Tor: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Moderator: Klaus
Tor: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Hi,
Mir geht es um eine prinzipielle Frage. Sagen wir mal, H hat ein Grundstück, dass an keiner öff. Straß liegt und nur über V erreichbar ist.
Auf V lastet ein GFL-Recht, ohne nennenswerte Attributierung, d.h. weder unbeschränkt, noch barrierefrei, noch für die Müllabfuhr, oder sonstwie öffentlich.
Was ich bisher verstanden habe, ist, dass V einfrieden und Tore setzen kann, solange H sein GFL-Recht ausüben kann. Soweitsogut.
Das ganzen hat aber einen Haken: fast jedes Bauamt in unserem Staate verlangt in solchem Fall eine öffentlich-rechtliche Baulast, d.h. definitiv lastet auf V eine Baulast zugunsten von H. Die öffentl. Zuwegung darf NICHT versperrt werden, richtig? --> Ergo, kein Tor erlaubt.
Wo ist der Denkfehler?
Kalle
Mir geht es um eine prinzipielle Frage. Sagen wir mal, H hat ein Grundstück, dass an keiner öff. Straß liegt und nur über V erreichbar ist.
Auf V lastet ein GFL-Recht, ohne nennenswerte Attributierung, d.h. weder unbeschränkt, noch barrierefrei, noch für die Müllabfuhr, oder sonstwie öffentlich.
Was ich bisher verstanden habe, ist, dass V einfrieden und Tore setzen kann, solange H sein GFL-Recht ausüben kann. Soweitsogut.
Das ganzen hat aber einen Haken: fast jedes Bauamt in unserem Staate verlangt in solchem Fall eine öffentlich-rechtliche Baulast, d.h. definitiv lastet auf V eine Baulast zugunsten von H. Die öffentl. Zuwegung darf NICHT versperrt werden, richtig? --> Ergo, kein Tor erlaubt.
Wo ist der Denkfehler?
Kalle
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Re: Tor: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
1. wird eine Baulast nur benötigt wenn hinten gebaut werden soll
2. dabei stört ein Tor weder das Wegerecht noch die Baulast
Der Weg ist ja nicht "versperrt" sondern einfach nicht öffentlich zugänglich. Jeder "Berechtigte" darf ja rein.
Klaus
P.S Wenn es so einfach wäre gäbst die Webseite nicht - so ein Tor kann der Hinterlieger nicht verhindern, bezahlen und bei jeder Durchfahrt verschließen - leider
2. dabei stört ein Tor weder das Wegerecht noch die Baulast
Der Weg ist ja nicht "versperrt" sondern einfach nicht öffentlich zugänglich. Jeder "Berechtigte" darf ja rein.
Klaus
P.S Wenn es so einfach wäre gäbst die Webseite nicht - so ein Tor kann der Hinterlieger nicht verhindern, bezahlen und bei jeder Durchfahrt verschließen - leider
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Tor: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Hier ist ein Fall dokumentiert, wo der Baulastbelastete das Tor entfernen musste: http://www.frag-einen-anwalt.de/Grunddi ... 41653.html.
Zitat (Begründung des Bauamts):
Zitat (Begründung des Bauamts):
KalleGrundlage meiner (Bauamt) Forderungen ist §4 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen. Also öffentliches Recht. Eine Einschränkung der durch Baulasteintragung öffentlich –rechtlich gesicherten befahrbaren zufahrt zum Grundstück ---- ist nicht zulässig. Das an der zufahrt errichtete Tor verstößt gegen §4 Abs. 1 Bau O NRW und schränkt die Baulast unzulässigerweise ein. Insofern werde ich das ordnungsbehördliche Verfahren mit der Androhung eines Zwangsgeldes fortführen.
Re: Tor: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Hier hat die Stadt einen merkwürdigen Beschluss erlassen - mehr aber auch nicht.
Ich denke kaum das der vor Gericht bestand hat. Denn genau genommen wären dann "ALLE" Tore verboten, auch die auf das eigene Grundstück.
Ich kenne kein Urteil das dies bisher bestätigt, aber genug Urteile die Tore erlauben.
Sogar Urteile die die Kosten auf den Hinterlieger umlegen.
Sobald es ein BHG Urteil mit dem Hintergrund gibt würde ich mich persönlich freuen. Jedoch ist das nicht anzunehmen da der Schutz des
eigenen Grundstücks vor der Bequemlichkeit des Wegerechtsinhabers steht. Und Rettungsdienste sich an einem "Tür" kaum stören würde.
Klaus
Ich denke kaum das der vor Gericht bestand hat. Denn genau genommen wären dann "ALLE" Tore verboten, auch die auf das eigene Grundstück.
Ich kenne kein Urteil das dies bisher bestätigt, aber genug Urteile die Tore erlauben.
Sogar Urteile die die Kosten auf den Hinterlieger umlegen.
Sobald es ein BHG Urteil mit dem Hintergrund gibt würde ich mich persönlich freuen. Jedoch ist das nicht anzunehmen da der Schutz des
eigenen Grundstücks vor der Bequemlichkeit des Wegerechtsinhabers steht. Und Rettungsdienste sich an einem "Tür" kaum stören würde.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Tor: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Alle Tor-Urteile, die ich kenne, sind privatrechtlicher Natur. Kennst Du irgendein öffentlich-rechtliches Urteil dazu, d.h. vor einem Verwaltungsgericht?
Kalle
Kalle
Re: Tor: Baulast vs. Grunddienstbarkeit
Nein, ich kenne aber auch keinen Fall in der eine Stadt aus eine Baulast derart ausübt. Vermutlich gibts bei der Baulast andere Dinge die nicht bekannt sind.
z.B haben Hochhäuser besondere Anforderungen an Rettungswege
Das nächste Problem wird seine eine Gemeinde dazu zu bringen wegen eines Nachbarn solche Forderungen durchzusetzen.
z.B haben Hochhäuser besondere Anforderungen an Rettungswege
Das nächste Problem wird seine eine Gemeinde dazu zu bringen wegen eines Nachbarn solche Forderungen durchzusetzen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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