Unterhaltskosten bei Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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nachbar
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Unterhaltskosten bei Wegerecht

Beitrag von nachbar » 24.07.2007, 08:15

A hat B ein Weg- und Fahrtrecht auf seinem Grundstueck eingeraeumt. Dieses wurde im Grundbuch eingetragen. Im Kaufvertrag von B wurde eine Teilung der Unterhaltskosten im Verhaeltnis 50:50 festgeschrieben. Dieser Passus wurde auch im Kaufvertrag von A als Zitat uebernommen.

A moechte nun den bestehenden Weg zur Strasse hin mit einem Tor abschliessen und hat B auf Basis eines Kostenvoranschlags informiert. B lehnt eine anteilige Kostenuebernahme strikt ab mit der Begruendung dies waeren keine Unterhaltskosten.

Wie ist die rechtliche Beurteilung? Gibt es hierzu eventuell Urteile?



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Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.07.2007, 08:30

Unterhaltskosten wäre die Reparatur des Weges.
Hier geht es um Erstellungkosten.

Klaus

andy
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Beitrag von andy » 24.07.2007, 09:13

Der BGH stuft unter bestimmten Umständen, z.B. Erfordernis zur Verkehrssicherheit, auch die Erstellung eines Tores zum Unterhalt zugehörig ein - BGH V ZR 42/04.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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