Weiterdelegieren von Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Michel
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Weiterdelegieren von Wegerecht

Beitrag von Michel » 30.09.2012, 13:30

Hallo allerseits

Die Grundstücke A, B und C in einer Flucht hintereinander gehören Eigentümer1. Die danebenliegende Grundstücke D und E in einer Flucht gehören EIgentümer2. Auf Grundstück E ist ein Wegerecht für C eingetragen (antike "Wandellast"). Hierzu müsste aber Grundstück D überquert werden, hier aber kein Wegerecht für A B C. Auf allen Grundstücke stehen Wohnhäuser mit ein bisschen Hofraum dazwischen.

Eigentümer1 will jetzt für den Mieter von A das Wegerecht zum Grundstück C einfordern, weil sich an der Rückseite des dortigen Hauses ein kleiner Platz befindet. Dieser Platz wäre aber nur über Grundstück D und dann E zugänglich.

Eigentümer2 ist der Meinung, dass ein Wegerecht für Mieter von A nicht besteht.
1. Kann ein Wegerecht ja nicht von einem Grundstück aufs andere delegiert werden.
2. Selbst wenn Eigentümer1 jetzt etwas von C an A vermieten würde, wäre das Wegerecht für C wertlos, da hierzu ein weiteres Grundstück *ohne Wegerecht* überquert werden müsste.



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Klaus
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Re: Weiterdelegieren von Wegerecht

Beitrag von Klaus » 30.09.2012, 20:05

Mir zu schwer.

Grundstück O hat nur dann eine Wegerecht auf Grundstück P wenn das Wegerecht im Grundbuch vom P und (meist) auch im O steht. Das Wegrecht gilt dann auch nur um vor "irgendwo" zu O zu gelangen, nicht auf die Wiesen dahinter

Anspruch auch ein Notwegerecht für irgendwas "hinterm" Haus gibt es nicht wenn man "vor dem" Haus auch so erreichen kann.Muss man eben sinnvoller Bauen oder die Kohlrabi durchs Haus tragen.

Wegerechte sind Rechte zwischen "zwei Flurstücken".

Der einzige Sinn die Geschichte so zu vergrößern ist, um davon abzulenken das man keine Rechte hat. Zeigt jedenfalls die Erfahrung im Forum.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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