Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Dschini
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Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 12.09.2012, 10:33

Hallo,
folgendes Problem:
A hat ein zurückliegendes Haus und nutzt die Einfahrt von B mit!
B leitet alle Abwässer der Einfahrt, Grundstück etc über A ab, da die Einfahrt ein Gefälle zu A hat!
Dort steht aber die Garage von A die mittlerweile unterspült ist und der Garten auch und das Haus von A wird auch langsam feucht!
Jetzt hat A B aufgefordert gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen, dieser weigert sich!
Da A schlimmeres verhindern will macht er am Ende der Einfahrt (ist schon das Grundstück von A) eine art Stufe damit das Wasser nicht weiter rüber läuft und nichts schlimmeres passiert weil B bestreitet das das Wasser dahin läuft! B ist mit dieser Stufe einverstanden!
Jetzt die Frage: Muss vor dieser Stufe gewarnt werden (Vorsicht Stufe und wenn ja wie?) und wenn A ein Tor vor seinem Grundstück macht darf das auch nach außen auf die Gemeindschfteinfahrt öffnen?
Würde mich über Rat freuen!
LG
Nine
(Hoffe ich hab das jetzt alles richtig gemacht, bin neu hier, lerne gerne dazu!)



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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Klaus » 12.09.2012, 13:11

1. Jeder muss ein Abwasser selber ableiten
2. Auf meinem Grundstück kann ich Stufen machen wie ich will
A ein Tor vor seinem Grundstück macht darf das auch nach außen auf die Gemeindschfteinfahrt öffnen
Dazu bräuchte es dann ein Garagenöffnungsrecht.

Statt der Stufe würde ich einfach am Ende des Weges eine Rinne installieren. Denn auch der eigene Regen scheint ja auch unter die Garage zu laufen.

Gilt natürlich nur wenn es der Weg von B ist den B errichtet hat.

Das "Anliegen" sollte man bedenken, denn die Kosten des Weges können anteilig umgelegt werden. Daher würde eine Rinne am Ende des Weges auf dem eigenen Grundstück evtl. sinnvoll und billiger sein
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 12.09.2012, 13:17

Der Weg war schon da!
Eine Rinne kann und wird A errichten, da der Kanal zu hoch ist kann es nur eine Sickerrinne werden auf As Grundstück, diese kann aber keine 30m und 10 m breite Einfahrt auffangen! Das ist das Problem was A hat, wenn diese Stufe auf As Grundstück kein Problem ist, dann ist das ja ok!
Die Garage ist ca 2,5 m von der Gemeindschaftseinfahrt weg!

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Klaus » 12.09.2012, 13:27

Wenn der Nachbar jetzt auf die Idee kommt doch nen Abfluss anzulegen muss man den eben auch noch zahlen (anteilig)
Dafür hat man dann ne Stufe und ne eigene Grube..... und zahlt beim Nachbarn das selbe

Da würde ich einen kleinen Schacht anbringen, ne Tauchpumpe und fertig.

Oder wohin soll das Wasser vor der Stufe denn hin, das bleibt stehen und läuft irgendwann drüber. Dann streitet man um den See... :-)
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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 12.09.2012, 15:53

Der See ist dann bei B!
Für A ist diese Stufe kaum Kosten und sein eigenes Abwasser kann der Rest noch verkraften!
Denn neben As Garage steht Cs Garage, glaube nicht das das Wasser da halt macht! :-(
Wenn B ,,absäuft,, kann er es nicht mehr leugnen und muss sich beteiligten!

Aber trotzdem Danke für die Infos!
Wenn die Stufe sein darf ist ok, es ging drum ob das darf oder nicht, denke wenn genug Hinweise für die Stufe da ist müsste das doch gehen oder? Wie gesagt die Einfahrt geht noch 2,5 m weiter über die Grenze hin zu A und da soll diese Stufe hin! Es geht um dritte unbeteiligte die mal zu A zu besuch kommen und diese sollten sich ja nicht verletzen!

