Eindeutige Regelung?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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qtreiber
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Eindeutige Regelung?

Beitrag von qtreiber » 22.07.2007, 10:43

Hallo,

gesetzt der Fall, A räumt B ein Überfahrtrecht ein.
Ist der folgende Passus dann eindeutig, daß B für sämtliche Kosten aufzukommen hat?
Wer sucht sich dann den Belag aus, B (ggf. in hässlich) oder redet A da mit (soll ja ggf. auch zum Rest auf dem Grundstück von A passen)
Was heißt "dinglich zu sichern"?

"Der jeweilige Berechtigte des Überfahrtsrechts hat das Recht, die Überfahrt zu befestigen. Die Kosten für die Herstellung der befestigten Fahrbahndecke und die Unterhaltungskosten hat der jeweilige Berechtigte des Überfahrtrechts zu tragen.
Ein Entgelt für das Überfahrtrecht ist nicht zu entrichten. Das Recht ist dinglich zu sichern."

ciao, qtreiber



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KS

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.07.2007, 13:24

Also der Grundstückseigentümer sucht aus, ist ja sein Weg. Er wird die Mehrkosten zu "normal" aber selber tragen müssen.

Klaus

andy
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Beitrag von andy » 23.07.2007, 06:26

'dinglich zu sichern' heisst, dass das Überfahrtsrecht zu Lasten des Grundstücks A für Grundstück B ins Grundbuch eingetragen werden soll und dann für die jeweilig Berechtigten / Eigentümer von B gilt. Und zwar nach §1018 BGB ff. und den Regelungen, die man zu dem Recht vereinbart hat. Hier wären das zusätzlich die Befestigung des Weges und die Unterhaltung.

Tip: Hier im Forum lesen und anhand der geschilderten Sachverhalte die Regelungen erweitern. Z.B. würde ich den B - je nach lokalen Gegebenheiten - direkt auch ein Tor auf seine Kosten erstellen lassen (anstelle eines Zaunes seitens A), damit er das Recht auch ausüben kann ...
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

qtreiber
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Beitrag von qtreiber » 24.07.2007, 05:51

Hallo,

vielen Dank für die schnellen Infos, das ist wertvoll.

@andy: In diesem fiktiven Fall würde z.B. C das Grundstück A kaufen, kann da also leider nicht mehr viel dran ändern.
Und da C keinen Ärger mit B will, wird man nicht viele Neuerungen einführen können. (getreu dem Satz: "Wegerechte funktionieren bis zum Eigentümerwechsel"...)

Ciao, qtreiber

andy
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Beitrag von andy » 24.07.2007, 08:00

Wenn ich C wäre, würde ich im Zweifel über entsprechende Regelungen da gar nichts kaufen und mich nach etwas ohne einen B umsehen.

Ich habe verstanden, das Recht ist noch in der Mache ... jetzt oder nie !
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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