Weg zwischen 2 Grundstücken
Moderator: Klaus
Re: Weg zwischen 2 Grundstücken
Du hast es stillschweigend geduldet also ist das kein Bestandsschutz. Du kannst den Zustand aber beenden und angemessen kündigen.
Kannst du irgendwie König der Deppen werden wenn du es dem Nachbar so richtig zeigst ?!?!? Dann auf vorgeschlagene Latte kaufen
Die Sach und Rechtslage ist eigentlich deutliche genug erklärt.
Klar darfst du deinen Zaun entfernen, der ja nicht am Rande sondern in er Mitte steht. würde mich nicht wundern wenn das auch nicht der deine ist Wenn es eine Einfriedungspflicht gibt musst du den wieder aufbauen - aber am Rand
Kannst du irgendwie König der Deppen werden wenn du es dem Nachbar so richtig zeigst ?!?!? Dann auf vorgeschlagene Latte kaufen
Die Sach und Rechtslage ist eigentlich deutliche genug erklärt.
Klar darfst du deinen Zaun entfernen, der ja nicht am Rande sondern in er Mitte steht. würde mich nicht wundern wenn das auch nicht der deine ist Wenn es eine Einfriedungspflicht gibt musst du den wieder aufbauen - aber am Rand
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.
In einer Großstadt im Sü.....
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Re: Weg zwischen 2 Grundstücken
Hallo Klaus,
ja, König der Deppen... so fühle ich mich auch gerade. Leider ist es so, dass Nachbar A es allen schon
seit langem so richtig zeigt. Allen Nachbarn.
Das du keine Rechtsberatung hier geben darfst, ist mir auch klar.
Und der Zaun ist definitiv von B. Einfriedungspflicht besteht, da gibt es wohl lt. Nachbarschaftsrecht auch eine
2 Monatsfrist nach schriftlicher Aufforderung. Oder muss der Zaun umgehend wieder errichtet werden?
Bitte hab Geduld mit mir
ja, König der Deppen... so fühle ich mich auch gerade. Leider ist es so, dass Nachbar A es allen schon
seit langem so richtig zeigt. Allen Nachbarn.
Das du keine Rechtsberatung hier geben darfst, ist mir auch klar.
Und der Zaun ist definitiv von B. Einfriedungspflicht besteht, da gibt es wohl lt. Nachbarschaftsrecht auch eine
2 Monatsfrist nach schriftlicher Aufforderung. Oder muss der Zaun umgehend wieder errichtet werden?
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