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Klaus » 12.09.2012, 16:02

Wenn A's Gäste sich lang legen, dann haftet A dafür, daher ist es A überlassen das Risiko einzugehen. Wobei es Besuchern zugemutet werde kann die Augen zu benutzen, da ist also nicht zwingen eine Haftung gegeben. Wenn doch hat man eine seine Versicherung.
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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 12.09.2012, 16:09

Danke! Hat sehr geholfen vielleicht anderen auch!
:-)

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 02.02.2013, 20:47

Soooo es ist einige Zeit verganangen, das mit der Stufe hat sehr geholfen!
Es ist naürlich jatzt ein riesiger See da, aber das ist nicht As Problem!
Das Problem ist, das Bs Auto, ein dicker 5er BMW seit Monaten stark Öl verliert , dieses Öl läuft bis zu dieser Stufe und wenn es stark regnet, läuft diese Stufe über und vor As Garage sind Öllachen! Sein Ölfleck ist mittlerweile ca 1,20 m mal 50 cm!
Es läuft nicht gerade wenig Öl raus, wenn A B darauf anspricht leugnet B einfach vehement das sein Auto Öl verliert!
Mittlerweile sind die Ölpfützen sehr groß und bei Regen verteilt sich das Öl so sehr das A sogar da durch fahren und gehen muss, um an sein Grundstück zu kommen!
Was kann A tun? Das Auto steht auf Bs Privatgrundstück, ok ist auch kein Problem, das Problem ist nur das bei starken Regen As GArageneinfahrt einfach voller Öl gespült wird!

Wer weiß Rat?

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Klaus » 02.02.2013, 21:23

Welches "Amt" ist wohl für "Umwelt" zuständig ? Ein Anruf, die melden sich und der TÜV wir dann den Ölverlust ermitteln.

Übirgens unterscheidet sich "neues Öl" von Öl aus dem Auto !!
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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 02.02.2013, 21:42

Das Öl ist aus dem Auto!

B gießt das vor jeder Fahrt nach, was eigentlich schwachsinn ist, eine Reparatur ist billiger und schont auch das Auto mehr, aber B lässt sich trotzdem nicht zu einer Reparatur bewegen!

Dann muss wohl A handeln obwohl er es lieber auf dem weniger schlimmen Weg für B geregelt hätte!

Danke!

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Klaus » 02.02.2013, 21:47

Wenn man müsste wo der arbeitet und dort parkt, könnte man ein paar Stunden warten und dann dort die Polizei rufen...

Müsst aber schon erheblicher Ölverlust sein.
gießt das vor jeder Fahrt nach, was eigentlich schwachsinn ist, eine Reparatur ist billiger und schont auch das Auto me
Dazu braucht man "Geld" und nicht alles kann man reparieren - und das geht den "Blockwart" nichts an :-)
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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von werweißwasstimmt§ » 05.02.2013, 02:04

Hallo erst mal, bei Öl oder sonstigen gefährlichen Verschmutzungen sollte jede/r (der Umwelt zu liebe) die 112 anrufen (Feuerwehr) diese hat die nötigen Mittel um Gefahrenstoffe aufzufangen. Desweiteren wird die Leitstelle auch die Polizei dazu rufen, um den Verursacher bzw. das verursachende Objekt ausfindig zu machen. Sägespäne für Kleintiere hilft auch spontan, und verhilft vielleicht bei kleineren Verschmutzungen den Verursacher die Lage deutlicher zu machen, da diese nicht einfach so zu entfernen geht. Wer hat schon die Lust und Zeit jeden Tag Öl aufzufüllen und dazu noch einen Haufen klebrige Sägespäne auf seinem eigenen Grundstück aufzufegen, und jedesmal seinen eigenen Handfeger einzusauen? :wink:
Die 112 sollte NUR bei größerem Ölaustritt gerufen werden! :arrow: Gefahr für Personen (Kinder) oder Eintritt ins Grundwassernetz :!:

