » 26.05.2012, 09:17

Hallo Klaus
und herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Es verhält sich aber so, dass das Grundstück bisher "nur" Acker ist, d.h. nicht-erschlossenes Bauland und noch nicht einmal vermessen. Daher gibt es noch keinen Eintrag ins Grundbuch. Dieser obliegt den Käufern (die allerdings an die vertragliche Vereinbarung mit der Stadt gebunden sind - d.h. GF/FR/LR eintragen lassen müssen). In welcher Form das GR/FR/LR eingetragen wird, ist allerdings nicht festgeschrieben...daher ist noch vieles "offen". Womit ich wieder zu meinen Fragen komme. :-)

Hast Du oder sonst jemand vielleicht Erfahrungen damit?

Liebe Grüße und schöne Pfingsten!!!

Mia

PS: Das Hinterliegergrundstück ist schon verkauft - es gab einen regelrechten "Run" auf die noch freien Grundstücke. Und dass es versorgt und erreicht werden muss ist sowieso klar. :)

Klaus
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Re: Regelung für Vereinbarung zum GR/FR/LR gesucht

Beitrag von Klaus » 26.05.2012, 12:18

Das hintere Grundstück wird kaum ohne "Erschliessung" verkauft worden sein. Das gibts in D nicht mehr. Evtl. hat er eine Baulast.
Aus welchen Grund solltet ihr dem erlauben euer Grundstück zu überqueren. Das ihr das im "Kauftrag" mit der Stadt - und nur mit der Stadt vereinbart habt gilt ja nicht für Ihn. Er hat Pech.

Nur weil die "Stadt" irgendeinen Mist erzählt muss das nicht stimmen.

Geht auf Grundbuch und lasst für A einen aktuellen Auszug machen, danach ins BAULASTENVERZEICHNIS

A wird keine Bedingungen diktieren können, ebenso wenig B irgendwelche Forderungen stellen.
Es verhält sich aber so, dass das Grundstück bisher "nur" Acker ist, d.h. nicht-erschlossenes Bauland und noch nicht einmal vermessen.
Das spielt keine Rolle, auch jetzt steht was im Grundbuch und auch jetzt kann es ein Wegerecht geben.
Es sei denn es gäb noch keine Teilung der Grundstücke - aber dann hat auch noch keiner eines kaufen können.
.daher ist noch vieles "offen".
Vermutlich nicht. Denn die Vereinbarungen mit der Stadt gelten nicht zwischen den NEUEN Eigentümer. Und die müssen nix vereinbaren.

Ich gehe davon aus das es keine WEG Wohnungseigentumsgemeinschaften sind.
Und dass es versorgt und erreicht werden muss ist sowieso klar.
Wer seinem Grundstück den Zugang abgräbt ist selber schuld und kann nicht einfach Nachbars Grundstück nutzen
Hast Du oder sonst jemand vielleicht Erfahrungen damit?
Mit der Eintragung von zusätzlichen Forderungen zu Ungunsten des Nachbarn - die hat keiner

Jemand sollte eure Verträge und die Grundbücher mal lesen. Ich vermute mal es gibt eine Eintragung "Fahr, Wege Leitungsrecht" als Baulast die nur noch in Grundbuch eingetragen werden muss und damit hat es sich. Da wird nix zu "vereinbaren" sein.

Bitte mal die Reihenfolge klären A hat gekauft, B hat gekauft ........ ist noch Acker..... kein Grundbuch...... - kann nicht sein da man nur Grundstücke kaufen kann die im Grundbuch als Grundstücke stehen.........

Klaus
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Re: Regelung für Vereinbarung zum GR/FR/LR gesucht

Beitrag von MiaMia » 26.05.2012, 19:04

Hallo Klaus,

doch, dann sein. :P

Grundstückseigentümer A hat den Notarvertrag (Kaufvertrag) von einem Anwalt prüfen lassen, der ist in Ordnung. Das alles hängt damit zusammen, dass A den Vertrag mit der Stadt zu einem Zeitpunkt geschlossen hat, als die Stadt selbst auch noch nicht Besitzerin des Ackers war. Genauere Formulierungsauszüge aus dem Vertrag erspare ich uns jetzt an dieser Stelle, das ist ja nicht das Thema. Sehr kompliziert, I know.

Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass das Grundbuch (jatzt: Bauland) erst noch angelegt werden muss und daher auch der Eintrag des GR/FR/LR erst dann erfolgen kann, den Eigentümer A aber vornehmen MUSS. Allerdings ist vertraglich nicht definiert, was GENAU als Dienstbarkeit eingetragen wird (z.B. Konkretisierungen wie "unterirdisches Leitungsrecht").

Hast Du eine Idee, was der Grundstückseigentümer von A vorab alles beachten sollte? Wie genau kann man das GR/FR/LR definieren?

Liebe Grüße!

Klaus
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Re: Regelung für Vereinbarung zum GR/FR/LR gesucht

Beitrag von Klaus » 26.05.2012, 20:01

Genaue Breite, Lage, Nutzungsart, Fahrzeuggewichte, Reinigung, Kosten, Erstellung, Rücklagen, Beleuchtung, Abwasser, Steuer.......

Spielt alles keine Rolle - lies im Forum, selbst wenn was geregelt wurde kann man streiten.

Wenn hinten die Hells Angels einziehen und eine Hochburg rechtsextremer Faschos daraus machen -..... hilft das wenig.

Übrigens ist an "Grundstücksgeschäften" nichts "sehr kompliziert" - es sei denn man wird besch.....

ich kann mir nicht vorstellen das A Bedingungen für das Wegerecht stellen kann, denn diese mindern den Wert des Hinterliegergrundstücks dann ja. Und das lässt keiner mit sich machen.
Grundstückseigentümer A hat den Notarvertrag (Kaufvertrag) von einem Anwalt prüfen lassen,
Dann würde ich den mal fragen wie man - danach - Forderungen zum Wegerecht stellen kann

Klaus
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Re: Regelung für Vereinbarung zum GR/FR/LR gesucht

Beitrag von MiaMia » 28.05.2012, 08:09

Danke, Klaus!

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