Unterhaltskosten bei Wegerecht
Moderator: Klaus
Unterhaltskosten bei Wegerecht
A hat B ein Weg- und Fahrtrecht auf seinem Grundstueck eingeraeumt. Dieses wurde im Grundbuch eingetragen. Im Kaufvertrag von B wurde eine Teilung der Unterhaltskosten im Verhaeltnis 50:50 festgeschrieben. Dieser Passus wurde auch im Kaufvertrag von A als Zitat uebernommen.
A moechte nun den bestehenden Weg zur Strasse hin mit einem Tor abschliessen und hat B auf Basis eines Kostenvoranschlags informiert. B lehnt eine anteilige Kostenuebernahme strikt ab mit der Begruendung dies waeren keine Unterhaltskosten.
Wie ist die rechtliche Beurteilung? Gibt es hierzu eventuell Urteile?
A moechte nun den bestehenden Weg zur Strasse hin mit einem Tor abschliessen und hat B auf Basis eines Kostenvoranschlags informiert. B lehnt eine anteilige Kostenuebernahme strikt ab mit der Begruendung dies waeren keine Unterhaltskosten.
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