Ps.: Klaus, habe hier heute zum ersten mal die Beiträge gelesen, und muss zugeben,das ich manches mal schön laut gelacht habe :D Mach weiter so :!:

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 05.02.2013, 21:47

Ja ich finde wer 3 mal im Jahr in Urlaub fliegen kann, der wird wohl auch was Geld für das Auto übrig haben oder?
Wollte hier mal 2 Bilder anhängen aber da kommt die Meldung:

Konnte Dateianhang nicht nach ./files/1762_9c65600daa2109ad3af04c0715db22e2 hochladen

Keine Ahnung was das heißt!
A muss die Tage zum Amt und da wird er es mal melden!

LG

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Klaus » 05.02.2013, 21:51

Hier kann man nichts hochladen - externe Service nutzen und Link hier einstellen wenn gewünscht.
Malle gibts ab 99 Euro - ein Austauschmotor kostet 1000de :-)
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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 18.02.2013, 14:17

So A war jetzt beim Ornungsamt der Gemeinde!
A hat Fotos von seinem Grundstück aus gemacht von dem Öl und auch Beweise gesammelt!
Das Ordnungsamt meinte es würde sich mal bei B melden, viel könnten sie aber nicht machen da es Privatgrund ist!
Sie meinten das wenn A sein Grundstück beschmutzt wird das sich zivilrechtlich drum kümmern müsste, also einen Anwalt einschalten sollte!
A geht noch nicht zum Anwalt und wartet erstmal ab ob B einlenkt wenn das Ordnungsamt da war!
Es wird weiter berichtet!
LG

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 19.02.2013, 12:08

So das Ordnungsamt hat die Polizei informiert und die war heute morgen bei A und bei B!
Es wurde behauptet das Auto wäre in der Werkstatt, naja was immer behauptet wird, die Polizei hat die Personen jetzt mündlich aufgefordert das zu beheben!
Ansosnten sollte A sich noch mal an der Ordnungsamt wenden!
Jetzt ist A mal gespannt was passiert!

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Dschini » 14.08.2014, 17:16

Hallo, mittlerweile ist das Auto auf dem Schrottplatz gelandet, es war wohl sehr kaputt und B hat sich einen neuen Benz gekauft.
Der Hubbel ist immer noch da, mittlerweile schaltet sich aber ein dritter Nachbar C ein.

Dazu muss erklärt werden B hat das Vordergrundstück mit der Einfahrt, A wohnt dahinter, an der Einfahrt entlang zu C (C wohnt neben B) ist eine kleine Mauer.
Jetzt wird durch den See der sich dort immer wieder bildet, die Mauer nass, klar!
Aber die nasse Mauer und das Wasser haben jetzt die Garage von C durchfeuchtet.
C möchte das A eine Rinne zieht, jedoch hat A das problem das er dort wegen dem getrennten Kanalsystem keine anschließen darf.
Das Wasser gehört zur Einfahrt des B, dieser müsste das ja an den Regenwasserkanal anschließen, jedoch hat er nie einen machen lassen und A hat auch keinen.
Welches Recht hat C an wen muss er sich wenden? An den Einfahrtbesitzer B oder an den Hinterlieger A der den Hubbel gegossen hat? A möchte sowieso noch pflastern dann wird der Hubbel noch höher und es steht noch mehr wasser da!

LG
Dschini

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Re: Grunddienstbarkeit Abwasser Tor

Beitrag von Klaus » 14.08.2014, 17:22

Meine Vorstellungskraft ist etwas gering.

Man wendet sich an den Grundstückbesitzer wenn man Ansprüchen wegen Auswirkungen hat die durch das Grundstück entstehen. Wie man
die Lösung des Problem technisch umsetzt ist Sache des Störers.

Inwieweit jetzt Dritte Ansprüche haben ist eine andere Frage.
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